Wegen Strommangel: Bund plant Reservekraftwerke Nach seiner Sommerpause hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass bereits für kommenden Winter Reservekraftwerke zum Einsatz kommen sollen. Diese sollen ergänzend zur Wasserkraftreserve zur Bewältigung von ausserordentlichen Knappheitssituationen bereitstehen. Es geht um eine Leistung von insgesamt über 300 Megawatt. Diese Leistung entspricht rund 80 Prozent des abgeschalteten Kernkraftwerks Mühleberg. Die Liga der Baselbieter Stromkunden begrüsst die angekündigte Notlösung, die allerdings das generelle Problem von knapper Stromverfügbarkeit nicht lösen wird.
Wenn der Strommarkt vorübergehend nicht in der Lage ist, die Nachfrage zu decken, sollen die Kraftwerke in Ausnahmesituationen und in Koordination mit der Wasserkraftreserve eingesetzt werden. Ein Vorteil dieser Reservekraftwerke ist, dass sie – im Gegensatz zur Wasserkraftreserve – zusätzliche Energie ins System bringen und damit auch die Kosten und Risiken der Wasserkraftreserve senken. Zusätzliche Notstromaggregate Neben Gas-Reservekraftwerken will der Bundesrat auch den Einsatz der 300 in der Schweiz vorhandenen Notstromaggregate prüfen. Dafür sollen Grenzwerte vorübergehend aufgehoben werden. Deren Einsatz sei jedoch komplex, schreibt der Bundesrat. Denn einerseits müssten die Eigentümer zustimmen, und zum anderen seien Fragen zur Logistik zu klären. Dabei geht es beispielsweise um Brennstoffbeschaffung und Vergütung. Anpassungen bei Luftreinhaltung und Lärmschutz Für den Betrieb der Reservekraftwerke sowie der Notstromaggregate sollen die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung und allenfalls der Lärmschutzverordnung vorübergehend aufgehoben werden. Zudem soll die CO₂-Verordnung geändert werden, damit die Reservekraftwerke dem System des Emissionshandels unterstellt sind. Welche Kraftwerke zum Einsatz kommen sollen, wurde noch nicht bekannt gegeben. Ausserdem bleiben gewisse Unsicherheitsfaktoren immer noch bestehen, wie beispielsweise leere Stauseen, Gasmangel oder stillstehende AKW in Frankreich. Sommaruga ruft zum Energiesparen auf Die Energieministerin Simonetta Sommaruga rief die Schweizerinnen und Schweizer bereits dazu auf, ihren Strom- und Gasverbrauch vor allem im Winter deutlich zu reduzieren. Der Schweiz stehe ein harter Winter bevor. Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine und der europaweiten Probleme mit der Energieversorgung warnte der Chef der Stromaufsicht Werner Luginbühl bereits vor einem Blackout und empfahl daher, Kerzen und Brennholz zu besorgen. Sommaruga möchte nach dem Vorbild der EU ebenfalls 15 Prozent an Gas sparen. Auf dieses sei die Schweiz besonders im Winter angewiesen, da viele Gebäude mit Gas beheizt würden.
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Potenzial von Solargenossenschaften Die Baselbieter Regierung hat auf das Postulat von FDP-Landrätin Christine Frey zum Potenzial von Solargenossenschaften geantwortet. Solargenossenschaften und ähnliche Beteiligungsmodelle bieten Mietern oder Liegenschaftseigentümern, die ihr Dach aus verschiedenen Gründen nicht mit einer PV-Anlage ausstatten können, die Möglichkeit, sich an der Produktion von Solarenergie zu beteiligen. Interessierte können einzelne Module einer grösseren Anlage kaufen. Im Gegenzug erhalten sie über Jahrzehnte eine Gutschrift auf ihre Stromrechnung für die Strommenge, die ihre Module produzieren.
