Landrat gegen kantonalen Klimadelegierten Der Landrat hat sich an seiner Sitzung vom 30. Januar 2020 gegen die Einsetzung eines Klimadelegierten ausgesprochen. Mittels Motion wurde gefordert, dass der Regierungsrat einen Klimadelegierten ernennt. Dieser sollte direkt an den Regierungsrat rapportieren und die Strategie, die Handlungsfelder und die dringenden Massnahmen über die Direktionen hinweg koordinieren. Der Klimadelegierte sollte laut Motion weiter von einer Task Force Klimawandel, zusammengesetzt aus externen Fachpersonen, in seiner Arbeit unterstützt werden.
Liga begrüsst Landratsentscheid Der Landrat hat die Motion mit 46:39 Stimmen abgelehnt. Die Liga Baselbieter Stromkunden begrüsst diesen Entscheid. So hat der kantonale Regierungsrat bereits im Januar 2019 beschlossen, einen Statusbericht über die Auswirkungen des Klimawandels auf den Kanton Basel-Landschaft zu erarbeiten. In diesem Bericht sollen der Handlungsbedarf aufgezeigt, Handlungsfelder identifiziert und kantonsspezifische Massnahmen in einem Aktionsplan zusammengestellt werden. Weiter hat der Regierungsrat eine Anlaufstelle – die sogenannte Koordinationsstelle Klima – lanciert, die die Koordination innerhalb der Verwaltung übernimmt. Zudem sieht das kantonale Energiegesetz vor, dass der Regierungsrat regelmässig die Wirkung der zur Zielerreichung gesetzlich vorgesehenen Massnahmen prüft und dem Landrat alle vier Jahre Bericht erstattet. Mit diesen bereits lancierten Instrumenten ist die im Rahmen der Motion geforderte direktionsübergreifende Koordination entsprechend bereits umgesetzt.
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Erfolgsmodell geht in die nächste Runde Das erfolgreiche Baselbieter Energiepaket wird bis Ende 2025 verlängert. Dies hat der Landrat an seiner Sitzung vom 30. Januar 2020 beschlossen. Neu stehen im Baselbiet für energetische Gebäudesanierungen und erneuerbare Energien im Gebäudebereich insgesamt 17,8 Millionen Franken jährlich zur Verfügung – und damit erheblich mehr als in den Vorjahren. Der Förderbetrag setzt sich aus 5 Millionen Franken zusammen, die der Kanton jährlich zur Verfügung stellt. Diese kantonalen Mittel lösen wiederum Bundesmittel in der Höhe von 10 Millionen Franken aus. Weiter unterstützt der Bund das kantonale Förderprogramm mit einem Sockelbeitrag von 2,8 Millionen Franken.
Die Höhe der kantonalen Fördermittel sorgte vorgängig für eine engagierte Debatte. Während die Ratslinke jährlich 6 Millionen Franken vom Kanton forderten, plädierten die bürgerlichen Parteien für 5 Millionen Franken. Schliesslich einigte sich der Landrat auf 5 Millionen Franken im Jahr, wobei diese Mittel bei Bedarf nach drei Jahren unter Umständen erhöht werden können. Wie genau die Fördergelder eingesetzt werden, regelt der Regierungsrat nun auf Verordnungsstufe. Liga Stromkunden unterstützt Verlängerung Die Liga Baselbieter Stromkunden unterstützt den Beschluss des Landrats: «Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass das erfolgreiche Förderprogramm nahtlos weitergeführt wird. Damit wird die Kontinuität des Programms gewährleistet. Der Kompromiss des Landrats ist pragmatisch, sinnvoll und zielführend», sagt der Liga-Präsident und Präsident des HEV Baselland, Christoph Buser. Das Baselbieter Energiepaket setze dort an, wo mit dem eingesetzten Franken die beste Wirkung erzielt werden kann. Es leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der ambitionierten kantonalen Klimaziele. Zur Erreichung dieser Ziele seien die Anstrengungen der Hauseigentümerinnen und -eigentümer unerlässlich. So entfällt auf den bestehenden Schweizer Gebäudepark rund 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs. «Bereits heute leisten die Baselbieter Hauseigentümerinnen und -eigentümer mit einer beeindruckenden Anzahl an energetischen Gebäudesanierungen einen ganz entscheidenden Beitrag an den Klimaschutz», so Buser. Alleine im vergangenen Jahr konnten dank dem Energiepaket 1600 Gebäude im Kanton energetisch saniert werden. Durchschnittlich würden so jährlich 278 Gigawattstunden fossile Energien eingespart. «Dies entspricht rund 465 Bahnwaggons gefüllt mit Heizöl», so der Liga-Präsident. Pragmatischer Mitteleinsatz Die Liga Baselbieter Stromkunden plädiert für einen möglichst effizienten und technologieneutralen Einsatz der Fördermittel. So sollten in erster Linie energetische Sanierungen und nicht Investitionen in die Haustechnik unterstützt werden. Mit der heutigen Gebäudesanierungsrate von durchschnittlich etwa 1 Prozent können die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens nicht erfüllt werden. Zur Einhaltung des Abkommens muss die Gebäudesanierungsrate mindestens 2-3 Prozent betragen. Auch kann mit Effizienzmassnahmen bei der Haustechnik gemäss Bericht der Energiekommission des Landrats weniger CO2 eingespart werden, wohingegen Massnahmen bei den Gebäudehüllen länger wirksam sind. CO2-Gesetz nimmt Form an Nach dem Ständerat hat sich auch die die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) für eine Flugticketabgabe ausgesprochen. Die Kommission hat am 13. und 14. Januar 2020 zum ersten Mal in der neuen Zusammensetzung die Vorlage zur Totalrevision des CO2-Gesetzes beraten. Gemäss Urek-N soll auf Flugtickets für kommerzielle Passagierflüge eine Lenkungsabgabe zwischen 30 und 120 Franken pro Fluggast erhoben werden können. Die Abgabe würde bei jedem Abflug aus der Schweiz fällig. Auch private Flüge, die nicht von einer Flugticketabgabe erfasst sind, müssen laut Kommissionsmehrheit eine Lenkungsabgabe zahlen. Sie soll pro abgehenden Flug aus der Schweiz zwischen 500 und 5000 Franken betragen, abhängig von der Grösse des Luftfahrzeugs. Schulungsflüge sowie Werks- und Arbeitsflüge dürften von dieser Abgabe befreit werden.
