Online-Event zum neuen CO2-GesetzInformieren Sie sich am Energie-Event der Liga Baselbieter Stromkunden vom 18. Mai 2021 über die Vor- und Nachteile des neuen CO2-Gesetzes. Profitieren Bevölkerung und Wirtschaft vom neuen CO2-Gesetz oder ist dieses unrealistisch, kontraproduktiv und teuer? Befürworter*innen und Gegner*innen diskutieren gemeinsam am 18. Mai 2021 über die Chancen und Herausforderungen des neuen CO2 Gesetz. Programm: 19.00 Uhr Begrüssung
So sind Sie dabei: Das Podium findet am Dienstag, den 18. Mai 2021 ab 19.00 Uhr online statt. Per Livestream können Sie die Veranstaltung von zuhause aus verfolgen und mitdiskutieren. CO2-Gesetz: Das neue CO2-Gesetz birgt Zündstoff. Am 13. Juni 2021 stimmt die Schweiz über das neue CO2-Gesetz und damit über die Klimapolitik des laufenden Jahrzehnts ab. Die Totalrevision des CO2-Gesetzes setzt auf eine Kombination von zusätzlichen Investitionen, finanziellen Anreizen, neuen Auflagen sowie neuen Technologien. Erst kürzlich hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur CO2-Verordnung eröffnet und damit wichtige Details zum Gesetz bekannt gegeben. Vorgesehen sind Reduktionsziele der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 in Höhe von -65% im Gebäudebereich, -25% im Verkehr, -35% in der Industrie und -20% in der Landwirtschaft. Konkret bedeutet dies unter anderem höhere Kosten für Flugreisende, verschärfte Vorschriften für Gebäude, Erhöhungsschritte der CO2 Abgabe für Unternehmen oder umweltfreundliche Subventionen durch den «Klimafonds». Die Massnahmen werden gemäss Bundesrat nötig, da das festgelegte Etappenziel für 2020 verfehlt wurde (weitere Informationen). Strittig bleibt allerdings, wie die Kosten verteilt und die Massnahmen ausgestaltet werden. Der Energie-Event bietet Ihnen die Chance mehr über die Vor- und Nachteile des neuen CO2 Gesetzes zu erfahren und sich mit eigenen Anliegen in die Diskussion einzubringen. Verlosungsaktion zur physischen Teilnahme: Die Liga Baselbieter Stromkunden verlost exklusiv 20 Eintrittskarten zum Event im Haus der Wirtschaft in Pratteln! Wer an der Verlosung teilnehmen möchte, sendet bitte bis zum 12. Mai eine E-Mail mit Angaben zur Person an: info@stromkunden-bl.ch Die Gewinner*innen werden nach Ablauf der Teilnahmefrist informiert.
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Bundesrat konkretisiert CO2-GesetzAm 14. April 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur CO2-Verordnung eröffnet. Damit schafft er Klarheit über die noch offenen Fragen zum revidierten CO2 Gesetz, über welches das Volk im Juni abstimmen wird. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz stark reduziert werden. Die nun zur Diskussion vorgestellte CO2-Verordnung sieht Reduktionsziele gegenüber 1990 in Höhe von -65% im Gebäudebereich, -25% im Verkehr, -35% in der Industrie und -20% in der Landwirtschaft vor.
