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Blogbeitrag

27/2/2020

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Zusätzliche Fördergelder aus Energiepaket effizient einsetzen
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Die Fördergelder aus dem Baselbieter Energiepaket sollen schwerpunktmässig für energetische Gebäudesanierungen verwendet werden. Dafür plädiert Felix Keller, CVP-Landrat, Fraktionspräsident CVP/GLP und Vorstandsmitglied Liga Baselbieter Stromkunden, in einem aktuellen Vorstoss. Die geforderte Subventionierung einzelner Technologien sei nicht zielführend, respektive müsse zumindest sorgfältig geprüft werden.

Kommission will Wärmepumpen unterstützen
Neu stehen im Baselbiet für das Energiepaket vorerst insgesamt 17,8 Millionen Franken Fördergelder jährlich zur Verfügung – und damit erheblich mehr als in den Vorjahren. Bis anhin fokussierte sich das erfolgreiche Förderprogramm in erster Linie auf energetische Gebäudesanierungen und nicht auf die finanzielle Unterstützung einzelner Technologien. Dies könnte sich jedoch mit dem Landratsbeschluss vom 30. Januar 2020 ändern. So fordert die vorberatende Energiekommission, dass die erheblichen zusätzlichen Fördermittel «insbesondere für den Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Heizsysteme verwendet werden» sollen. Im speziellen sollen gemäss Kommission  Wärmepumpen unterstützt werden. Wie genau die Fördergelder eingesetzt werden, regelt die Baselbieter Regierung aktuell auf Verordnungsstufe.

Gebäudesanierungsrate muss gesteigert werden
Aktuell liegt die Gebäudesanierungsrate bei durchschnittlich etwa einem Prozent. «Fakt ist, dass wir mit dieser Gebäudesanierungsrate die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens nicht einhalten können. Zur Einhaltung des Abkommens muss die Gebäudesanierungsrate mindestens 2-3 Prozent betragen», so Keller. Daher sei es wichtig und zielführend, dass die Mittel des Energiepakets vorwiegend in energetische Sanierungen investiert werden.

Keine voreilige Subventionierung von Wärmepumpen
Mit dem Vorstoss bittet Keller den Regierungsrat zu klären, ob mit den neu gesprochenen Mitteln eine Gebäudesanierungsrate von mindestens zwei Prozent erreicht werden kann. Weiter soll beantwortet werden, ob es korrekt ist, dass der aktuelle Winterstromimport eine schlechte CO2-Bilanz aufweist und dass unter anderem aufgrund des Ausbaus von Wärmepumpen im Winter vermehrt Strom importiert werden müsse.

«Wärmepumpen können eine  wichtige Schlüsseltechnologie der Wärmewende sein», sagt der CVP-Landrat. Ob es jedoch zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll sei, deren Ausbau mit Steuergeldern zu finanzieren, sollte sorgfältig geprüft werden. Die energetische Sanierung von Gebäuden – und das damit verbundene einsparen von Energie – mache hingegen auf jeden Fall Sinn. «Mit der Unterstützung des Baselbieter Energiepakets konnten in den vergangenen Jahren dank energetischen Gebäudesanierungen beeindruckende Mengen an fossilen Energien eingespart werden», so Keller.

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Blogbeitrag

24/2/2020

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Landrat folgt Liga-Empfehlung
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Die Baselbieter Regierung muss keine zusätzliche Strategie zum Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die kantonalen Infrastrukturen erarbeiten. Dies hat der Landrat an seiner Sitzung vom 13. Februar 2020 beschlossen. Mittels einer verbindlichen Motion wurde gefordert, dass die Regierung eine entsprechende Strategie ausarbeiten und gleich auch die Einleitung möglicher Umsetzungsmassnahmen ermöglichen muss.

