Potenzial von Solargenossenschaften Interessierte Hauseigentümerinnen und -eigentümer mit Immobilien in geschützten Ortskernen sowie Mieterinnen und Mieter sollen sich unter Umständen an Solaranlagen beteiligen können. Dies fordert FDP-Landrätin Christine Frey im Rahmen eines politischen Vorstosses.
Bundespolitik setzt auf Photovoltaik Zur Erreichung der nationalen Klimaziele setzt die Bundespolitik insbesondere auf den Ausbau der Sonnenenergie. Wie der Bundesrat am 12. November 2020 mitteilte, stehen im Jahr 2021 alleine für den Ausbau der Photovoltaik (PV) 470 Millionen Franken an Fördergeldern zur Verfügung. Beispielsweise Eigentümerinnen und -eigentümer von Immobilien in geschützten Ortskernen sowie Mieterinnen und Mieter haben jedoch keine eigene Dachfläche für eine PV-Anlage zur Verfügung – wären jedoch unter Umständen daran interessiert, sich an Solaranlagen zu beteiligen. In verschiedenen Gemeinden können sich solche Personen im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsmodells an PV-Anlagen beteiligen. Für eine Beteiligung erhalten die Kundinnen und Kunden während einer definierten Laufzeit einen gewissen Anteil des Solarstroms. Dieser Anteil wird auf der Stromrechnung aufgeführt und reduziert den Rechnungsbetrag der Kundinnen und Kunden entsprechend. Solargenossenschaften prüfen Vor diesem Hintergrund bittet Christine Frey den Regierungsrat zu prüfen, welches Potenzial Solargenossenschaften im Kanton Basel-Landschaft haben. Konkret soll auch geprüft werden, ob der Kanton die Dachflächen von kantonseigenen Gebäuden für den Bau von Solargenossenschaften zur Verfügung stellen kann. Ebenfalls wird angeregt, dass der Kanton betreffend dem Bau solcher Anlagen den Kontakt zu den Energieversorgungsunternehmen EBL und Primeo Energie aufnimmt. Wirtschaftlichkeit und Speicherlösungen Weiter soll auch geprüft werden, inwiefern solche Solargenossenschaften wirtschaftlich betrieben werden können und unter welchen Umständen solche Solargenossenschaften vor dem Hintergrund fehlender Speicherlösungen überhaupt Sinn machen. Ebenfalls wird der Regierungsrat gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass der Strom von Solargenossenschaften mittels Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) auch tatsächlich genutzt werden kann. Ein ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen mehreren Parteien, die ihren selbst-produzierten Solarstrom gemeinsam verbrauchen. Der Zusammenschluss besteht aus dem Eigentümer, respektive dem Betreiber der Anlage, und mehreren Endverbrauchern. Endverbraucher können sowohl Stockwerkeigentümer als auch Mieter sein. Vorstoss Christoph Buser Die Möglichkeit von Solargenossenschaften wurde in der kantonalen Energiekommission im Rahmen der Beratung des Postulats «Bürokratieabbau beim Bau von Solaranlagen» thematisiert. Mit diesem Vorstoss wurde der Regierungsrat von Christoph Buser, Präsident der Liga Baselbieter Stromkunden, gebeten zu prüfen, wie und in welchem Umfang im Kanton Basel-Landschaft beim Bau von Solaranlagen bürokratische Hürden abgebaut werden können. Die Bürokratie beim Bau von Solaranlagen wirkt sich negativ auf deren Rentabilität aus.
