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29/11/2020

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Strengere Auflagen bei Erdsonden-Wärmepumpen
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Wärmepumpen sind auf dem Vormarsch. Neben Luft-Wasser-Wärmepumpen erfreuen sich auch Erdsonden-Wärmepumpen einer hohen Beliebtheit. Innerhalb der vergangenen zwölf Jahre hat sich die Anzahl von Erdwärmesondenanlagen in der Schweiz verdoppelt. Im Baselbiet sind derzeit 1‘856 Anlagen mit 5‘675 Sonden in Betrieb. Bewilligt, aber noch nicht abgeschlossen, sind weitere 143 Anlagen.

Grundsätzlich hat jeder Hauseigentümer das Recht, den Untergrund seines Grundstückes unter Beachtung von hydrogeologischen Einschränkungen in seinem eigenen Interesse zu beanspruchen. Einzelne Sonden müssen im Kanton Basel-Landschaft, wo sie eine maximale Tiefe von 600 Metern erreichen dürfen, mindestens drei Meter Abstand zum Nachbarsgrundstück haben. Sie liegen also im Minimum sechs Meter auseinander. Doch schon bei Abständen von 75 Metern findet eine geringe Beeinflussung durch eine Verlangsamung des Wärmeflusses statt, die zur Abkühlung des Erdreiches und damit zu weniger Effizienz beim Betrieb der Sonden führen kann.

Abkühlung des Erdreiches
Die aktuell teilweise unkontrollierte Erdwärmenutzung kann zu einer Abkühlung des Erdreiches führen. Dies hält der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft in der Antwort des Postulats «Dichtestress im Untergrund» fest. Mit dem Postulat regte Landrat Felix Keller, Fraktionspräsident der CVP/GLP und Vorstandsmitglied der Liga Baselbieter Stromkunden, eine gesetzliche Grundlage zur koordinierten Erdwärmenutzung an.

Sonden tangieren sich gegenseitig
Um die gegenseitige Beeinflussung von Erdwärmesonden zu vermeiden, haben viele Kantone Mindestabstände festgelegt. Diese liegen im Schnitt bei fünf bis acht Metern zwischen den Sonden. Im Baselbiet sind es wie erwähnt sechs Meter. Da der Verlauf der Sonden in den meisten Fällen nicht senkrecht sei – Abweichungen von bis zu fünf Metern seien normal – müsse jedoch damit gerechnet werden, dass sich unterschiedliche Sonden dennoch tangieren, so der Kanton. Aufgrund dieser Entwicklung hält der Kanton eine Anpassung der bestehenden Regelung für angezeigt. Diese sei bei der nächsten Revision des Energiegesetzes anzugehen. Auch auf nationaler Ebene wird den Gegebenheiten durch den verstärkten Dichtestress im Untergrund Rechnung getragen. Die für die Planung massgebende SIA-Norm 384/6 wurde revidiert und soll noch dieses Jahr abschliessend genehmigt und Mitte 2021 publiziert werden.
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