Liga gegen Überweisung als Motion
Die Liga Baselbieter Stromkunden sprach sich im Vorfeld der Landratssitzung gegen die Überweisung des Vorstosses als Motion aus. So hat die kantonale Regierung Anfang Januar 2019 bereits beschlossen, einen Statusbericht über die Auswirkungen des Klimawandels auf den Kanton Basel-Landschaft zu erarbeiten. In diesem Bericht sollen der Handlungsbedarf aufgezeigt, Handlungsfelder identifiziert und kantons-spezifische Massnahmen in einem Aktionsplan zusammengestellt werden.

Im Rahmen dieses Berichts werden genau die Fragestellungen behandelt, deren sich auch die Motion annimmt. Die Annahme der Motion hätte entsprechend zu aufwändigen Doppelspurigkeiten geführt. Hingegen argumentierte die Liga Baselbieter Stromkunden, dass es sinnvoll wäre, wenn der Regierungsrat dem Landrat nach Abschluss des Berichts über dessen Ergebnisse Bericht erstattet. Dies erachtete auch der Landrat als zielführend und überwies den Vorstoss mit  46:39 Stimmen als Postulat.
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17/2/2020

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Energiekommission für neues CO2-Gesetz
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Die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) hat die Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 7 Stimmen angenommen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Nein-Stimmen von den sieben SVP-Vertretern in der Kommission stammen – respektive, dass sich die restlichen Parteien, inklusive CVP und FDP, geschlossen für das neue CO2-Gesetz aussprachen. Entsprechend dürfte das neue Gesetz auch im Nationalrat eine solide Mehrheit erreichen. Das Plenum der grossen Kammer wird das Gesetz in der Frühjahrssession beraten.

Teil des neuen Gesetzes soll eine Flugticketabgabe sein. Gemäss Urek-N soll auf Flugtickets für kommerzielle Passagierflüge eine Lenkungsabgabe zwischen 30 und 120 Franken pro Fluggast erhoben werden können. Die Abgabe würde bei jedem Abflug aus der Schweiz fällig. Die Hälfte der daraus gewonnen Gelder will die Kommission für Klimaschutzmassnahmen einsetzen. Der Rest fliesst an die Bevölkerung und Wirtschaft zurück.

Zugreisen sollen gefördert werden
Weiter will die Kommission  – wie auch bereits der Ständerat – die Innovationen im Klimabereich fördern. So sollen die Fondsmittel unter anderem auch für die Entwicklung von erneuerbarem Flugtreibstoff eingesetzt werden können. Dabei dürften die Förderbeiträge für erneuerbare Treibstoffe bis zu 80 Prozent der Mehrkosten gegenüber fossilem Kerosin decken. Anfänglich sind maximal 100 Mio. Franken pro Jahr dafür vorgesehen. Erweist sich die Technologie als erfolgreicher Weg, kann der Unterstützungsbeitrag auf 300 Mio. Franken ansteigen. Zudem will die Kommission sicherstellen, dass der Klimafonds auch grenzüberschreitende Zugreisen als Alternative zu Flugreisen fördern kann – einschliesslich Nachtzüge. Auch sollen CO2-neutrale Antriebstechnologien im öffentlichen Verkehr unterstützt werden.

Klimabedingte finanzielle Risiken
Die nationalrätliche Energiekommission folgt dem Ständerat auch darin, die FINMA und die Schweizerische Nationalbank dazu zu verpflichten, die klimabedingten finanziellen Risiken regelmässig zu überprüfen. So wird festgehalten, dass die verlangten Berichte öffentlich sind und auch Massnahmen vorschlagen sollen. Die Nationalbank verfügt über ein Anlageportfolio im Wert von fast 800 Mrd. Franken.
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Factsheet

12/2/2020

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Einordnung der Liga Baselbieter Stromkunden –
Landratssitzung vom Donnerstag, 13. Februar 2020
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Nr. 9. Parlamentarische Initiative: Regierungsvorlagen unter Berücksichtigung des Klimas
Mit der Initiative wird verlangt, dass der Regierungsrat in seinen Vorlagen explizit über deren Auswirkungen auf das Klima informiert. Bislang informiert der Regierungsrat bei seinen Vorlagen über die rechtlichen, finanziellen, volkswirtschaftlichen, gesellschaftlichen, regionalen Auswirkungen sowie über die finanziellen und übrigen Auswirkungen auf die Gemeinden.

