Erfolgsgeschichte geht weiter Die Liga Baselbieter Stromkunden begrüsst die Vorlage des Regierungsrats zur Weiterführung des Baselbieter Energiepakets. Die Regierung beantragt dem Landrat, dass das kantonale Förderprogramm nahtlos bis und mit 2025 weitergeführt wird. Basierend auf den Vernehmlassungsantworten sowie hinsichtlich der ambitionierten Klimaziele schlägt der Regierungsrat zudem eine Erhöhung der jährlichen kantonalen Förderbeiträge von aktuell 3 Mio. Franken auf 4 Mio. Franken vor.
Mit den jährlich 4 Mio. Franken vom Kanton würden Bundesmittel in der Höhe von 8 Mio. Franken ausgelöst. Inklusive dem Sockelbeitrag stünden dem Kanton so rund 15 Mio. Franken im Jahr für die Unterstützung von energetischen Sanierungen zur Verfügung – und damit leicht mehr als in den Vorjahren. Damit könnten die Anstrengungen zur Erreichung der gesteckten Ziele nochmals intensiviert werden. Wichtiges Engagement der Hauseigentümerinnen und -eigentümer «Das Baselbieter Energiepaket setzt dort an, wo mit dem eingesetzten Franken die beste Wirkung erzielt werden kann und leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der kantonalen Klimaziele», kommentiert Liga-Präsident und Präsident des HEV Baselland, Christoph Buser, die Vorlage. Zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele seien die Anstrengungen der Hauseigentümerinnen und -eigentümer unerlässlich. So beansprucht der bestehende Schweizer Gebäudepark rund 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs. Die Baselbieter Hauseigentümerinnen und –eigentümer leisten mit einer beeindruckenden Anzahl an energetischen Gebäudesanierungen einen ganz entscheidenden Beitrag an den Klimaschutz. «Alleine seit 2010 konnten so über 255 GWh fossile Energie eingespart werden. Dies entspricht rund 426 Bahnwaggons gefüllt mit Heizöl», so Buser. Weiter konnte eine Gebäudefläche von mehr als 1,5 Mio. Quadratmetern – mit einer Fläche von mehr als 220 Fussballfeldern – saniert werden. Steuerbelastung mindert Attraktivität Mit der geplanten Weiterführung des Energiepakets stehen den Baselbieter Hauseigentümerinnen und -eigentümern sowie den Eigentümerinnen und Eigentümern von gewerblichen Immobilien somit voraussichtlich auch in den Jahren 2020 bis und mit 2025 attraktive Förderbeiträge bei energetischen Gebäudesanierungen zur Verfügung. «Die Attraktivität des erfolgreichen Förderprogramms wird jedoch durch die Tatsache getrübt, dass die Fördergelder des Baselbieter Energiepakets als Einkommen versteuert werden müssen», sagt Buser. Die geplante Neugestaltung des Förderprogramms biete eine gute Möglichkeit, diese Fehlkonstruktion zu korrigieren. «Vor diesem Hintergrund engagiere ich mich mittels eines politischen Vorstosses dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die Fördergelder des Baselbieter Energiepakets ab dem Jahr 2020 nicht mehr als Einkommen versteuert werden müssen.»
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Das Baselbieter Energiepaket tourt von Ende August bis Ende September 2019 tourt das Energiepaket mit fünf öffentlichen Veranstaltungen durch das Baselbiet. Im Rahmen der Veranstaltungen informieren Energie-Experten über die Chancen und Anforderungen des Förderprogramms. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer haben so die Möglichkeit, sich fundiert über das Energiepaket zu informieren sowie offene Fragen im direkten Austausch mit den Energie-Experten zu klären.
