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Windanlagen: Landrat fällt klugen Grundsatzentscheid​

08.03.2018
Der Baselbieter Landrat hat ein Postulat zur Verdopplung des Mindestabstands von Windkraftanlagen zu Siedlungsgebieten einstimmig abgeschrieben. Die Liga Baselbieter Stromkunden begrüsst diesen Entscheid. Dies insbesondere angesichts der Begründung des Vorstosses. So wurde argumentiert, dass die Erhöhung des Mindestabstands aufgrund der starken Infraschallbelastung durch Windräder nötig sei. Diese Begründung ist für die Liga kein Ablehnungsgrund. Reissen solche Begründungen ein, öffnet die Politik die Büchse der Pandora, indem plötzlich auch andere wichtige Projekte auf ihre potenzielle Infraschallbelastung überprüft und sogar verhindert werden.
 
Mit dem Vorstoss wollte die SVP-Fraktion den Regierungsrat damit beauftragen, den Mindestabstand auf mindestens das Zehnfache der Höhe der Windkraftwerke festzulegen und gesetzlich zu verankern. Dabei seien die geltenden Lärmgrenzwerte, inklusive zusätzlicher Grenzwerte für Infraschall und tieffrequenten Schall einzuhalten. Bei einer Anlagenhöhe von 150 Metern müssen die Windturbinen laut dem SVP-Landrat einen Mindestabstand zu Siedlungsgebieten von mindestens 1.500 Metern einhalten. Eine entsprechende Regelung gelte beispielsweise auch im deutschen Bundesland Bayern und habe sich bewährt.
 
Liga unterstützt Abschreibung
Die Liga Baselbieter Stromkunden begrüsst die Abschreibung des Postulats. «Werden Kriterien wie die angeführte Infraschallbelastung plötzlich massgebend, wird damit die Büchse der Pandora geöffnet und zahlreiche Projekte aus anderen Bereichen werden grundsätzlich verunmöglicht. Das gilt es zu verhindern», sagt Liga-Präsident Christoph Buser.
 
Vielmehr seien Windprojekte aufgrund von  raumplanerischen Überlegungen kritisch zu hinterfragen. Ob Windkraftanlagen im relativ dicht besiedelten Baselbiet ein grundsätzlich sinnvolles Investitionsvorhaben darstellen, darf vor diesem Hintergrund durchaus hinterfragt werden. «Viele Wind- und Wasserkraftprojekte stocken schon heute in der Schweiz seit Jahren. Die Einsprachemöglichkeiten sind mannigfaltig», gibt Buser zu bedenken. In Kombination mit der im Vergleich zu ausländischen Standorten relativ schwachen Windlage sei die Kosten-Nutzenfrage überdies gut anzuschauen. «Manifestiert sich bei Windprojekten aus der betroffenen Bevölkerung Widerstand, so ist von einem Projekt abzusehen. Ansonsten wird lediglich die Endlosschlaufe der Einspracheverfahren angetreten mit einem sehr ungewissen Projektausgang und viel politischem Flurschaden», so der Liga-Präsident.

Dateien:
BL_Stromkunden_MM_2018-03-08_-_Windanlagen_Mindestabstand.pdf

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