Konkretisierung der Flugticketabgabe In seiner Vernehmlassung hat der Bundesrat nun die genauen Preise für die Flugticketabgabe definiert. Nach einem abgestuften Prinzip sollen für Kurzstreckenflüge in der Economy Klasse, wie von Zürich nach Berlin, künftig zusätzliche 30 CHF und für Langstreckenflüge zusätzliche 90 CHF anfallen. Höhere Reiseklassen sollen mit noch höheren Abgaben belastet werden (je 30 CHF mehr als Economy). Die Fluggesellschaften können den Abgabesatz für ihre Passagiere um 20% reduzieren, wenn sie ihre Treibhausgasemissionen vermindern, wie etwa durch die Beimischung erneuerbarer Flugtreibstoffe. CO2-Grenzwerte für Gebäude und geplante Ausnahmen Gemäss dem bestehenden CO2-Gesetz dürfen Wärmeerzeugungsanlagen von Neubauten bereits heute keine Treibhausgase mehr verursachen und für Altbauten besteht ein Grenzwert von 20 kg CO2 aus fossilen Brennstoffen pro m2 Energiebezugsfläche. Dieser Wert muss in Fünfjahresschritten um jeweils 5 kg CO2 reduziert werden. Neu soll laut Verordnung der Grenzwert um 5 kg erhöht werden, wenn die Massnahmen eine gegebene Kostenschwelle übersteigen oder nur sehr schwer umsetzbar sind. Ausserdem sollen Altbauten bis zu acht Jahre von den Grenzwerten befreit werden, wenn ein Anschluss an ein vorwiegend erneuerbares (Fern-)Wärmenetz bevorsteht. Der Bezug erneuerbarer Gase kann zur Einhaltung der CO2-Grenzwerte zwischen 50 und 100% angerechnet werden. Die vollständige Anrechnung erfolgt jedoch nur, wenn entweder der Standard Minergie oder die Bewertung C für die Effizienz der Gebäudehülle und die Bewertung B für die Gesamtenergieeffizienz nach dem GEAK nachgewiesen werden. Mittelverwendung des Klimafonds Erstmal äusserte sich der Bundesrat auch zur Mittelverwendung des Klimafonds, welcher aus CO2- und Flugticketabgabe gespeist wird. Unter anderem sollen Haus- und Wohneigentümerinnen und Eigentümer für den Ersatz einer fossilen Heizung oder elektrischen Widerstandsheizung mit bis zu 5'000 CHF unterstützt werden und für die Impulsberatung «erneuerbar heizen» pauschale 500 CHF erhalten. Ausserdem soll die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit bis zu 10'000 CHF pro Mehrparteiengebäude gefördert werden, darunter höchstens 500 CHF für eine neue Ladestation und höchstens 400 CHF für die Installation einer privat zugänglichen neuen Basisinfrastruktur. CO2-Abgabe für Firmen Der Bundesrat legte zudem mögliche Erhöhungsschritte der CO2 Abgabe von 2024 bis 2030 fest, falls die geplanten Zwischenziele verfehlt werden. Die maximale Abgabehöhe von 210 CHF pro Tonne CO2 wird demnach frühestens ab 2028 zur Anwendung kommen. Neu sieht das Gesetz vor, dass sich alle Schweizer Firmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können, wenn sie im Gegenzug ihren CO2-Ausstoss vermindern. Firmen mit sehr grossem CO2-Ausstoss bleiben in das mit der EU verknüpfte Emissionshandelssystem eingebunden und zahlen daher keine CO2-Abgabe. Bürokratieabbau bei Energieberatungen Der Förderprozess für einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK Plus) soll kundenfreundlicher und effizienter werden. Dies fordert Markus Meier, SVP-Landrat und Direktor des HEV Schweiz, in einem politischen Vorstoss.
