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29/4/2020

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Bund will erneuerbare Energien weiter fördern
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Der Bundesrat will die Rahmenbedingungen für den Ausbau von erneuerbaren Energien verbessern – auch durch  eine Verlängerung der Subventionen. Dazu hat die Landesregierung ein neues Energiegesetz (EnG) in die Vernehmlassung geschickt. Weiter beschliesst sie Eckwerte für die Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG).

Die aktuellen Subventionen für erneuerbare Energien – die 2017 vom Schweizer Stimmvolk beschlossen wurden – laufen spätestens 2030 aus. Nun will der Bundesrat das Gesetz anpassen, um erneuerbare Energien bis mindestens 2035 finanziell unterstützen zu können. Neu sollen auch verbindliche Ausbauziele für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien definiert werden. «Ziel der Vorlage ist es, mehr Anreize für Investitionen in inländische Stromerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien zu schaffen sowie die langfristige Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten», so der Bundesrat.

Strommarktliberalisierung
Im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes greift der Bundesrat auch die bereits mehrfach angekündigte Strommarktliberalisierung wieder auf. Bislang können nur Verbraucher von mindestens 100‘000 kWh Strom pro Jahr ihren Stromlieferanten frei wählen. Durch die vollständige Liberalisierung soll dies für alle Strombezüger möglich sein. Strombezüger in der Grundversorgung sollen zu 100 Prozent mit erneuerbarem Strom aus Schweizer Produktion versorgt werden, was ebenfalls die erneuerbaren Energien stärken soll.
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