Seit gut 100 Jahren ist der Wasserzins für die Gebirgskantone und Wassergemeinden eine sichere Einnahmequelle. Er wird per Bundesrecht für mehrere Jahre festgelegt und ist damit konstant und planbar. Der aktuelle Wasserzins beträgt 110 Franken pro Brutto Kilowatt installierte Leistung. Die maximale Höhe des Wasserzinses bestimmt der Nationalrat.