EBL informiert zum Energiepaket – seien Sie dabei! Das Baselbieter Versorgungsunternehmen EBL informiert mittels Live-Stream über das neue Baselbieter Energiepaket. Die digitale Informationsveranstaltung findet am Freitag, 30. Oktober 2020, von 18.30 bis 19.45 Uhr statt.
Bequem, unkompliziert und kostenlos An der Veranstaltung erhalten Sie aus erster Hand alle relevanten Informationen zum Baselbieter Energiepaket. Die Veranstaltung kann bequem, unkompliziert und kostenlos von zu Hause aus mitverfolgt werden. Es kann auch mitdiskutiert werden. Wärmepumpen und weitere erneuerbare Heizsysteme Neben den EBL-Energieexperten informieren Exponenten des Kantons sowie der BLKB über die Chancen und Anforderungen des neuen Baselbieter Energiepakets. Insbesondere Fragen zu erneuerbaren Heizsystemen sowie zu erneuerbaren Energien im Gebäudebereich werden thematisiert. Die Experten stehen an der Veranstaltung auch für konkrete Fragen zur Verfügung. Veranstaltung schauen Unter dem folgenden Link können Sie sich die zweite Veranstaltung vom 30. Oktober bequem, unkompliziert und kostenlos ansehen. Eine einfache Anmeldung mit Namen und Vornamen genügt.
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Kein Bürokratieabbau beim Bau von Solaranlagen Der Regierungsrat beurteilt die bestehende Bürokratie beim Bau von Solaranlagen als zumutbar. So kann die Antwort der Baselbieter Regierung auf einen Vorstoss von Christoph Buser, Präsident der Liga Baselbieter Stromkunden, vereinfacht zusammengefasst werden. Mit dem Vorstoss wurde die Regierung aufgefordert zu prüfen, wie und in welchem Umfang im Baselbiet beim Bau von Solaranlagen bürokratische Hürden abgebaut werden können.
Kanton Thurgau verzichtet auf Meldepflicht In seinem Vorstoss argumentierte Buser, dass mit der Revision von Art. 18a des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes die Grundlage geschaffen worden sei, damit «genügend angepasste» Solaranlagen auf Dächern ohne Baubewilligung erstellt werden dürfen und «nur» noch meldepflichtig sind. Dennoch scheine die Bürokratie beim Bau von Solaranlagen weiter zuzunehmen, was sich negativ auf die Rentabilität der Solarenergie auswirkt. Einzelne Kantone würden diesem Trend mit dem Abbau von bürokratischen Hürden entgegen halten. Im Kanton Thurgau beispielsweise werde beim Bau einer Solaranlage von bis zu 35 m2 weder eine Baubewilligung verlangt, noch ist die Anlage meldepflichtig. Im Kanton Basel-Landschaft sei der Bau einer Solaranlage auf jeden Fall zumindest meldepflichtig. Meldepflicht ist eine Verschärfung Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass mit der Einführung des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes in der Tat eine Verschärfung stattgefunden hat. Zuvor waren die bewilligungsfreien Solaranlagen im Kanton nämlich nicht meldepflichtig. Der Kanton habe jedoch nicht die Kompetenzen, diese Vorgaben zu umgehen. Das Vorgehen im Kanton Thurgau sei entsprechend «klar bundesrechtswidrig». Während die Ausführungen der Regierung den Schluss nahelegen, dass die Meldepflicht zumutbar ist, geht die Regierung nicht darauf ein, wie bei der Denkmalpflege Hürden abgebaut werden können. Im Zusammenhang mit dem Bau der Solaranlagen nimmt die kantonale Denkmalpflege eine zentrale Rolle ein. Diesbezüglich wurden bereits schon früher mehrfach Fälle verortet, in denen sogar von Willkür, respektive Verhinderungskultur die Rede war. |
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December 2022
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