Zukunft der Gasversorgung im Baselbiet bleibt ungeklärt Die IWB betreibt als Quasi-Monopolist die Gasversorgung zu Endkunden in der Nordwestschweiz und somit auch zu den Endkunden im Baselbiet. Mittelfristig plant das Versorgungsunternehmen den Ausstieg aus dem Gasgeschäft. Mit dem Postulat «Gasversorgung im Kanton Basel-Landschaft» wurde der Regierungsrat gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherung der Gasversorgung im Baselbiet sichergestellt werden kann. Das Postulat von Rolf Blatter (FDP) wurde vom Landrat an der Sitzung vom 31. Oktober 2019 überwiesen, jedoch mit 65:15 Stimmen abgeschrieben. Entsprechend werden die im Rahmen des Postulats aufgeworfenen Fragen nicht vertieft geprüft. Kategorien
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Weniger Bürokratie beim Bau von Solaranlagen An der Sitzung vom 31. Oktober 2019 hat der Landrat die in ein Postulat umgewandelte Motion «Bürokratieabbau bei Wärmepumpen» von Simon Oberbeck (CVP) überwiesen. Wer aktuell eine Wärmepumpe vor seinem Haus installieren möchte, muss dafür in einigen Baselbieter Gemeinden eine aufwändige Baubewilligung mit teilweiser Angabe von Bauprofilen, Lärmschutznachweis und Katasterplänen einholen. Mit dem Postulat wird der Regierungsrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, inwiefern die Bedingungen für eine Wärmepumpe-Bewilligung vereinfacht werden können. Gemäss dem Vorstoss sollten Wärmepumpen ohne Bewilligung, allenfalls mit einem vereinfachten Meldeverfahren analog dem Kanton Basel-Stadt, installiert werden können.
Liga begrüsst Stossrichtung Die Liga Baselbieter Stromkunden begrüsst die Stossrichtung des Vorstosses. Es sollte jedoch nicht ausgeblendet werden, dass Wärmepumpen in der Nachbarschaft auch ein gewisses Konfliktpotenzial bergen. Wärmepumpen können, trotz der Entwicklung betreffend Lärmemissionen, gerade in dicht besiedelten Gebieten negativ wahrgenommen werden. Ohne Baubewilligungen können Nachbarn vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Im Sinne eines nachhaltigen Ausbaus von Wärmepumpen sollte dieser Umstand berücksichtigt werden. Nationalratskommission stellt wichtige Weichen in der Klimapolitik Der Nationalrat bestimmt aktuell die Klimapolitik für die Jahre 2021 bis 2030. Ganz konkret und folgenreich. Dies nachdem Klimafragen – insbesondere im Wahlkampf – meist hoch ideologisch und unkonkret diskutiert wurden. So berät die Energiekommission der grossen Kammer (Urek-N) aktuell, noch in alter Besetzung, die Revision des CO2-Gesetzes. Beschlossen wird das Gesetz dann vom neuen «grüneren» Parlament.
In ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2019 folgt die Urek-N weitgehend den Beschlüssen des Ständerates. So bestätigt sie den ständerätlichen Entscheid, wonach die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis im Jahr 2030 gegenüber 1990 halbieren muss. Dabei sollen mindestens 60 Prozent der Verminderung im Inland erfolgen. Entsprechend dem Ständeratsbeschluss möchte die Kommission ebenfalls den Aufschlag auf die Treibstoffpreise deckeln: bis 2024 höchstens 10 Rappen, ab 2025 höchstens 12 Rappen pro Liter. Mit 13 zu 12 Stimmen unterstützt die Kommission den Ständerat auch darin, einen Teil der über den Treibstoffpreis finanzierten Klimaschutzmassnahmen für die Elektrifizierung des Verkehrs oder die Entwicklung alternativer Antriebskonzepte zu reservieren. Dies kann aus Sicht der Kommission dazu beitragen, dass die verkehrsbedingten CO2-Emissionen langfristig eingedämmt werden. Fuder nicht überladen Über einige wesentliche Punkte des CO2-Gesetzes hat die Kommission noch nicht entschieden. Dazu gehören etwa die Flugticketabgabe und Gebäudemassnahmen. Bereits jetzt warnen Parlamentarier – wie der SP-Nationalrat und Fraktionschef Roger Nordmann – davor, das CO2-Gesetz nicht zu überladen. Dies vor dem Hintergrund, dass das CO2-Gesetz voraussichtlich einer Referendumsabstimmung standhalten muss. Unter anderem das CO2-Gesetz wir zeigen, wie teuer der Klimaschutz tatsächlich sein darf. EBL gewinnt den Schweizer Solarpreis 2019 Das Versorgungsunternehmen EBL gewinnt mit einem solaren Velounterstand in Liestal den Solarpreis 2019. Das Projekt verdeutlicht, wie auch kleine Infrastrukturbauten sinnvoll genutzt werden können, um CO2-freien Strom zu produzieren, teilte das Unternehmen mit. Im Rahmen des Projekts sei ein 180 m2 grosser Velounterstand eines Mehrfamilienhauses mit 34 Wohnungen mit einer 33 kW starken Solaranlage bestückt worden. Die Anlage auf dem Flachdach und an der Rückwand dienten in erster Linie zur Eigenenergieversorgung der 34 Wohnungen und generiert 28’300 kWh/a. Rund 70 Prozent des Stroms werde vom Mehrfamilienhaus selber genutzt. Der Rest wird gemäss EBL in das öffentliche Netz eingespeist.
Weniger Bürokratie beim Bau von Solaranlagen Der Landrat hat in seiner Sitzung vom 17. Oktober 2019 das Postulat «Bürokratieabbau beim Bau von Solaranlagen» von Christoph Buser überwiesen. «Mit dem Vorstoss bitte ich den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wie und in welchem Umfang im Kanton Basel-Landschaft beim Bau von Solaranlagen bürokratische Hürden abgebaut werden können», sagt Buser, Präsident der Liga Baselbieter Stromkunden.
Mit einem entsprechend liberalen und pragmatischen Ansatz, könnten erneuerbare Energien ohne zusätzliche Subventionen unterstützt werden. So halte sogar der Branchenverband der Solarwirtschaft «Swissolar» fest, dass die jetzigen Fördermittel für Photovoltaikanlagen reichen. Swissolar sieht vielmehr explizit bei den steigenden bürokratischen Hürden das Hauptproblem dafür, dass der Zubau der Photovoltaik stockt. Aufwand von rund zehn Stunden Mit der Revision von Art. 18a des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes ist gemäss Buser zwar bereits die Grundlage geschaffen worden, damit «genügend angepasste» Solaranlagen auf Dächern ohne Baubewilligung erstellt werden dürfen und «nur» noch meldepflichtig sind. Dennoch scheint die Bürokratie beim Bau von Solaranlagen weiter zuzunehmen, was sich negativ auf die Rentabilität der Solarenergie auswirkt. «Alleine der bürokratische Aufwand bei der Planung einer privaten Anlage liegt heute durchschnittlich bei rund 10 Stunden», sagt Buser. Dieser Aufwand belaste sowohl die Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die eine Solaranlage bauen möchten, wie auch die KMU, welche die Installation der Anlage übernehmen. Einzelne Kantone würden diesem Trend mit dem Abbau bürokratischer Hürden entgegenhalten. Im Kanton Thurgau beispielsweise werde beim Bau einer Solaranlage mit einer Fläche von bis zu 35 Quadratmetern weder eine Baubewilligung verlangt, noch sei die Anlage meldepflichtig. Im Kanton Basel-Landschaft sei der Bau einer Solaranlage auf jeden Fall zumindest meldepflichtig. Die Optimierung des Aufwands beim Bau einer Solaranlage ist entsprechend auf jeden Fall ein Thema das weiter geprüft werden sollte. |
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December 2022
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