Vorstoss zu vereinfachten Energieberatungen überwiesen Mit grosser Mehrheit hat der Baselbieter Landrat eine Motion zum Bürokratieabbau bei Energieberatungen überwiesen. Mit dem Vorstoss fordert Markus Meier, SVP-Landrat und Direktor HEV Schweiz, dass der Förderprozess für einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK Plus) kundenfreundlicher und effizienter werden soll. Auch die Liga Baselbieter Stromkunden unterstützt den Vorstoss, da damit Klarheit bei den betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümern geschaffen und Hürden abgebaut werden. Die Liga Baselbieter Stromkunden zeigt sich entsprechend erfreut, dass der Vorstoss nun als Motion überwiesen wird.
Unnötige bürokratische Hürden Im Baselbiet kommt beim GEAK Plus zurzeit das sogenannte zweistufige Gesuchsverfahren zur Anwendung. Dies bedeutet, dass die Hauseigentümerinnen und -eigentümer bei einem GEAK Plus den entsprechenden Förderbeitrag im Voraus selbst beantragen müssen. Erfolgt der Antrag jedoch nicht zu einem vorgegebenen frühen Zeitpunkt, wird eine Kostenübernahme der GEAK-Plus-Beratung durch das Baselbieter Energiepaket verwehrt. «Dies sorgt verständlicherweise immer wieder für Frust und Unverständnis bei den Baselbieter Hauseigentümerinnen und -eigentümern», sagt Meier. Einstufiges Verfahren macht Sinn Andere Kantone wie Zürich und Aargau gestalten den Förderprozess mit einem einstufigen Verfahren wesentlich kundenfreundlicher und rechnen die GEAK-plus-Förderbeiträge direkt über die Beratenden ab. Ein Gespräch mit der Energiefachstelle des Kantons Aargau zeigt klar, dass ein einstufiges Verfahren durchaus Sinn macht. Gemäss des zuständigen Verantwortlichen gibt es oft Unklarheiten über die genauen Anforderungen, wenn die betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümer die Fördergelder selbst beantragen. Die Beratenden hingegen würden den Prozess kennen, sodass die Fördergelder schnell und einfach ausbezahlt werden können. So könne eine einwandfreie und zügige Abwicklung gewährleistet werden.
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UREK-N geht Gletscher-Initiative zu weit Die Energiekommission des Nationalrats (UREK-N) lehnt die Gletscher-Initiative mit 14 zu 9 Stimmen ab. Grundsätzlich unterstütze die Kommission zwar das Netto-Null-Ziel bis 2050. Jedoch gehe die Initiative aus Sicht der Kommission zu weit und beinhalte übermässig einschneidende Vorschriften. Insbesondere das grundsätzliche Verbot von fossilen Brenn- und Treibstoffen wurde dabei kritisiert. Entsprechend setzt die Kommission ihre Arbeit an einem indirekten Gegenentwurf fort. Aus Sicht der Liga Baselbieter Stromkunden sollten realistische Massnahmen verfolgt werden, die auf Anreizen statt Verboten beruhen.
Kommission gibt direkten Gegenentwurf des Bundesrats eine Chance Eine Mehrheit der Kommission unterstützt einen direkten Gegenvorschlag, wie er auch vom Bundesrat vorgeschlagen wurde. Denn auch der Entwurf des Bundesrats sieht im Gegensatz zur Volksinitiative von Verboten ab und setzt auf eine Interessensabwägung bei der Verminderung von CO2-Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen. Im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates spricht sich die Kommission jedoch mit knapper Mehrheit gegen eine lineare Absenkung der Emissionen auf Verfassungsebene aus. Denn eine solche Reduktion um einen festgeschriebenen jährlichen Betrag sei hinsichtlich der technischen Entwicklungen und der unterschiedlichen Voraussetzungen verschiedener Branchen wenig differenziert. Gleichzeitig wurde eine Fristverlängerung um ein Jahr für die Beschlussfassung über die Volksinitiative beantragt. Parallele Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs Entsprechend setzte die Kommission ihre Arbeit an einem indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative fort. Bereits im Vorfeld hatte sich die Kommission mit ihrer ständerätlichen Schwesterkommission darauf geeinigt, eine solche auszuarbeiten, um eine rasche Lösung auf Gesetzesebene sicherzustellen. Nun trat die Urek-N auf einen ersten Gesetzesentwurf ein. Dieser nimmt die Zielsetzung des direkten Gegenvorschlags auf und hält sie in einem Rahmengesetz fest. Anstelle von Verboten wollen die beiden Umweltkommissionen gesetzlich verankern, dass der Verbrauch von fossilen Treib- und Brennstoffen so weit zu vermindern ist, «wie dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist». Die Beratungen sollen im nächsten Quartal fortgesetzt werden, sodass der Nationalrat in der Sommersession 2022 über den Gesetzesentwurf der Kommission entscheiden kann. Umstrittene Klimaschutzinitiative klar abgelehnt Mit 64,3 Prozent Nein-Stimmen haben die Baselbieterinnen und Baselbieter die umstrittene Klimaschutzinitiative der Grünen eindeutig abgelehnt. Dies entspricht fast zwei Drittel der Abstimmenden. Keine einzige der 86 Gemeinden im Baselbiet stimmte für die Annahme der Initiative. Der Ausgang ist damit eindeutig und zeigt, dass die Bevölkerung einen Alleingang des Kantons beim Klimaschutz als nutzlos erachtet.