Grössere PV-Anlagen machen aus wirtschaftlicher Sicht meistens mehr Sinn – insbesondere in Kombination mit einem ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch). Mit Solargenossenschaften können auch Mieterinnen und Mieter sowie Hauseigentümerinnen und -eigentümer von Immobilien in geschützten Ortskernen in die Solarenergie investieren. Grundlagen für neues Modell werden geschaffen In der Schweiz gibt es bisher nur wenige Energieversorger, die Solargenossenschaften anbieten. Sowohl der Bund als auch der Kanton Baselland wollen jedoch dieses Modell künftig stärker fördern. In seiner Antwort erklärt der Regierungsrat, dass der Kanton mit den grossen Energieversorgern einen Dialog zu den Rückliefertarifen und weiteren Hemmnissen im Bereich der Solarenergie führen möchte. In diesem Zusammenhang sollen auch die Handlungsoptionen im Bereich der Beteiligungsmodelle generell ausgelotet werden. Auf Bundesebene sind derzeit eine Änderung der Energieverordnung und der Energieförderverordnung in Vernehmlassung. Dank der vorgeschlagenen Änderung soll bei Solaranlagen ohne Eigenverbrauch künftig eine höhere Einmalvergütung in der Höhe von bis zu 60 Prozent der massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen entrichtet werden können. Diese Änderung würde die Anreize für grosse PV-Anlagen verbessern. Die laufende Revision sieht ebenfalls vor, dass Verbraucher, die sich zu einem ZEV zusammenschliessen wollen, sich künftig nicht mehr zwingend direkt beisammen befinden müssen. Mit dieser Änderung würden die Möglichkeiten des ZEV zwar ausgeweitet, die Nutzung des Verteilnetzes wäre aber weiterhin ausgeschlossen. Kantonseigene Bauten vorerst nicht vorgesehen In seiner Antwort betont der Regierungsrat jedoch auch, dass man sich dazu entschieden habe, die Dachflächen seiner eigenen Bauten nur in Eigenregie mit PV-Anlagen aus- beziehungsweise nachzurüsten. Denn bei einer Fremdvermietung der Dachflächen müsste Dritten der Zugang zu den jeweiligen Objekten gewährt werden. Damit sind Solargenossenschaften auf kantonseigenen Gebäuden vorerst nicht vorgesehen. Nichtsdestotrotz will der Kanton den Ausbau der Solarenergie weiter voranbringen. Denn das Potenzial auf kantonseigenen Liegenschaften sei bisher nur zu 21 Prozent ausgeschöpft. Würden alle geeigneten Dächer des Kantons genutzt, könnte eine Solarstromproduktion von 6,9 Gigawattstunden pro Jahr erreicht werden. Dies entspricht ungefähr dem jährlichen Stromverbrauch einer kleinen Gemeinde wie beispielsweise Röschenz. Höhere Rückliefervergütungen bei PV-Anlagen Im Kanton Basellandschaft bekommen Besitzende einer PV-Anlage nur wenige Rappen zurück, wenn sie ihren Strom nicht selbst brauchen und stattdessen ins Netz einspeisen. Die Tarife für die Rücklieferung sind schweizweit sehr unterschiedlich und hängen vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Um die Installation von Solaranlagen attraktiver zu machen, hat Landrat Hanspeter Weibel aktuell eine Motion eingereicht, die eine Regulierung und Harmonisierung der Tarife durch den Kanton fordert.
Die Eigenverbrauchsquote bei einem Einfamilienhaus liegt im Normalfall bloss zwischen 20 und 30 Prozent. Somit muss die Hauseigentümerschaft den grössten Anteil des selbst produzierten Stroms an Dritte veräussern. Die tiefen Rückliefertarife machen es für Interessenten unattraktiv, in eine Solaranlage zu investieren. Regierungsrat prüft Anliegen In seiner Stellungnahme führt der Regierungsrat aus, dass sich die Rückliefertarife nach den bundesrechtlichen Vorgaben orientieren. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den vermiedenen Beschaffungskosten. Das entspricht in etwa dem Preis, den Energieversorger für ihren Stromeinkauf zahlen. Der Frage, ob Kantone die Kompetenz haben, auf die Vergütungstarife der Netzbetreiber Einfluss zu nehmen, oder gar harmonisierend einzugreifen, sei umstritten. Im Kanton Basel-Stadt liegen die Tarife beispielsweise höher, da der Regierungsrat über den Betrag verfügen kann. Im Gegensatz dazu handelt es sich im Kanton Baselland um privatrechtlich organisierte Genossenschaften, die vom Kanton völlig unabhängig sind. Ob der Kanton den Netzbetreibern unter diesen Voraussetzungen Vorgaben hinsichtlich der Rückliefertarife machen kann, möchte der Regierungsrat nun mittels Postulats sauber abklären. In diesem Zusammenhang könnte das Modell des Kantons St. Gallen geprüft werden. Dort hat der Kanton den Netzbetreibern einen Leistungsauftrag erteilt und höhere Vergütungssätze für Herkunftsnachweise erwirkt. Primeo Energie erhöht Tarife Nennt man sich Besitzer einer Photovoltaikanlage bei Primeo Energie, erhält man ab dem 1. Juli 2022 14,65 Rappen pro eingespiesener Kilowattstunde Solarstrom rückvergütet. Dies entspricht einer Verdoppelung des bisherigen Tarifs von 6,20 Rappen. Die Tariferhöhung ist eine vorzeitige Anpassung an die steigenden Strompreise. Die Erhöhung betrifft all jene Photovoltaikanlagen, welche nach dem 1. Januar 2017 ans Netz gegangen sind. Die Vergütung für den Herkunftsnachweis bleibt unverändert. Seit Ende 2021 haben sich die Strompreise fast vervierfacht. Da nun die Rückliefervergütungen höher ausfallen, der Strom einen vielfach höheren Marktpreis erzielt, ist der Bau einer Photovoltaikanlage noch attraktiver geworden. Durch den günstiger produzierten Solarstrom können die Besitzenden ihre eigenen Ausgaben senken. |
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December 2022
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