Die Ergänzung bedeutet zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Dennoch ist es konsequent, wenn die Ökologie in den Vorlagen der Regierung systematisch Beachtung findet.

  • Die Liga Baselbieter Stromkunden empfiehlt die Änderung des Dekrets zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats zu beschliessen.

Nr. 20.  Motion: Auswirkungen des Klimawandels auf die kantonalen Infrastrukturen

Mit der Motion wird die Regierung beauftragt, eine Strategie zum Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die kantonalen Infrastrukturen zu erarbeiten.

Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 2019-74 beschloss der Regierungsrat, einen Statusbericht über die Auswirkungen des Klimawandels auf den Kanton Basel-Landschaft zu erarbeiten. In diesem Bericht sollen der Handlungsbedarf aufgezeigt, Handlungsfelder identifiziert und kantons-spezifische Massnahmen in einem Aktionsplan zusammengestellt werden. In diesem Rahmen werden entsprechend genau die Fragestellungen behandelt, denen sich die Motion annimmt. Vor diesem Hintergrund würde die Überweisung der Motion zu aufwändigen Doppelspurigkeiten führen.

  • Die Liga Baselbieter Stromkunden empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Gegebenenfalls kann der Vorstoss als Postulat überwiesen werden – Prüfen und Berichten sollte aufgrund der bereits laufenden Arbeiten des Kantons ohne wesentlichen Mehraufwand möglich sein.

Nr. 33. Postulat: Mehr Energiegewinnung durch Holz
Mit dem Postulat wird der Regierungsrat gebeten zu prüfen und zu berichten, wie bürokratische Hindernisse abgebaut werden können, damit mehr Schweizer Holz für die Energiegewinnung genutzt wird.

In den Schweizer Wäldern bleiben viel Holz und damit viele Gigawattstunden Energie ungenutzt liegen. Es braucht nachhaltige Projekte, damit diese grossen Holzmengen verkauft und abgenommen werden und sich dadurch die Bewirtschaftung der Wälder wieder lohnt. Die Energiegewinnung durch Holz/Biomasse ist dafür ein wichtiger Pfeiler, der ausgebaut und gefördert werden sollte.

  • Die Liga Baselbieter Stromkunden empfiehlt die Überweisung des Postulats.

Nr. 34. Postulat: Strategie zur Nutzung der Solarenergie im Baselbiet
Mit dem Postulat wird der Regierungsrat gebeten, eine Strategie zur gezielten Förderung der Stromproduktion aus Solarenergie auf dem Kantonsgebiet vorzulegen. Die Regierung soll aufzeigen, welchen Beitrag die Nutzung der Solarenergie zur Erreichung des Klimaziels 2050 aus Sicht des Kantons leisten muss, und welche Massnahmen in welchem Zeitrahmen dazu nötig sind. Es soll ebenfalls geprüft werden, wie Energieproduzenten wie EBL und Primeo Energie in die Strategie zur Solarenergieproduktion mit einbezogen werden müssen.

Solarenergie hat Potential. Entsprechend kann es zielführend sein, wenn der Kanton aufzeigt, welchen Beitrag die Nutzung der Solarenergie zur Erreichung des Klimaziels 2050 aus Sicht des Kantons leisten kann, und welche Massnahmen in welchem Zeitrahmen möglich sind. Aus Sicht der Liga ist die Formulierung des Postulats jedoch suboptimal. Insbesondere ist die „Muss-Formulierung“ im Zusammenhang mit den beiden Energieproduzenten EBL und Primeo Energie störend – eine „Kann-Formulierung“ wäre zielführender.

  • Die Liga Baselbieter Stromkunden empfiehlt die Überweisung des Postulats.
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