Möglichkeit der Abgabebefreiung auch für KMU Bereits seit 2008 ist es für grosse und energieintensive Unternehmen möglich, sich von der CO2-Abgabe zu befreien, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu begrenzen. Die Kommission fordert nun, dass diese Möglichkeit der Abgabebefreiung neu allen Unternehmen offensteht. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat mehrheitlich, den Schwellenwert von jährlich 10‘000 Franken (Ständerat) respektive 15’000 Franken (Bundesrat) CO2-Abgabelast zu streichen. Damit hätten auch die KMU Zugang zu Verminderungsverpflichtungen. Die Kommission hält fest, dass Zielvereinbarungen auch für kleinere Unternehmen ein wirksames Instrument zur Reduktion der Emissionen darstellen. Unterstützung für den Klimafonds Weiter hat die Kommission mehrheitlich den vom Ständerat neu entworfenen Klimafonds befürwortet. Sie unterstützt es, dass ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe (maximal 450 Millionen Franken) und 49 Prozent aus der Flugticketabgabe dem Klimaschutz dienen. Zudem hat sich die Kommission mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Ersatzleistungen von Autoimporteuren in den Klimaschutz fliessen. Diese werden dann fällig, wenn die Importeure die CO2-Zielvorgaben für ihre Neuwagenflotten nicht einhalten. Zusammen mit weiteren Einnahmen aus Sanktionen und Versteigerungen könnten damit Massnahmen finanziert werden, die durch den Klimawandel bedingte Schäden vermeiden. Weiter beantragt die Kommission, im Klimafonds-Artikel explizit Doppelförderungen auszuschliessen. Zudem will sie die ständerätliche Fassung mit dem Zusatz ergänzen, dass die Mittel aus dem Klimafonds auch für Forschungs- und Innovationsförderung im Bereich der Luftfahrt eingesetzt werden sollen. Energiepaket soll wesentlich mehr Geld erhalten Die kantonalen finanziellen Mittel des Baselbieter Energiepakets sollen verdoppelt werden.
Die vorberatende Energiekommission des Landrats fordert, dass von Seiten des Kantons künftig 6 Millionen Franken jährlich für das Energiepaket bereitgestellt werden. Der Regierungsrat beantragte ursprünglich 3 Millionen Franken im Jahr. Mit den jährlich 6 Millionen Franken vom Kanton würden Bundesmittel in der Höhe von 12 Millionen Franken ausgelöst. Inklusive dem Sockelbeitrag des Bundes in der Höhe von 2,8 Millionen Franken, stünden dem Kanton so rund 21 Millionen Franken im Jahr für die Unterstützung von energetischen Sanierungen zur Verfügung – und damit erheblich mehr als in den Vorjahren. Die Mittelerhöhung soll vom Landrat im Rahmen der Verlängerung des ursprünglich bis Ende 2019 geplanten Förderprogramms beschlossen werden. Das kantonale Programm soll analog zum nationalen Gebäudeprogramm bis Ende 2025 verlängert werden. Liga Stromkunden unterstützt Verlängerung bis 2025 Die Liga Baselbieter Stromkunden unterstützt die Weiterführung des erfolgreichen Baselbieter Energiepakets bis 2025. Auch eine Stärkung des Energiepaketes begrüsst die Liga. In der Vernehmlassung hat sie sich dann auch für eine Erhöhung der kantonalen Mittel von 3 auf 4 Millionen Franken jährlich ausgesprochen. «Das Baselbieter Energiepaket setzt dort an, wo mit dem eingesetzten Franken die beste Wirkung erzielt werden kann und leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der kantonalen Klimaziele», beurteilt der Liga-Präsident und Präsident des HEV Baselland, Christoph Buser, das Energiepaket. Zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele seien die Anstrengungen der Hauseigentümerinnen und -eigentümer unerlässlich. So beansprucht der bestehende Schweizer Gebäudepark rund 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs. Bereits heute würden die Baselbieter Hauseigentümerinnen und -eigentümer mit einer beeindruckenden Anzahl an energetischen Gebäudesanierungen einen ganz entscheidenden Beitrag an den Klimaschutz leisten. «Alleine seit 2010 werden so 278 GWh fossile Energien jährlich eingespart. Dies entspricht rund 465 Bahnwaggons gefüllt mit Heizöl», so Buser. Steuergelder zurückhaltend einsetzen Es sollte jedoch nicht ausser Acht gelassen werden, dass es sich bei den von der Energiekommission geforderten 6 Millionen Franken im Jahr um Steuergelder handelt. Ebenfalls die vom Bund geleisteten Mittel in der Höhe von insgesamt 14,8 Millionen Franken stammen via CO2-Steuer von der Allgemeinheit. Im Sinne einer mehrheitsfähigen und gesellschaftsverträglich Energiepolitik sollten die Steuergelder zurückhaltend eingesetzt werden – dies sollte auch die Politik nicht ausser Acht lassen. |
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December 2022
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