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Blogbeitrag

19/10/2021

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Bundesrat unterstützt Übergangsvorlage zum CO2-Gesetz

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Nachdem die Stimmbevölkerung das neue CO2-Gesetz am 13. Juni 2021 abgelehnt hat, drohen bestimmte Regulierungen des bestehenden Gesetzes per Januar 2022 auszulaufen. Insbesondere würde dies die Befreiung der Unternehmen von der CO2-Abgabe und die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe betreffen.

Um dies zu verhindern, hat die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) eine parlamentarische Initiative zur Verlängerung des Reduktionszieles im geltenden CO2-Gesetz eingereicht. Dabei soll das Reduktionsziel bis Ende 2024 auf jährlich 1,5 Prozent gegenüber 1990 festgesetzt werden. Der Bundesrat hat nun in seiner Stellungnahme zur Vorlage seine ausdrückliche Unterstützung betont. Um eine mehrheitsfähige Übergangslösung zu erreichen, sollen nur die unbestrittenen Regelungen übernommen werden. Damit soll auch die Ergreifung eines erneuten Referendums verhindert und Planungssicherheit bei den Betroffenen geschaffen werden.

Weiterführung wichtig für Wirtschaft
Ohne eine Übergangslösung könnten viele Unternehmen bereits ab 2022 keine CO2-Abgaben durch emissionsreduziertes Verhalten zurückerstattet bekommen. Dies seien immerhin rund 200 Millionen Franken zu Lasten der Wirtschaft.
Damit Treibstoffimporteure weiterhin in Klimaschutzprojekte investieren, soll ebenfalls die Kompensationspflicht weitergeführt werden. Ohne diese Kompensationspflicht wären viele Klimaschutzprojekte wie zum Beispiel Biogasanlagen nicht mehr ausreichend finanziert. Zu klären bleibt noch die Frage, ob die bis Ende 2023 befristeten Steuererleichterungen von nachhaltig produzierten biogenen Treibstoffen verlängert werden.

Klimaziele schwieriger zu erreichen
Nichtsdestotrotz wies der Bundesrat darauf hin, dass der mit der Initiative eingeschlagene Absenkpfad von 1,5 Prozent pro Jahr nicht ausreichen wird, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren und das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen. Es werde eine grosse Herausforderung sein, den Wegfall von Massnahmen, die in der Totalrevision vorgesehen gewesen wären, und die zeitliche Verzögerung, bis wiederum ein Nachfolgegesetz in Kraft treten kann, wettzumachen. Die Vorlage stellt daher nur einen Kompromiss dar. Der Bundesrat wies aber bereits auf die festgelegten Eckwerte für ein neues umfassendes Gesetz hin. Die Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende Jahr vorliegen.
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13/10/2021

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SP Baselland verabschiedet Klimaplan

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Die Baselbieter SP fordert ambitioniertere Klimaziele. In ihrem aktuell verabschiedeten Klimaplan verlangt die Partei, dass die CO2-Emissionen bereits bis 2030 auf Netto-Null gebracht werden. Dies nachdem sich das Schweizer Stimmvolk jüngst gegen das CO2-Gesetz und damit gegen verbindliche Massnahmen zur Erreichung des wesentlich moderateren Einsparziels von 50 Prozent bis 2030 ausgesprochen hat.
Der Bundesrat hat bereits 2019 beschlossen, dass die Schweiz bis 2050 unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen soll. Dieses Netto-Null-Ziel wird von grossen Teilen der Wirtschaft mitgetragen.

Forderungen im Bereich Investitionen und Gebäudepark
Unter anderem möchte die SP gemäss Klimaplan einen Klima-Innovationsfond nach dem Modell der nationalen Innovationsagentur Innosuisse schaffen. Der Kanton soll dabei Mittel zur Verfügung stellen, damit Innovationen mit offenen Patenten gefördert werden können. Die BLKB soll dabei zu einer Klimabank werden, welche die finanziellen Mittel als Kredite zur Verfügung stellt, damit der ökologische Umbau rasch umgesetzt werden kann. Weitere Forderungen betreffen die Weiterführung und den Ausbau des Baselbieter Energiepakets. Insbesondere sollen Photovoltaik-Anlagen auf allen geeigneten Bauten angebracht werden und die Nutzung von Sonnen- und Erdwärme besser kombiniert werden können.

«Gratis» U-Abo und Jobgarantie
Auch nachhaltige Verkehrsprojekte sollen angestossen werden. Hierbei schlägt die SP unter anderem ein «kostenloses» U-Abo für alle Personen mit Wohnsitz im Baselbiet vor. Ausserdem soll es ein flexibleres Mobilitätsangebot in den Agglomerationsgemeinden, den Zentren im oberen und unteren Kantonsteil sowie den Frenkentälern geben. Um den Klimawandel auch sozial abzufedern, fordert die Partei, eine universelle Jobgarantie mit einem Mindestlohn von 21 Franken zu testen.

Liga sieht Forderungen kritisch
Mit den teils altbekannten Forderungen scheint sich die SP hinsichtlich des Wahlkampfes 2023 im Kontext des Klimaschutzes positionieren zu wollen – mit ambitionierten Forderungen und ohne Angaben und konkreten Vorschlägen zur Finanzierung der Projekte. Während einzelne Vorschläge, wie etwa der Ausbau des auf Anreizen basierenden Energiepakets, mehrheitsfähig sein könnten und ernsthaft diskutiert werden sollten, schiesst die Partei mit den meisten Forderungen klar am Ziel vorbei.
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