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29/3/2021

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EBL Projekt «Grosswärmeverbund Liestal» schreitet voran

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Das Grossprojekt des Baselbieter Versorgerunternehmens EBL bis 2030 alle sieben Wärmeverbünde in Liestal zusammenzuschliessen hat eine wichtige Phase erreicht. Anfang März wurden die neuen Holzheizkessel angeliefert und 50 Prozent der neuen Leitungen sind bereits verlegt. Laut Zeitplan der EBL kann so noch im Herbst dieses Jahres der Betrieb auf die neuen Holzheizkessel umgestellt werden. Der künftige Grosswärmeverbund Liestal wird rund 90 Prozent erneuerbare Energien nutzen, wobei das als Brennstoff genutzte Holz ausschliesslich aus der Region stammen wird. Als nächster Schritt sollen die Wärmeverbünde Burg, Brunnmatt und Hallenbad an die modernisierte Heizzentrale angeschlossen werden.

Fernwärme entwickelt sich positiv
Aktuell erbringt die Fernwärme gut acht TWh der Wärmeproduktion und entspricht damit rund acht bis neun Prozent des Wärmebedarfs der Schweiz. Über 70 Prozent davon werden mit erneuerbaren Energien und Abwärme gedeckt. Das nutzbare erneuerbare Potential liegt bei der Fernwärme bei rund 17 TWh. Damit könnten 2050 etwa 30 bis 40 Prozent des Wärmebedarfes der Schweiz gedeckt werden. Im Baselbiet setzen sich die beiden Versorgungsunternehmen EBL und Primeo Energie für einen nachhaltigen Ausbau der Fernwärmeversorgung ein.
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22/3/2021

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Weniger Bürokratie beim Einsatz von Wärmepumpen

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Das Baselbiet fördert den Ausbau von Wärmepumpen – dennoch sind für deren Einsatz in manchen Gemeinden bis anhin strenge Bewilligungsverfahren nötig. Diese sollen nun vereinfacht und vereinheitlicht werden. Damit erfüllt die Baselbieter Regierung einen politischen Vorstoss des CVP-Landrats Simon Oberbeck. Mit einem Postulat forderte Oberbeck, dass Wärmepumpen unkomplizierter gebaut werden können. Bei der ohnehin geplanten Verordnungsrevision zum Raumplanungsgesetz für das 2. Quartal 2021 sollen gemäss Regierung Wärmepumpen explizit in der entsprechenden Verordnung aufgeführt werden, um eine einheitliche Gesetzesgrundlage zu schaffen und bürokratische Hürden abzubauen. Künftig sind dadurch Wärmepumpen bis zu einem Volumen von 2m³ von der Bewilligungspflicht befreit.

Bewilligungsbefreiung analog zu Baselstadt
Ausgegangen war das Postulat von der Problematik, dass Wärmepumpen, die im Freien stehen, wegen der baulichen Massnahmen und des Lärmschutzes in der Nachbarschaft häufig aufwendig bewilligt werden müssen. Umweltfreundliche Heizungen werden bereits durch das Baselbieter Energiepaket finanziell gefördert. Bei der Umsetzung stehen Hauseigentümerinnen und -eigentümer bislang allerdings vor Herausforderungen, wenn sie für die Bewilligung von Wärmepumpen bei ihrer Gemeinde Bauprofile, Lärmschutznachweis oder Katasterpläne nachweisen müssen.
Im Stadtkanton Basel gibt es ein vereinfachtes Verfahren schon länger. Der Kanton Basel-Landschaft wird nun diese Vorschriften übernehmen, sodass die Praxis in den beiden Halbkantonen einheitlich ist. Zusätzlich zur Baubewilligungsbefreiung kleinerer Geräte bedeutet die Neuerung jedoch auch die Einführung einer Meldevorschrift für alle im Freien stehender Wärmepumpen, um dem Problem des Lärmschutzes gerecht zu werden.
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15/3/2021

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Null-Emissions-Ziel bis 2050 schwierig aber machbar – Neue Studie veröffentlicht
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Die Schweiz kann das Netto-Null-Ziel bis 2050 erreichen. Die entsprechende Senkung der CO2-Emissionen bedingt jedoch grosse Anstrengungen. Zu diesem Fazit gelangt eine aktuelle Studie des Paul Scherrer Instituts (PSI).