Die Möglichkeiten und Anforderungen für energetische Sanierungen und Investitionen in erneuerbare Energien im Gebäudebereich sind vielfältig und teilweise komplex. Ein GEAK Plus kann diesbezüglich Klarheit schaffen: Bei einem GEAK Plus erstellen speziell dafür zertifizierte Energieexpertinnen und Experten («GEAK-Experten») einen Beratungsbericht. Darin werden konkrete Massnahmen aufgelistet, wie der Energieverbrauch eines Gebäudes kostenoptimal verbessert werden kann. Um das Baselbieter Energiepaket nutzen zu können, ist ab einer Förderhöhe von 10‘000 Franken ein GEAK Plus sogar eine Voraussetzung. Unnötige Bürokratie Ein GEAK Plus ist gemäss Meier ein wichtiges Element des erfolgreichen Baselbieter Energiepakets und wird folgerichtig auch mit 1‘000 Franken unterstützt – dies entspricht rund der Hälfte der Gesamtkosten. Aber anders als etwa bei den neu durch das Energiepaket geförderten Impulsberatungen «erneuerbar heizen», bei denen direkt die Beratenden die Fördermittel erhalten und diese an die Investierenden weitergeben, müssen bei einem GEAK Plus die Hauseigentümerinnen und -eigentümer den entsprechenden Förderbeitrag im Voraus selbst beantragen. Erfolgt der Antrag jedoch nicht zu einem vorgegebenen frühen Zeitpunkt, wird eine Kostenübernahme der GEAK Plus-Beratung durch das Baselbieter Energiepaket verwehrt. «Dies sorgt verständlicherweise immer wieder für Frust und Unverständnis bei den Baselbieter Hauseigentümerinnen und -eigentümer», sagt Meier. Um das wichtige Engagement der Hauseigentümerinnen und -eigentümer zugunsten der Umwelt zu unterstützen, müsse diese bürokratische Hürde eliminiert werden. Andere Kantone wie Zürich und Aargau würden den Förderprozess wesentlich kundenfreundlicher gestalten und rechnen die GEAK Plus-Förderbeiträge direkt über die Beratenden ab. Liga Stromkunden unterstützt Vorstoss Mit der Überweisung des Vorstosses von Meier – einer verbindlichen Motion – hat es nun der Landrat in der Hand, unnötige bürokratische Hürden beim GEAK Plus-Förderprozess zu beseitigen und damit das nachfragegesteuerte Baselbieter Energiepaket zu stärken. Die Liga Baselbieter Stromkunden unterstützt den Vorstoss klar. EBL mit Rekordgewinn im vergangenen Jahr Das Liestaler Energieversorgungsunternehmen EBL hat 2020 den Reingewinn nach Minderheiten gegenüber dem vorangegangenen Jahr um 4,3 Prozent auf 24,1 Millionen Franken gesteigert. «Das ist ein neuer Gewinnrekord für die EBL», wie das Unternehmen in der Medienmitteilung vom vergangenen 15. April schreibt. Der Konzernumsatz erhöhte sich 2020 gegenüber dem Vorjahr um 12,7 Prozent auf 258,9 Millionen Franken. 22,8 Millionen Franken des Umsatzwachstums sind auf die Akquisition des deutschen Stromvertreibers BayWa Oekoenergie GmbH zurückzuführen.
Der Rückgang der Bruttogewinnmarge um 8 Prozent ist auf höhere Strombeschaffungskosten in der Schweiz, welche nicht an die Endkunden weitergegeben wurden, zurückzuführen. Der EBITDA – der Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und auf immateriellen Vermögenswerten – liegt um 3,6 Millionen Franken oder 5,8 Prozent unter dem Vorjahr. Die EBL hat 2020 insgesamt 65,7 Millionen Franken investiert und setzt ihre nachhaltige Ausrichtung fort. Bei der Stromproduktion wurden im In- und Ausland 7,3 Millionen Franken in bestehende und neue Sonnen- und Windkraftwerke sowie in den Neubau des Wasserkraftwerks Zwingen investiert. Zukunftsweisende Projekte Die EBL hat 2020 zukunftsweisende Projekte vorangetrieben. Dazu gehören die Grosswärmeverbünde in Liestal und in Worblental bei Bern. In Spanien hat sich EBL ein 500-MW- Photovoltaik-Entwicklungsportfolio gesichert. Beim Investitionsgefäss EBL X-Invest können institutionelle Anleger ab 2021 mit EBL in erneuerbare Energieproduktionen und die Energiewende investieren. Auch wenn der Einfluss der Covid-19-Krise auf das Ergebnis überschaubar war: «Die traditionelle Arbeitsweise wurde durch Homeoffice ersetzt, was zu einem wahrnehmbaren Kulturwandel führte», schreibt die EBL. Die Leistungen wie Strom-, Wärme- und insbesondere Telekommunikationsversorgung wurden dennoch ohne nennenswerte Störungen erbracht. |
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December 2022
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