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24/6/2022

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Geringere Hürden für PV-Anlagen

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Solaranlagen in Schutz- und Kernzonen, sowie bei durch Bund oder Kanton geschützten Bauten sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung, das sogenanntes ISOS, führt auch Gebiete auf, die ausserhalb der Kernzonen liegen. Für diese Gebiete hat die Denkmalpflege im Baselbiet basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen eine Lockerung der Kriterien erarbeitet.
Neu können nun auf rund 77 Prozent dieser Gebiete ausserhalb von Kernzonen Solaranlagen bewilligt werden, sofern diese optisch «genügend angepasst» sind. Die Liga Baselbieter Stromkunden begrüsst die Lockerung der Kriterien. Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien müssen solche Hürden abgebaut werden.

Keine PV-Anlagen in Kernzonen
Gemäss Mitteilung des Regierungsrats gelten die strengeren Kriterien für kantonal geschützte Objekte, ISOS-Gebiete sowie Baugruppen und Einzelelemente mit Erhaltungsziel A weiterhin, sofern diese in Kernzonen liegen oder eine besondere Bedeutung aufweisen. Eigentümerschaften, für die es aufgrund der Abwägung von denkmalpflegerischen und umweltschützerischen Interessen nicht möglich sei, eine eigene Solaranlage zu installieren, könnten bei einem Stromanbieter Sonnenstrom kaufen.

Nichtsdestotrotz sind in den meisten Gemeinden Solaranlagen schon heute bewilligungsfrei. Bei 93 Prozent der Dachflächen in Bau- und Landwirtschaftszonen im Baselbiet genügt eine einfache Meldung. Bei den übrigen sieben Prozent der Dachflächen können auf gut zwei Dritteln der Dachflächen «genügend angepasste» Solaranlagen bewilligt werden.
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15/6/2022

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Deutlich höhere Strompreise ab 2023 erwartet

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Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) erwartet auf Grund einer bei den Energieversorgungsunternehmen durchgeführten Umfrage, dass die Tarife bei vielen Anbietern deutlich steigen werden. Demnach wird ein Grossteil der befragten Netzbetreiber für das kommende Tarifjahr je nach Beschaffungsprofil im Durchschnitt rund 47 Prozent höhere Energietarife verrechnen. Ausserdem prognostiziert die ElCom Unsicherheiten bei der Versorgung für den kommenden Winter, wobei Engpässe nicht ausgeschlossen werden.

Mehrere Faktoren ausschlaggebend
In ihrer Medienmitteilung spricht die ElCom von einem «historisch einmaligen Anstieg der Strompreisentwicklung im Grosshandel». Ein grosser Treiber seien die Gaspreise in Europa, die im Zuge des Ukrainekriegs ausserordentlich stark ansteigen. Die kürzlich angekündigten Lieferkürzungen lassen die Gaspreise immer weiter steigen.
Weitere Treiber sind gemäss ElCom die stark gestiegenen Kohlepreise, hohe CO2-Preise, und die unterdurchschnittliche Verfügbarkeit der französischen Kernkraftwerke. Da viele Verteilnetzbetreiber einen Grossteil ihres Stroms am Markt beschaffen, werden die Endkunden mit einer zeitlichen Verzögerung die gestiegenen Preise im nächsten Jahr spüren. Denn die höheren Beschaffungskosten werden über höhere Tarife an die Kunde weitergereicht werden.

Mehrbelastung für Kunden
Über das genaue Ausmass der Preissteigerungen konnte die ElCom allerdings noch keine Aussage treffen. Dies werde zwischen den verschiedenen Versorgern unterschiedlich ausfallen. Klar sei bereits, dass der Energietarif geringer ausfallen wird, je höher der Anteil eigener Energieproduktion des Versorgungsunternehmens und je grösser der Anteil längerfristig am Markt beschaffter Energie sei.

Laut einer Umfrage werden die Tarife um fast 50 Prozent ansteigen. Für einen 5-Zimmer-Haushalt rechnet die ElCom mit einer finanziellen Mehrbelastung von 180 Franken pro Jahr. Für Betriebe mit einem Jahresverbrauch von 150‘000 Kilowattstunden mit 6000 Franken pro Jahr. Die definitiven Preissteigerungen sollen Anfang September bekannt werden.
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3/6/2022

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Weniger Bürokratie beim Einsatz von Wärmepumpen

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Per 1. Juli 2022 führt der Regierungsrat ein einfaches Meldeverfahren für kleinere Luft-/Wasser-Wärmepumpen im Aussenbereich ein und hebt gleichzeitig das Bewilligungsverfahren für solche bis zu einer Grösse von zwei Kubikmetern auf. Damit erfüllt die Baselbieter Regierung einen politischen Vorstoss des Mitte-Landrats Simon Oberbeck. Dieser forderte in einem Postulat, dass Wärmepumpen unkomplizierter gebaut werden können. Die bisher uneinheitliche Praxis in den Gemeinden hatte zu Unsicherheiten bei den Bauherren geführt. Mit dieser Änderung wird der Prozess nun vereinfacht.
 
Uneinheitliche Verfahren
Bisher nutzten die Gemeinden im Kanton Baselland unterschiedliche Verfahren, die zu Verwirrung bei den Hauseigentümerinnen und -eigentümern sowie den Bauherren führte. Einige Gemeinden verlangten für die Installation von aussen aufgestellten Wärmepumpen ein Kleinbaugesuch. Für die Bewilligung forderten manche Gemeinde aufwendige Nachweise wie Bauprofile, Lärmschutznachweise oder Katasterpläne, was die Betroffenen vor grosse Herausforderungen stellte. Andere Gemeinden hingegen verzichteten gänzlich auf ein Gesuch und verwiesen auf die Bewilligungskompetenz des Kantons. Nun hebt die Regierung das bisher teilweise angewendete kommunale Bewilligungsverfahren für bestimmte Kategorien von aussen aufgestellten Wärmepumpen bis zu einer Grösse von zwei Kubikmetern auf und wandelt es in ein kantonales Meldeverfahren um. Mit dem Meldeverfahren will die Regierung dem Problem des Lärmschutzes gerecht werden.
 
Bewilligungsbefreiung analog zu Basel-Stadt
Im Kanton Basel-Stadt gibt es ein vereinfachtes Verfahren schon länger. Der Kanton Basel-Landschaft wird nun diese Vorschriften übernehmen, sodass die Praxis in den beiden Halbkantonen einheitlich ist. Dies stellt auch einen Vorteil für die regional tätigen Unternehmen der Branche dar. Umweltfreundliche Heizungen werden bereits durch das Baselbieter Energiepaket finanziell gefördert. Die Liga Baselbieter Stromkunden begrüsst den Abbau der bürokratischen Hürden und die Schaffung einer einheitlichen Gesetzesgrundlage.
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