Denn gemäss der Initiative sollten die Ziele des Pariser Klimaübereinkommens im Kanton gesetzlich verankert werden. Dazu wollten die Grünen ein Klimaschutzgesetz erlassen, welches die Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius und das Netto-Null-Ziel auf Kantonsebene festschreiben sollte. Keine neuen Verbote Die Liga Baselbieter Stromkunden begrüsst den Ausgang der Abstimmung. Obschon das Thema Klimaschutz von besonderer Relevanz ist, war der eingeschlagene Weg der Initiative nicht der richtige. Denn die geforderten Massnahmen wären nur schwer umsetzbar gewesen und hätten zu hohen Kosten ohne messbaren Nutzen geführt. Statt laufend neue Verbote zu fordern, muss in der Klimapolitik stärker auf Anreize gesetzt werden, um einen mehrheitsfähigen und gesellschaftsverträglichen Umbau zu ermöglichen. Diesbezüglich sollte sich die Politik am erfolgreichen und breit abgestützten Baselbieter Energiepaket orientieren. Grüne erweisen Regierungsrat einen Bärendienst Mit ihrer unbedachten und handwerklich schlecht gemachten Initiative leisten die Grünen Baselland ihrem grünen Regierungsrat Isaac Reber einen Bärendienst. So unterminiert das massive Nein zur Klimaschutzinitiative das vom Regierungsrat geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen, bevor der politische Prozess dazu richtig begonnen hat. Mit ihrem Aktivismus im Vorfeld der Wahlen 2023 torpedieren die Grünen entsprechend aus wahltaktischen Gründen die regierungsrätlichen Vorschläge zur Erreichung der Klimaziele. Schnellere Bewilligungsverfahren für Erneuerbare Energien Der Bundesrat möchte die Planungs- und Bewilligungsverfahren für grosse Wasserkraft- und Windenergieanlagen beschleunigen. Auch die Zulassung von Solaranlagen soll vereinfacht werden. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 hat der Bundesrat nun eine entsprechende Anpassung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Der Ausbau ist gemäss der Landesregierung für die Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz von grosser Bedeutung.
Kantonsübergreifend koordinierte Verfahren Ausgangslage ist gemäss Bundesrat das Fehlen einer auf die gesamte Schweiz ausgerichtete Planung sowie bundesrechtliche Vorgaben. Dafür will der Bund den Kantonen für die betreffenden Anlagen ein konzentriertes Planungs- und Bewilligungsverfahren vorschreiben. Die Vereinfachung von Verfahren betrifft besonders bedeutsame und grosse Wasser- und Windkraftwerke. Die vorgesehenen Neuregelungen würden insbesondere den Energieerzeugern entgegenkommen. Ausserdem umfasst die Vorlage neben der Baubewilligung sämtliche weitere Bewilligungen. Der Bundesrat erwähnt dabei unter anderem gewässerschutzrechtlich notwendige Bewilligungen sowie das Enteignungsrecht. So will er verhindern, dass Projekte aufgeteilt und einzeln angefochten werden können. Stattdessen soll es künftig nur noch einen Rechtsmittelzug geben, welcher sämtliche Rechtsfragen klärt. Vereinfachte Zulassung für Solaranlagen Auch beim Hausbau soll es einfacher werden, Zulassungen für Solaranlagen zu erhalten. Dafür sieht die Vorlage vor, dass bei Neubauten die Investitionen steuerlich abgezogen werden können. Bisher sind diese Kosten nur bei Sanierungen abzugsfähig. Ausserdem ist eine vereinfachte Zulassung von Solaranlagen an Fassaden vorgesehen. |
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December 2022
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