0 Kommentare
Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen als Teil der Lösung ![]() Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK) können unter Umständen einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in der Schweiz leisen. Welches Potenzial WKK-Anlagen im Baselbiet konkret haben, möchte CVP Landrat Felix Keller jetzt vom Regierungsrat wissen. Winterstrom-Lücke wird grösser Aktuell importiert die Schweiz im Winter 6-8 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom. Durch die Stilllegung der Schweizer Atomkraftwerke wird die Fehlmenge im Winter auf ca. 20 Milliarden kWh ansteigen. Dies entspricht zirka zwei Dritteln des aktuellen Winterverbrauchs. Durch den Ausbau von Wärmepumpen und der Elektrifizierung der Mobilität fällt die Winterstrom-Lücke noch grösser aus. WKK-Anlagen produzieren nicht nur Wärme, sondern auch Strom. Auf diese Weise könnten sie in den Wintermonaten einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Stabilität des Stromnetzes leisten. Der CO2-Wert des so erzeugten Stroms beträgt aktuell weniger als 50 Prozent des CO2-Wertes für Winterstromimporte. Wird eine WKK-Anlage noch mit einer Wärmepumpe (Strom) kombiniert, kann so der Wirkungsgrad auf über 100 Prozent des Energieeinsatzes gesteigert werden. Weiter können WKK-Anlagen grundsätzlich auch komplett mit Biogas und somit quasi CO2-neutral betrieben werden. Dennoch spielen WKK-Anlagen in der aktuellen Klimadebatte nur eine untergeordnete Rolle. Potenzial von WKK-Anlagen Angesichts der sich verschärfenden Winterstromproblematik sollten jedoch auch die Möglichkeiten von WKK-Anlagen thematisiert werden. Mit einem politischen Vorstoss bittet Felix Keller den Regierungsrat nun zu klären, welches Potenzial WKK-Anlagen zur Sicherung der Versorgungssicherheit in den Wintermonaten haben. Weiter soll auch geklärt werden, ob WKK-Anlagen über das Baselbieter Energiepaket unterstützt werden können. Frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Ein ereignisreiches und energiepolitisch spannendes Jahr neigt sich dem Ende zu. Auch 2020 engagierte sich die Liga Baselbieter Stromkunden für eine nachhaltige, sichere, wirtschaftliche und realisierbare Energiepolitik. Der Umbau des schweizerischen Energiesystems ist in vollem Gange. Insbesondere im kommenden Jahr stehen wichtige Entscheide an – sowohl kantonal wie auch national: So berät das Bundesparlament die Revision des Energiegesetzes und das Stromversorgungsgesetz und somit die Klimapolitik der kommenden Jahre. Das kantonale Parlament, der Landrat, wird 2021 unter anderem die Klimaschutz-Initiative beraten – ebenfalls ein wichtiges Geschäft. Selten zuvor waren die Gestaltungsmöglichkeiten im Energiesektor grösser – dies bietet zahlreiche spannende Gelegenheiten, aber auch Risiken. Die Liga Baselbieter Stromkunden behält den Überblick und beteiligt sich konstruktiv an der Gestaltung unserer Energiezukunft. Nach den engagierten energiepolitischen Debatten im 2020 wünscht die Liga Baselbieter Stromkunden Ihnen allen friedliche Weihnachten mit Ruhe, Entspannung, sowie Gesundheit, Glück und Erfolg im neuen Jahr. Wir freuen uns auf einen energiegeladenen Austausch mit Ihnen im 2021. Freundliche Grüsse Vorstand und Geschäftsstelle der Liga Baselbieter Stromkunden Netto-Null Ziel bis 2050 kostet 1‘523 Mrd. Franken Die Schweiz kann ihre Energieversorgung bis 2050 klimaneutral umbauen und gleichzeitig die Energieversorgungssicherheit gewährleisten. Zu diesem Schluss gelangt das Bundesamt für Energie (BFE) im aktuellen Bericht «Energiepersprktiven 2050+». Im Bericht zeigt das BFE verschiedene Szenarien auf, wie die Schweiz die Emissionen der Treibhausgase in den nächsten 30 Jahren praktisch auf null senken (Netto-Null Ziel) und gleichzeitig über das ganze Jahr betrachtet die steigende Stromnachfrage mit inländischer Energie decken könnte.
Allen Szenarien gemeinsam ist, dass das einheimische Energiesystem kostenintensiv ausgebaut werden muss. So liegen die erwarteten Investitionen in Kraftwerke, Anlagen, Wärmeerzeuger, Fahrzeuge und energierelevante Bauteile der Gebäude bis 2050 bei insgesamt 1‘400 Mrd. Franken. Diese Kosten fallen gemäss Bericht jedoch sowieso an, auch ohne Massnahmen zur Erreichung des Netto-Null Ziels. Um das Netto-Null Ziel bis 2050 zu erreichen, brauche es noch zusätzliche Investitionen. Diese belaufen sich gemäss Szenario Zero Basis, das als das kostengünstigste Szenario eingestuft wird, auf zusätzliche 109 Mrd. Franken. Die zusätzlichen Betriebskosten – insbesondere für die erneuerbare Stromproduktion – belaufen sich nochmals auf 14 Mrd. Franken. Einsparungen von 50 Mrd. Franken Diesen Kosten von insgesamt 1‘523 Mrd. Franken stehen gemäss BFE Einsparungen in der Höhe von 50 Mrd. Franken gegenüber. Diese kämen zustande, da Kosten für fossile Energien praktisch komplett wegfallen würden. Den Bericht können Sie hier lesen. Studie bestätigt Baselbieter Energiepaket Das Baselbieter Energiepaket schafft die richtigen Anreize für Hauseigentümerinnen und -eigentümer. Dies bestätigt die nationale Studie «Energetische Erneuerung statt minimale Instandhaltung», die vom Bundesamts für Energie begleitet wurde.