Für die Studie wurden die energiebedingten und industriell verursachten Treibhausgasemissionen betrachtet, welche zusammen 80% des Gesamtausstosses ausmachen. Nicht berücksichtigt wurden die Emissionen des Luftverkehrs, der Land- und Forstwirtschaft sowie die im Ausland generierten Emissionen.

Deutliche Steigerung von PV notwendig
Mit Wegfall der Kernkraftwerke bis 2045 entgeht der Schweiz ein grosser Teil der für den Strom benötigten Energie und dies obschon der Stromverbrauch vor allem in der Fahrzeugbranche steigen wird. Um diesen Bedarf abdecken zu können müsste sich laut PSI der Strom aus Photovoltaik mindestens jedes Jahrzehnt verdoppeln und die Energiegewinnung durch Wärme-Kraft-Kopplung oder Wind deutlich steigern.

Für die Erreichung des Null-Emissions-Ziels bedürfte es weiterhin einer grossflächigen Umstellung auf Wärmepumpen für den Heizungsbedarf im Wohn- und Dienstleistungsbereich, welcher 2050 fast drei Viertel ausmachen müsste. Wohnimmobilien sollten zur Energieeinsparung beschleunigt renoviert werden. Und schliesslich müsste die private Autoflotte stärker auf elektrischen Antrieben basieren, was durch einen E-Antrieb für jedes dritte Neufahrzeug bis 2030 sichergestellt werden kann.

Kosten schwer abschätzbar
Die Kosten konnte das Forscherteam in ihrer Untersuchung nicht genau abschätzen, da diese von vielen verschiedenen Faktoren abhängig sind. Generell rechnet das PSI mit einer Bandbreite an durchschnittlichen Kosten zwischen 200 und 860 CHF pro Jahr, die jede Person in der Schweiz für den Klimaschutz aufbringen müsste.
Mit ihrer CO2-armen inländischen Stromproduktion befindet sich die Schweiz in einer guten Ausgangslage, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Die importierten Treibhausgasemissionen aus dem Ausland, die in der Studie des PSI nicht berücksichtigt wurden, könnten das Reduktionsziel aus grenzüberschreitender Sicht allerdings deutlich verschlechtern.
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5/3/2021

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Anreize für energetische Sanierungen von Neubauten
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Energiesparende Investitionen sollen auch bei Neubauten abzugsfähig sein. Dies fordert der Ständerat Roberto Zanetti aktuell in einer Motion. Modernisierungsmassnahmen an Liegenschaften, die dem Energiesparen oder der Umwelt dienen, gelten als abzugsberechtigte Unterhaltungskosten. Dies bezieht sich allerdings nur auf bestehende Gebäude. Obschon vom Eidgenössische Finanzdepartement nicht genau definiert, gilt in der Praxis eine fünfjährige Karenzfrist bis Eigentümer einer neuen Liegenschaft steuerliche Erleichterungen für energiesparende Investitionen erhalten. Mittels Motion möchte Ständerat Zanetti diese Frist nun verkürzen und kantonsübergreifend harmonisieren. Für Hauseigentümer, die aufgrund der Kosten zu Beginn ihres Neubauprojekts eher auf energiesparende Massnahmen verzichten, soll damit ein Anreiz geschaffen werden frühzeitig zu modernisieren.

Liga unterstützt Vorstoss
Schon im vergangenen Jahr trat die neue Liegenschaftskostenverordnung in Kraft. Dieses erste Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 beinhaltet einige Neuerungen zugunsten von Energieeinsparungen bei Immobilien und schafft steuerliche Anreize für Betroffene. Unter anderem können Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer ihre Investitionskosten auf die zwei nachfolgenden Steuerperioden verteilen, sofern sie in der laufenden Steuerperiode nicht vollständig berücksichtigt werden konnten. Der Vorstoss des Ständerats geht nun weiter und fordert, dass nicht nur älterer Gebäude von diesen Steuererleichterungen erfasst werden.

Am 10. März hat der Ständerat die eingereichte Motion angenommen. Als nächstes wird der Nationalrat über diese abstimmen. Da das Vorhaben nicht nur aus ökologischer Sicht wünschenswert ist, sondern auch die Hauseigentümerinnen und -eigentümer bei ihrem energetischen Engagement entlastet, unterstützt die Liga Baselbieter Stromkunden die Motion.
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