· Dienstag, 27. August 2019, Kuspo Münchenstein, Loogstrasse 2, Münchenstein · Dienstag, 10. September 2019, Kuspo Pratteln, Oberemattstrasse 13, Pratteln · Mittwoch, 11. September 2019, Hotel Engel, Kasernenstrasse 10, Liestal · Dienstag, 17. September 2019, Kronenmattsaal, Kronenweg 16, Binningen · Montag, 23. September 2019, Kulturzentrum Alts Schlachthuus, Seidenweg 55, Laufen Melden Sie sich jetzt an Die kostenlosen Veranstaltungen starten jeweils um 18.30 Uhr (Türöffnung 18.15 Uhr). Um eine Anmeldung wird aus organisatorischen Gründen gebeten: info@energiepaket-bl.ch. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Energiepaket-Hotline 061 552 55 55 oder www.energiepaket-bl.ch Der Präsident der Liga Baselbieter Stromkunden, Christoph Buser, engagiert sich für den Bürokratieabbau beim Bau von Solaranlagen. Mit der Revision von Art. 18a des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes sei bereits die Grundlage geschaffen worden, damit «genügend angepasste» Solaranlagen auf Dächern ohne Baubewilligung erstellt werden dürfen und «nur» noch meldepflichtig sind. Dennoch scheint die Bürokratie beim Bau von Solaranlagen weiter zuzunehmen, was sich negativ auf die Rentabilität der Solarenergie auswirkt. «Alleine der bürokratische Aufwand bei der Planung einer privaten Anlage liegt heute durchschnittlich bei rund 10 Stunden», sagt Buser. Dieser Aufwand belaste sowohl die Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die eine Solaranlage bauen möchten, wie auch die KMU, die die Installation der Anlage übernehmen.
Einzelne Kantone würden diesem Trend mit dem Abbau von bürokratischen Hürden entgegen halten. Im Kanton Thurgau beispielsweise werde beim Bau einer Solaranlage von bis zu 35 m2 weder eine Baubewilligung verlangt, noch ist die Anlage meldepflichtig. Im Kanton Basel-Landschaft sei der Bau einer Solaranlage auf jeden Fall zumindest Meldepflichtig. Vorstoss zu Bürokratieabbau «Mit einem politischen Vorstoss bitte ich den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wie und in welchem Umfang im Kanton Basel-Landschaft beim Bau von Solaranlagen bürokratische Hürden abgebaut werden können», sagt Buser. Mit einem entsprechend liberalen und pragmatischen Ansatz, könnten erneuerbare Energien ohne zusätzliche Subventionen unterstützt werden. Bereits 2012 engagierte sich Buser erfolgreich politisch für den Abbau von unnötigen bürokratischen Hürden beim Bau von Solaranlagen. Die Delegiertenversammlung der FDP Schweiz beschliesst einen neuen Klimakurs. Nach fast sechsstündiger, teils intensiver Diskussion sprachen sich die Delegierten der Partei am 22. Juni relativ klar für eine Lenkungsabgabe auf Diesel und Benzin sowie ein Verbot von reinen Elektroheizungen aus. Weiter verlangt das neue Positionspapier, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbiert und bis 2050 auf Netto-Null reduziert werden müssen. Der neue Klimakurs der Partei basiert auf einer Umfrage. Ende März befragte die FDP Schweiz ihre rund 120‘000 Mitglieder zu ihren Vorstellungen einer liberalen Umwelt- und Klimapolitik.
Der Ständerat unterstützt eine Stärkung der inländischen Stromproduktion zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. So spricht sich die kleine Kammer für eine Motion aus, die verlangt, dass mittels neuer Marktordnung ein Preis für die Versorgungssicherheit und die Systemstabilität geschaffen wird. Begründet wird die Motion mit der Forderung des Regulators Elcom, wonach hinsichtlich Versorgungssicherheit dafür zu sorgen sei, dass ein wesentlicher Teil der wegfallenden Stromproduktion aus der Kernkraft weiterhin im Inland produziert wird. Die im Rahmen der Motion geforderte neue Marktordnung soll sich an den Zielen der Energiestrategie 2050 orientieren.
Stromproduktion im Inland sinkt Aufgrund des in der Energiestrategie 2050 vorgesehenen schrittweisen Ausstiegs aus der Kernenergie sinkt laut Vorstoss der Anteil der Stromproduktion im Inland und die Schweiz ist künftig verstärkt auf Stromimporte angewiesen. Gleichzeitig werde die Exportfähigkeit der Nachbarländer nicht mehr jederzeit gewährleistet sein, da in diesen Ländern ein massiver Abbau von gesicherter Kapazität aus Kohle und Kernenergie absehbar ist. Zudem könne die Schweiz nicht am EU-Strombinnenmarkt teilnehmen, solange kein Stromabkommen abgeschlossen ist. |
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December 2022
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