Die Studie untersuchte unter anderem, wie energetische Gebäudesanierungen begünstigt werden können. Die Resultate der Studie zeigen deutlich, dass finanzielle Anreize für energetische Sanierungen angesichts des hohen Investitionsbedarfs eine besonders grosse Bedeutung spielen. Das Baselbieter Energiepaket, das im Mai dieses Jahres um fünf weitere Jahre verlängert wurde, setzt hier also exakt am richtigen Punkt an. Das tut es auch bei einem weiteren Schwerpunkt, den die Studie in ihren Empfehlungen hervorstreicht: dem Fokus auf den Ersatz von fossilen Heizungen. Im Rahmen des neuen Baselbieter Energiepakets wird der Ersatz von fossilen Heizungen durch attraktive Förderbeiträge unterstützt. Verpflichtungen stossen auf Ablehnung Empfohlen werden gemäss Studie auch steuerungstechnische Massnahmen: Ein Obligatorium für einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK Plus) bei Handänderungen von nicht sanierten Gebäude wird ebenso in Betracht gezogen wie eine zwingende Erneuerung von fossiler Beheizung ab einem bestimmten Betriebsalter. Diese Verpflichtungen finden bei den betroffenen Personen gemäss Studie naturgemäss weniger Zustimmung. Generationenfrage wichtiger Faktor Festgestellt wurde laut Studie weiter, dass der durchschnittliche Eigentümer einer energetisch nicht erneuerten Liegenschaft rund 66 Jahre alt ist und sehr häufig noch fossil heizt (70 Prozent). Als Hemmnisse für Sanierungsmassnahmen oder einen Heizungsersatz werden die nicht erkennbare Notwendigkeit oder der subjektiv fehlende Nutzen erwähnt. Ebenso stellt die Generationenfrage einen wichtigen Faktor dar: eine fällige Sanierung wird tendenziell den Erben oder potenziellen Käufern der Liegenschaft überlassen. Bei Investitionen in die Energieeffizienz wird ausserdem befürchtet, dass bei einem Verkauf dieses Geld nicht wieder zu lösen sei. Auch rechtliche Vorgaben, Bewilligungsauflagen und bürokratischer Aufwand werden als Hindernisse erwähnt sowie natürlich auch der finanzielle Aufwand. Strengere Auflagen bei Erdsonden-Wärmepumpen Wärmepumpen sind auf dem Vormarsch. Neben Luft-Wasser-Wärmepumpen erfreuen sich auch Erdsonden-Wärmepumpen einer hohen Beliebtheit. Innerhalb der vergangenen zwölf Jahre hat sich die Anzahl von Erdwärmesondenanlagen in der Schweiz verdoppelt. Im Baselbiet sind derzeit 1‘856 Anlagen mit 5‘675 Sonden in Betrieb. Bewilligt, aber noch nicht abgeschlossen, sind weitere 143 Anlagen.
