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Blogbeitrag

30/5/2022

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Liga lehnt Rettungsschirm für Stromwirtschaft ab

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Energieministerin Simonetta Sommaruga will 10 Milliarden Franken zur Verfügung stellen, um im Falle von Liquiditätsengpässen die Stromfirmen zu retten. Denn der Krieg in der Ukraine hat die Energiemärkte durcheinandergebracht und das Risiko von Versorgungsknappheit verschärft. Mit der Vorlage will der Bundesrat nun für den Fall vorsorgen, dass explodierende Strompreise zu einem unkontrollierten Ausfall von systemrelevanten Unternehmen führen. In der vorgeschlagenen Form ist der Rettungsschirm in der Vernehmlassung allerdings gescheitert. Die Mehrzahl der Parteien und betroffenen Verbände kritisierten den Entwurf scharf. Auch die Liga Baselbieter Stromkunden lehnt die Vorlage ab, da sie einen starken Eingriff in den Markt bedeutet und keine realen Probleme wie die Strommangellage löst.

Staatliche Planwirtschaft im Strombereich
Wie der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), lehnt auch die Liga den vorgesehenen Rettungsschirm deutlich ab. Denn mit diesem soll der Steuerzahler neu für die natürlichste Managementaufgabe jeder Firma aufkommen, das Liquiditätsmanagement. Jedoch sollte es nicht die Aufgabe des Bundes sein, unternehmerische Risiken abzufedern. Selbst wenn einige Unternehmen in der Elektrizitätswirtschaft systemkritisch wären, ist der von ihnen betriebene Stromhandel nicht systemkritisch. Auf der anderen Seite leistet die Vorlage keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz mit Strom. Hingegen baut sie die staatliche Planwirtschaft im Strombereich massiv aus.

Weniger Monopolisten und Abbau von Regularien
Die im Rettungsschirm des Bundes vorgeschlagenen Massnahmen tragen nicht zu einer sicheren Versorgung bei. Der vermeintliche Schutz für einzelne Stromhändler ist der falsche Weg. Letztlich sollte es an den Eigentümern der betroffenen Unternehmen liegen, die Firmen mit genügend Mitteln auszustatten. Weiterhin sollte die Lösung des Rettungsschirm auf freiwilliger Basis beruhen, die nicht nur die drei systemrelevanten Stromproduzenten berücksichtigt. Um den Zubau von Strom- Produktionskapazitäten zu beschleunigen, ist stattdessen insbesondere der Abbau von regulatorischen Hemmnissen elementar. Die Liga Baselbieter Stromkunden plädiert für solche umsetzbaren Vorschläge.
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Blogbeitrag

25/5/2022

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UREK-N stellt indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative vor

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Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) hat kürzlich die Eckpunkte ihres indirekten Gegenvorschlags zur Gletscherinitiative vorgestellt. Dieser würde das Netto-Null Ziel 2050 auf Gesetzesebene verankern, jedoch von einem Verbot fossiler Energieträger absehen. Zudem sieht er weitere Massnahmen wie Technologieförderungen oder Förderungen im Gebäudebereich vor. Bereits im vergangenen Jahr präsentierte die Bundesregierung ihren direkten Gegenentwurf, der jedoch einigen nicht konkret genug war. Aus Sicht der Liga Baselbieter Stromkunden sind pragmatische Ansätze in der Energiepolitik ebenfalls zu befürworten. Andererseits ist die genaue Ausgestaltung des Gesetzes weiterhin zu beobachten. Zusätzliche Kosten und weitere Regulierungen müssen unbedingt verhindert werden.

Konkrete Massnahmen
Im Gegensatz zum direkten Gegenentwurf, welcher einen alternativen Verfassungsartikel zur Gletscherinitiative vorsieht, führt der indirekte Vorschlag als Gesetzesentwurf konkrete Massnahmen aus. Unter anderem sollen Negativtechnologien möglich sein und Unternehmen, die freiwillig Treibhausgasemissionen senken vom Bund unterstützt werden. Weiterhin sind 1,2 Milliarden Franken Fördergelder während sechs Jahren für neue Technologien und Prozesse sowie 200 Millionen Franken während zehn Jahren für den Gebäudebereich vorgesehen. Im Sinne einer Vorbildfunktion soll der Bund verpflichtet werden, mit seiner zentralen Verwaltung bereits im Jahr 2040 das Netto-Null-Ziel zu erreichen.
Mit den detaillierten Zielsetzungen will das Gesetz eine Grundlage schaffen, um in Zukunft die geeigneten kurzfristigen Klimaschutzmassnahmen zu ergreifen, insbesondere im CO2-Gesetz. Diese Massnahmen sollen sozialverträglich und auf eine Stärkung der Volkswirtschaft ausgerichtet sein.
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