Fernwärme entwickelt sich positiv Das Thema Wärme hat bei der stromlastigen Energiewende-Diskussion einen schweren Stand. Dies obschon der fossile Anteil im Wärmebereich noch immer rund 80 Prozent beträgt. Im Keller von fast jedem zweiten Haushalt steht eine Ölheizung – gerade ältere stossen verhältnismässig viel CO2 aus. Ölheizungen werden jedoch zunehmend – auch aufgrund verschiedener kantonaler Förderprogramme – durch effiziente Gasheizungen und Wärmepumpen ersetzt. Nebst dieser Entwicklung bei den Zentralheizungen, erfreut sich auch die Fernwärme einer zunehmenden Beliebtheit.
Aktuell erbringt die Fernwärme gut acht TWh der Wärmeproduktion und deckt damit rund acht bis neun Prozent des Wärmebedarfs der Schweiz. Über 70 Prozent davon werden mit erneuerbaren Energien und Abwärme gedeckt. Das nutzbare erneuerbare Potential liegt bei der Fernwärme bei rund 17 TWh. Damit könnten 2050 etwa 30 bis 40 Prozent des Wärmebedarfes der Schweiz gedeckt werden. Engagement der regionalen EVU Auch die Baselbieter Versorgungsunternehmen Primeo Energie und EBL sind wichtige Player im Bereich der Fernwärmeversorgung. Die Primeo Energie betreibt im In- und Ausland mehr als 215 Wärmeverbünde und Heizanlagen mit einem Wärmeabsatz von über 650 Millionen Kilowattstunden. Die EBL arbeitet ebenfalls äusserst erfolgreich an dem Ausbau ihres Wärmeverbundnetzes. So investiert die EBL bis 2030 etwa rund 72 Millionen Franken in den Zusammenschluss der bestehenden sieben Wärmeverbünde in Liestal. Gerade aktuell vermeldete die EBL zudem die Finalisierung eines Wärmeverbundes in Bolligen-Stettlen im Kanton Bern. Gemeinsam mit der BKW AEK sollen so ab Mitte Jahr über 100 Liegenschaften mit erneuerbarer Wärme – produziert aus regionalen Holzhackschnitzeln – versorgt werden. Im Endausbau des Wärmeverbunds beträgt die CO2-Einsparung laut EBL über 5'700 Tonnen pro Jahr im Vergleich zu fossilen Brennstoffen. Für die EBL, die sich seit über 25 Jahren auf die Produktion und Lieferung von lokaler, erneuerbarer Energie spezialisiert hat, bedeute die Realisierung dieses Wärmeverbundes einen weiteren Schritt hin zu einem führenden, überregionalen Anbieter von Dienstleistungen im Bereich erneuerbarer Energie.
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Bundesrat verabschiedet Klimastrategie der Schweiz Die Schweiz soll bis 2050 unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen. Dieses Netto-Null-Ziel und die dazugehörige «Langfristige Klimastrategie der Schweiz» hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2021 verabschiedet. Im Rahmen der Klimastrategie zeigt die Landesregierung auf, wie die Treibhausgasemissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie bis 2050 um knapp 90 Prozent vermindert werden können. Während der Gebäudesektor und der Verkehr bis 2050 komplett emissionsfrei werden sollen, lassen sich in der Industrie die Emissionen aus dem Energieverbrauch «praktisch vollständig beseitigen», so der Bundesrat. Im Bereich Landwirtschaft und Ernährung sei eine Reduktion der Emissionen um mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 möglich. Die 2050 verbleibenden Treibhausgasemissionen «im Umfang von rund 12 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten» sollen aus der Atmosphäre gefiltert und gespeichert werden.
CO2-Gesetz bildet Fundament Die langfristige Klimastrategie knüpft an das revidierte CO2-Gesetz und dessen Ziele an. Das in der Herbstsession 2020 vom Parlament gutgeheissene CO2-Gesetz ist gemäss Bundesrat eine zentrale Voraussetzung dafür, dass das langfristige Klimaziel erreicht werden kann. Die Schweizer Stimmbevölkerung wird voraussichtlich am 13. Juni 2021 über das neue Gesetz befinden können. Dass sich die Stimmbevölkerung an der Urne gegen das ambitionierte Gesetz ausspricht, glaubt die Energieministerin Simonetta Sommaruga nicht. So sei das neue Gesetzt im Wesentlichen eine Weiterführung des bestehenden CO2-Gesetzes. Netto-Null-Ziel kostet 1‘523 Mrd. Franken Zur Erreichung des Netto-Null-Zieles muss das einheimische Energiesystem kostenintensiv ausgebaut werden. So liegen die erwarteten Investitionen in Kraftwerke, Anlagen, Wärmeerzeuger, Fahrzeuge und energierelevante Bauteile der Gebäude bis 2050 bei insgesamt 1‘400 Mrd. Franken. «Diese Kosten fallen jedoch sowieso an, auch ohne Massnahmen zur Erreichung des Netto-Null-Ziels», sagt Bundesrätin Sommaruga. Um das Netto-Null Ziel bis 2050 zu erreichen, brauche es jedoch zusätzliche Investitionen in der Höhe von 109 Mrd. Franken. Die zusätzlichen Betriebskosten – insbesondere für die erneuerbare Stromproduktion – belaufen sich nochmals auf 14 Mrd. Franken. Einsparungen von 50 Mrd. Franken Diesen Kosten von insgesamt 1‘523 Mrd. Franken stehen gemäss dem Bundesamt für Energie Einsparungen in der Höhe von 50 Mrd. Franken gegenüber. Diese kämen zustande, da Kosten für fossile Energien praktisch komplett wegfallen würden. Potenzial von Solargenossenschaften Interessierte Hauseigentümerinnen und -eigentümer mit Immobilien in geschützten Ortskernen sowie Mieterinnen und Mieter sollen sich unter Umständen an Solaranlagen beteiligen können. Dies fordert FDP-Landrätin Christine Frey im Rahmen eines politischen Vorstosses.