Grundsätzlich hat jeder Hauseigentümer das Recht, den Untergrund seines Grundstückes unter Beachtung von hydrogeologischen Einschränkungen in seinem eigenen Interesse zu beanspruchen. Einzelne Sonden müssen im Kanton Basel-Landschaft, wo sie eine maximale Tiefe von 600 Metern erreichen dürfen, mindestens drei Meter Abstand zum Nachbarsgrundstück haben. Sie liegen also im Minimum sechs Meter auseinander. Doch schon bei Abständen von 75 Metern findet eine geringe Beeinflussung durch eine Verlangsamung des Wärmeflusses statt, die zur Abkühlung des Erdreiches und damit zu weniger Effizienz beim Betrieb der Sonden führen kann. Abkühlung des Erdreiches Die aktuell teilweise unkontrollierte Erdwärmenutzung kann zu einer Abkühlung des Erdreiches führen. Dies hält der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft in der Antwort des Postulats «Dichtestress im Untergrund» fest. Mit dem Postulat regte Landrat Felix Keller, Fraktionspräsident der CVP/GLP und Vorstandsmitglied der Liga Baselbieter Stromkunden, eine gesetzliche Grundlage zur koordinierten Erdwärmenutzung an. Sonden tangieren sich gegenseitig Um die gegenseitige Beeinflussung von Erdwärmesonden zu vermeiden, haben viele Kantone Mindestabstände festgelegt. Diese liegen im Schnitt bei fünf bis acht Metern zwischen den Sonden. Im Baselbiet sind es wie erwähnt sechs Meter. Da der Verlauf der Sonden in den meisten Fällen nicht senkrecht sei – Abweichungen von bis zu fünf Metern seien normal – müsse jedoch damit gerechnet werden, dass sich unterschiedliche Sonden dennoch tangieren, so der Kanton. Aufgrund dieser Entwicklung hält der Kanton eine Anpassung der bestehenden Regelung für angezeigt. Diese sei bei der nächsten Revision des Energiegesetzes anzugehen. Auch auf nationaler Ebene wird den Gegebenheiten durch den verstärkten Dichtestress im Untergrund Rechnung getragen. Die für die Planung massgebende SIA-Norm 384/6 wurde revidiert und soll noch dieses Jahr abschliessend genehmigt und Mitte 2021 publiziert werden. EBL informiert zum Energiepaket – seien Sie dabei! Das Baselbieter Versorgungsunternehmen EBL informiert mittels Live-Stream über das neue Baselbieter Energiepaket. Die digitale Informationsveranstaltung findet am Freitag, 30. Oktober 2020, von 18.30 bis 19.45 Uhr statt.
Bequem, unkompliziert und kostenlos An der Veranstaltung erhalten Sie aus erster Hand alle relevanten Informationen zum Baselbieter Energiepaket. Die Veranstaltung kann bequem, unkompliziert und kostenlos von zu Hause aus mitverfolgt werden. Es kann auch mitdiskutiert werden. Wärmepumpen und weitere erneuerbare Heizsysteme Neben den EBL-Energieexperten informieren Exponenten des Kantons sowie der BLKB über die Chancen und Anforderungen des neuen Baselbieter Energiepakets. Insbesondere Fragen zu erneuerbaren Heizsystemen sowie zu erneuerbaren Energien im Gebäudebereich werden thematisiert. Die Experten stehen an der Veranstaltung auch für konkrete Fragen zur Verfügung. Veranstaltung schauen Unter dem folgenden Link können Sie sich die zweite Veranstaltung vom 30. Oktober bequem, unkompliziert und kostenlos ansehen. Eine einfache Anmeldung mit Namen und Vornamen genügt. Kein Bürokratieabbau beim Bau von Solaranlagen Der Regierungsrat beurteilt die bestehende Bürokratie beim Bau von Solaranlagen als zumutbar. So kann die Antwort der Baselbieter Regierung auf einen Vorstoss von Christoph Buser, Präsident der Liga Baselbieter Stromkunden, vereinfacht zusammengefasst werden. Mit dem Vorstoss wurde die Regierung aufgefordert zu prüfen, wie und in welchem Umfang im Baselbiet beim Bau von Solaranlagen bürokratische Hürden abgebaut werden können.
