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14/7/2021

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Folgen des gescheiterten Stromabkommens

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Im letzten Mai hat der Bundesrat die jahrelangen Verhandlungen mit der EU über das institutionelle Rahmenabkommen beendet. Damit ist auch das Stromabkommen vom Tisch. Dank ihrer Wasserkraftwerke wird die Schweiz erst einmal keine grösseren Schäden erwarten müssen. Nichtsdestotrotz ist die Stabilität des Schweizer Stromnetztes und damit die Versorgungssicherheit gefährdet.

Von der EU ausgeklammert
Aufgrund ihrer geografischen Lage hat die Schweiz jahrzehntelang eine zentrale Rolle im europäischen Strommarkt gespielt. Mit dem nun gescheiterten Stromabkommen wird sich die Schweiz noch stärker auf ihre eigene Stromproduktion verlassen müssen und bleibt von der sogenannten Marktkopplung der EU-Staaten ausgeschlossen. Die Marktkopplung stellt die Versorgungssicherheit über die Grenzen hinweg sicher und erleichtert damit den Umgang mit Engpässen.

Schon heute kommt es häufig zu unkontrollierten Stromflüssen durch die Schweiz. Durch eigene Stromzufuhr, grösstenteils aus Wasserkraft, kann die Netzstabilität aufrechterhalten werden. Allerdings fehlt dieser Strom dann im Winter. Durch das gescheiterte Stromabkommen wird künftig mit noch mehr dieser unkontrollierten Stromflüsse gerechnet. Hinzu kommt, dass ab 2025 die Nachbarländer der Schweiz mindestens 70 Prozent der grenzüberschreitenden Kapazitäten für den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten reservieren müssen. Langfristig wird dies den Stromimport der Schweiz behindern, auf den sie aktuell stark angewiesen ist.

Ausbau eigener Stromproduktion wichtig
Es kommen viele Faktoren zusammen, die die Stromversorgung der Schweiz künftig gefährden könnten. Neben der Abzweigung von Strom aus Wasserkraft zur Sicherstellung der Netzstabilität und der geringeren Importfähigkeit werden auch der Wegfall der Kernkraft und der generell steigende Strombedarf Probleme darstellen. Daher muss die inländische Stromproduktion noch schneller ausgebaut werden. Der Bundesrat hat erst kürzlich seine Strategie zum Ausbau der erneuerbaren Energien veröffentlicht. Zusätzlich müssen aber auch alternative Wege betrachtet werden, falls die Ausbauziele des Bundesrats verfehlt würden. Hierfür bietet sich insbesondere die Förderung von biogasbetriebenen Anlagen wie WKK an, die bedarfsgerecht schnell hochgefahren werden könnten.

Auch die EU hat ein Interesse daran, dass die Netzstabilität in der Schweiz gewährleistet ist. Deshalb empfehlen Fachleute, zwischen Netzstabilität und Zugang zum Markt zu unterscheiden. Mit einem Abkommen, das rein die Netzstabilität betreffen würde, wäre der Schweiz schon geholfen. Nun liegt es aber am Bundesrat, alternative Wege zum gescheiterten Stromabkommen aufzuzeigen.
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6/7/2021

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Bundesrat will Versorgungssicherheit mit erneurbaren Energien

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Der Bundesrat möchte den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken. Dazu hat er aktuell seine Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Vor dem Hintergrund der Energiestrategie 2050, ist die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors unausweichlich. Dieser steigende Strombedarf soll durch einen stärkeren Ausbau der inländischen Stromversorgung aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Mit seiner Vorlage schlägt der Bundesrat nun die notwendigen Änderungen im Energiegesetz und im Stromversorgungsgesetz vor.

Neue Zielwerte und Förderinstrumente
Grundsätzlich werden die bereits bestehenden Förderinstrumente bis 2035 verlängert. Ausserdem enthält das Energiegesetz neue verbindliche Zielwerte für die Jahre 2035 und 2050. Diese Zielwerte legen den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf fest.

Neben der Wasserkraft werden unterschiedliche Technologien wie Photovoltaik, Windenergie, Geothermie und Biomasse gefördert. Beispielsweise sollen grosse Photovoltaikanlagen mittels wettbewerblicher Ausschreibungen unterstützt werden und für grosse Wasserkraftanlagen stehen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung.Die Finanzierung erfolgt wie bisher über den Netzzuschlag von maximal 2,3 Rp./kWh, welcher nicht erhöht jedoch entsprechend länger erhoben werden soll. Das aktuelle Einspeisevergütungssystem läuft wie geplant aus.

Laut Bundesrat sind die Mittel des Netzzuschlagsfonds zur Erreichung der Ausbauziele 2035 knapp bemessen. Allerdings geht der Bundesrat davon aus, dass die neuen Ausbauziele nichtsdestotrotz erreicht werden können. Dies soll durch innovative Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit der angedachten Strommarktöffnung, technologischem Fortschritt bei der Photovoltaik sowie den steigenden CO2- und Strompreisen erreicht werden.

Stromversorgungssicherheit im Winter
Die Fähigkeit, sich selbst mit Strom versorgen zu können, bleibt gemäss Bundesrat gerade wegen dem Ausstieg aus der Kernenergie ein wichtiges Thema. Das gescheiterte Stromabkommen mit der EU führe zusätzlich zu einer schwierigeren Situation. Denn dadurch kann künftig verstärkt mit Engpässen gerechnet werden und gleichzeitig muss sich die Schweiz auf ihre inländische Produktion verlassen.

Aus diesem Grund sollen zu der bereits angestrebten erneuerbaren Stromproduktion von 39 TWh bis 2050 zusätzliche 2 TWh dazu gebaut werden, die im Winter sicher abrufbar sind. Dabei will der Bund prioritär grosse Wasserspeicherkraftwerke mit einem Winterzuschlag finanzieren. Die bisherige Selbstversorgungsfähigkeit der Schweiz, welche aktuell im Mittel rund 22 Tage beträgt, soll so ausgebaut werden.

Grundsätzlich zeigt der Bundesrat mit seiner Vorlage wichtige Schritte auf, den zunehmenden Strombedarf besser abzufedern. Andererseits wird der alleinige Ausbau der Wasserkraft die hochgesteckten Zielwerte kaum erreichen. Um die Versorgungssicherheit der Schweiz sicherzustellen, sollte der Bund daher das Fördersystem technologieoffen halten und auch andere klimafreundliche Technologien konsequenter in seine Strategie einbeziehen.

Biogasbetriebene WKK-Anlagen könnten hierbei eine wichtige Stütze darstellen, da sie sehr flexibel einsetzbar sind. Die Hürden, die bei der Einfuhr von Biogas immer noch bestehen, müssten hierfür abgebaut werden. Weiterhin leistet der Ausbau der erneuerbaren Energien nur einen Teil zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Wichtig ist auch, dass die technischen Möglichkeiten – insbesondere im Gebäudebereich – optimal ausgeschöpft werden. Beispielsweise durch eine periodische Betriebsoptimierung der Gebäudetechnik.
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