Bundespolitik setzt auf Photovoltaik Zur Erreichung der nationalen Klimaziele setzt die Bundespolitik insbesondere auf den Ausbau der Sonnenenergie. Wie der Bundesrat am 12. November 2020 mitteilte, stehen im Jahr 2021 alleine für den Ausbau der Photovoltaik (PV) 470 Millionen Franken an Fördergeldern zur Verfügung. Beispielsweise Eigentümerinnen und -eigentümer von Immobilien in geschützten Ortskernen sowie Mieterinnen und Mieter haben jedoch keine eigene Dachfläche für eine PV-Anlage zur Verfügung – wären jedoch unter Umständen daran interessiert, sich an Solaranlagen zu beteiligen. In verschiedenen Gemeinden können sich solche Personen im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsmodells an PV-Anlagen beteiligen. Für eine Beteiligung erhalten die Kundinnen und Kunden während einer definierten Laufzeit einen gewissen Anteil des Solarstroms. Dieser Anteil wird auf der Stromrechnung aufgeführt und reduziert den Rechnungsbetrag der Kundinnen und Kunden entsprechend. Solargenossenschaften prüfen Vor diesem Hintergrund bittet Christine Frey den Regierungsrat zu prüfen, welches Potenzial Solargenossenschaften im Kanton Basel-Landschaft haben. Konkret soll auch geprüft werden, ob der Kanton die Dachflächen von kantonseigenen Gebäuden für den Bau von Solargenossenschaften zur Verfügung stellen kann. Ebenfalls wird angeregt, dass der Kanton betreffend dem Bau solcher Anlagen den Kontakt zu den Energieversorgungsunternehmen EBL und Primeo Energie aufnimmt. Wirtschaftlichkeit und Speicherlösungen Weiter soll auch geprüft werden, inwiefern solche Solargenossenschaften wirtschaftlich betrieben werden können und unter welchen Umständen solche Solargenossenschaften vor dem Hintergrund fehlender Speicherlösungen überhaupt Sinn machen. Ebenfalls wird der Regierungsrat gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass der Strom von Solargenossenschaften mittels Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) auch tatsächlich genutzt werden kann. Ein ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen mehreren Parteien, die ihren selbst-produzierten Solarstrom gemeinsam verbrauchen. Der Zusammenschluss besteht aus dem Eigentümer, respektive dem Betreiber der Anlage, und mehreren Endverbrauchern. Endverbraucher können sowohl Stockwerkeigentümer als auch Mieter sein. Vorstoss Christoph Buser Die Möglichkeit von Solargenossenschaften wurde in der kantonalen Energiekommission im Rahmen der Beratung des Postulats «Bürokratieabbau beim Bau von Solaranlagen» thematisiert. Mit diesem Vorstoss wurde der Regierungsrat von Christoph Buser, Präsident der Liga Baselbieter Stromkunden, gebeten zu prüfen, wie und in welchem Umfang im Kanton Basel-Landschaft beim Bau von Solaranlagen bürokratische Hürden abgebaut werden können. Die Bürokratie beim Bau von Solaranlagen wirkt sich negativ auf deren Rentabilität aus. Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen als Teil der Lösung ![]() Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK) können unter Umständen einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in der Schweiz leisen. Welches Potenzial WKK-Anlagen im Baselbiet konkret haben, möchte CVP Landrat Felix Keller jetzt vom Regierungsrat wissen. Winterstrom-Lücke wird grösser Aktuell importiert die Schweiz im Winter 6-8 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom. Durch die Stilllegung der Schweizer Atomkraftwerke wird die Fehlmenge im Winter auf ca. 20 Milliarden kWh ansteigen. Dies entspricht zirka zwei Dritteln des aktuellen Winterverbrauchs. Durch den Ausbau von Wärmepumpen und der Elektrifizierung der Mobilität fällt die Winterstrom-Lücke noch grösser aus. WKK-Anlagen produzieren nicht nur Wärme, sondern auch Strom. Auf diese Weise könnten sie in den Wintermonaten einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Stabilität des Stromnetzes leisten. Der CO2-Wert des so erzeugten Stroms beträgt aktuell weniger als 50 Prozent des CO2-Wertes für Winterstromimporte. Wird eine WKK-Anlage noch mit einer Wärmepumpe (Strom) kombiniert, kann so der Wirkungsgrad auf über 100 Prozent des Energieeinsatzes gesteigert werden. Weiter können WKK-Anlagen grundsätzlich auch komplett mit Biogas und somit quasi CO2-neutral betrieben werden. Dennoch spielen WKK-Anlagen in der aktuellen Klimadebatte nur eine untergeordnete Rolle. Potenzial von WKK-Anlagen Angesichts der sich verschärfenden Winterstromproblematik sollten jedoch auch die Möglichkeiten von WKK-Anlagen thematisiert werden. Mit einem politischen Vorstoss bittet Felix Keller den Regierungsrat nun zu klären, welches Potenzial WKK-Anlagen zur Sicherung der Versorgungssicherheit in den Wintermonaten haben. Weiter soll auch geklärt werden, ob WKK-Anlagen über das Baselbieter Energiepaket unterstützt werden können. |
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December 2022
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