Kanton Thurgau verzichtet auf Meldepflicht In seinem Vorstoss argumentierte Buser, dass mit der Revision von Art. 18a des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes die Grundlage geschaffen worden sei, damit «genügend angepasste» Solaranlagen auf Dächern ohne Baubewilligung erstellt werden dürfen und «nur» noch meldepflichtig sind. Dennoch scheine die Bürokratie beim Bau von Solaranlagen weiter zuzunehmen, was sich negativ auf die Rentabilität der Solarenergie auswirkt. Einzelne Kantone würden diesem Trend mit dem Abbau von bürokratischen Hürden entgegen halten. Im Kanton Thurgau beispielsweise werde beim Bau einer Solaranlage von bis zu 35 m2 weder eine Baubewilligung verlangt, noch ist die Anlage meldepflichtig. Im Kanton Basel-Landschaft sei der Bau einer Solaranlage auf jeden Fall zumindest meldepflichtig. Meldepflicht ist eine Verschärfung Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass mit der Einführung des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes in der Tat eine Verschärfung stattgefunden hat. Zuvor waren die bewilligungsfreien Solaranlagen im Kanton nämlich nicht meldepflichtig. Der Kanton habe jedoch nicht die Kompetenzen, diese Vorgaben zu umgehen. Das Vorgehen im Kanton Thurgau sei entsprechend «klar bundesrechtswidrig». Während die Ausführungen der Regierung den Schluss nahelegen, dass die Meldepflicht zumutbar ist, geht die Regierung nicht darauf ein, wie bei der Denkmalpflege Hürden abgebaut werden können. Im Zusammenhang mit dem Bau der Solaranlagen nimmt die kantonale Denkmalpflege eine zentrale Rolle ein. Diesbezüglich wurden bereits schon früher mehrfach Fälle verortet, in denen sogar von Willkür, respektive Verhinderungskultur die Rede war. Einigung beim CO2-Gesetz Nach langem Ringen hat sich das nationale Parlament auf ein neues CO2-Gesetz geeinigt. In der Schlussabstimmung vom 25. September 2020 fand das revidierte Gesetz in beiden Kammern eine deutliche Mehrheit. Es wurde im Nationalrat mit 129:59 Stimmen bei 8 Enthaltungen und im Ständerat mit 33:5 Stimmen bei 6 Enthaltungen gutgeheissen.
Mit dem neuen Gesetz soll der Rahmen zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris gesteckt werden. Gemäss dem Übereinkommen soll die durchschnittliche globale Erwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 Grad Celsius begrenzt werden, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird. Dazu sollen gemäss neuem CO2-Gesetz die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 halbiert werden. Mindestens 75 Prozent der Massnahmen sollen im Inland erfolgen. Für Wirtschaft ambivalent Der Wirtschaftsverband Economiesuisse beurteilt das neue Geschäft ambivalent. Einerseits seien die Ziele des Gesetzes aus der Sicht der Wirtschaft zu begrüssen, andererseits gingen die Beschlüsse in mehreren Bereichen sehr weit. Über die Parole zu einem allfälligen Referendum will der Verband zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Das Stimmvolk hat das letzte Wort Dass das Referendum ergriffen wird, ist jedoch wahrscheinlich. Und ein Volks-Ja dürfte kein Selbstläufer sein. Zwar dominieren die Klimaaktivisten die Medien. In der Praxis zeigte sich jedoch wiederholt, dass die «Energiewende» ohne Einbezug des Gewerbes sowie der Hauseigentümerinnen und -eigentümer nicht mehrheitsfähig ist und die Bezahlbarkeit von Klimaauflagen die wesentliche Grundvoraussetzung für eine breite Akzeptanz derselben ist (siehe Blogbeitrag). Jüngst gezeigt hat dies das Aargauer Stimmvolk, dass am 27. September 2020 mit 50,9 Prozent das kantonale Energiegesetz abgelehnt hat. Interessant ist das Volksverdikt insbesondere aufgrund der Tatsache, dass sich «nur» die SVP und der HEV gegen das Energiegesetz ausgesprochen haben und gegen eine breite Allianz von FDP bis links antraten. Bei dem abgelehnten Gesetzt handelte es sich um einen relativ breit abgestützten Kompromiss. Erfolgreicher Live-Stream zum Baselbieter Energiepaket Die erste digitale Informationsveranstaltung zum Baselbieter Energiepaket war ein voller Erfolg. Zahlreiche Baselbieter Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie weitere Interessierte verfolgten die digitale Veranstaltung vom vergangenen 21. September live am Computer. Die Veranstaltung wurde professionell in einem Filmstudio produziert. Anlass nachträglich anschauen Sie haben die Veranstaltung verpasst? Der Vorteil der digital durchgeführten Veranstaltung ist, dass Sie sich die Informationsveranstaltung auch noch nachträglich anschauen können – zu jeder Tages- und Nachtzeit. Dank einer intelligenten Suchfunktion können Sie sogar nur die für Sie relevanten Teile des Anlasses ansehen. Unter dem folgenden Links können Sie sich die Veranstaltungen bequem, unkompliziert und kostenlos ansehen. Melden Sie sich einfach mit Ihrem Namen und Vornamen an: Alle relevanten Informationen Die Veranstaltungen vermitteln aus erster Hand alle relevanten Informationen zum Baselbieter Energiepaket. Eine zweite Veranstaltung mit dem Schwerpunkt auf dem Thema Heizungsersatz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich findet am kommenden 30. Oktober unter der Leitung der EBL statt. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website: |