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19/11/2021

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Ausländische Übernahmen von Energie-Infrastrukturen sollen verhindert werden

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Die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) will die strategische Infrastruktur der Energiewirtschaft vor ausländischen Übernahmen schützen. Eine Vorlage zur entsprechenden Änderung der Lex Koller, die im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet wurde, hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen verabschiedet.
Betroffen von der vorgeschlagenen Änderung sind Wasser- und Kernkraftwerke, das Stromnetz sowie Rohrleitungen, in denen gasförmige Brenn- oder Treibstoffe befördert werden. Künftig sollen ausländische Personen, die eine solche Infrastruktur kaufen wollen, eine Bewilligung benötigen.
Für die Schweiz sind die energiewirtschaftlichen Infrastrukturen für die Versorgungssicherheit gemäss der Kommissionsmehrheit zentral. Zudem würden inländische Investoren verdrängt und Renditen ins Ausland abfliessen, da die Energie-Infrastrukturen oft mit Staatsmitteln gestützt werden. Daher sollen sie nur noch unter eng definierten Bedingungen ins Ausland verkauft werden dürfen.  
Die Vorlage der Urek-N wurde nun in die Vernehmlassung geschickt, welche bis Anfang 2022 abgeschlossen sein soll.

Alpiq und China
Mit ein Auslöser für die Initiative und die nun vorgesehene Gesetzesänderung waren die Pläne des Energieunternehmens Alpiq, 49 Prozent seiner Anteile an Schweizer Wasserkraftwerke zu verkaufen. Begünstigt wurde das Anliegen zudem durch die Übernahme des Basler Agrochemie-Konzerns Syngenta durch den chinesischen Staatskonzern «Chem China» und die Befürchtung, dass chinesische Konzerne auch Teile der schweizerischen Energieinfrastruktur übernehmen könnten.
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14/11/2021

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Potenzial von Solar-Genossenschaften

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Die Baselbieter Regierung prüft das Potenzial von Solargenossenschaften. Die Prüfung erfolgt im Rahmen eines Postulats der FDP-Landrätin Christine Frey, das der Landrat an seiner Sitzung vom 4. November 2021 einstimmig überwiesen hat. Mit Solargenossenschaften können Interessierte einzelne Module einer grösseren Anlage kaufen. Im Gegenzug erhalten sie über Jahrzehnte eine Gutschrift auf ihre Stromrechnung für die Strommenge, die ihre Module produzieren. Dadurch können auch Personen ohne geeignetes Dach in Solarenergie investieren. Dies betrifft insbesondere Mieterinnen und Mieter sowie Hauseigentümerinnen und -eigentümer von Immobilien in geschützten Ortskernen.

Wichtige Fragen
Im Rahmen des Postulats soll der Regierungsrat insbesondere aufzeigen, ob der Kanton Dachflächen von kantonseigenen Gebäuden für Solargenossenschaften kostenlos zur Verfügung stellen kann und in welchem Umfang auf diesen Flächen überhaupt Solarenergie produziert werden kann. Es soll ebenfalls geprüft werden, wie die Versorgungsunternehmen EBL und Primeo Energie miteinbezogen werden können, und welche Anreize für den Bau entsprechender Anlagen bestehen.
Weiter soll geklärt werden, inwiefern solche Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können und inwiefern entsprechende Solaranlagen vor dem Hintergrund fehlender Speicherlösungen überhaupt Sinn machen. Schliesslich soll die Regierung prüfen und berichten, ob die Möglichkeit besteht, dass der Strom von Solargenossenschaften mittels Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) auch tatsächlich genutzt werden kann und ob der Kanton solche Zusammenschlüsse unterstützt.

Liga begrüsst Vorstoss
Mit dem Postulat werden aus Sicht der Liga Baselbieter Stromkunden wichtige und aktuelle Fragen aufgeworfen. Gerade in jüngster Vergangenheit wurden im Landrat diverse Vorstösse zum Thema Solaranlagen eingereicht. Während ein PV-Zwang für Hauseigentümerinnen und -eigentümer nicht die Lösung sein wird, sind unter gewissen Umständen sinnvolle Anreize zum Ausbau der Solarenergie durchaus prüfenswert.
Gerade grössere PV-Anlagen können aus wirtschaftlicher Sicht Sinn machen – insbesondere in Kombination mit einem ZEV. Mit Solargenossenschaften können zudem auch Mieterinnen und Mieter sowie Hauseigentümerinnen und -eigentümer von Immobilien in geschützten Ortskernen in die Solarenergie investieren. Die Liga ist auf den Bericht der Regierung gespannt.
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1/11/2021

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Pragmatischer Vorschlag zur Sicherung der Versorgungssicherheit

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2000 dezentrale Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen) sollen die Versorgungsicherheit in der Schweiz gewährleisten. Mit der Lancierung dieses WKK-Versicherungsmodells präsentiert der Fachverband Powerloop einen pragmatischen Lösungsvorschlag zur aktuell emotional geführten Winterstrom-Lücke-Diskussion.
Der Strom in der Schweiz wird knapper. Neben der ansteigenden Elektrifizierung des Verkehrs und der Wärmeproduktion sowie des Ausstiegs aus der Atomkraft stellt das inzwischen auf Eis gelegte Stromabkommen mit der EU die Schweiz vor grosse Herausforderungen. Die drohenden Szenarien hat der Bundesrat erst kürzlich in seinem Bericht veröffentlicht.

WKK-Anlagen bedarfsgerecht einsetzbar
Powerloop hat nun den gestaffelten Bau von rund zweitausend kleinen WKK-Anlagen vorgeschlagen. In der Schweiz existieren bereits 950 solcher kleiner Gaskraftwerke. Die Technologie hat sich bis anhin bewährt: die Anlagen können gleichzeitig Strom und Wärme produzieren und sind somit besonders effizient. Der Anteil der WKK-Anlagen an der Gesamtproduktion in der Schweiz beharrt jedoch seit Jahren auf rund drei Prozent, während er in anderen EU-Staaten teilweise ein gutes Viertel ausmacht. Grund dafür sind schwierige gesetzliche Rahmenbedingungen und dass im Zuge der Klimastrategie fossil betriebene Anlagen nicht gefördert werden.

Gemäss dem vorliegenden Konzept sollen die WKK-Anlagen künftig aber nur dann laufen, wenn eine Nachfrage nach Strom und Wärme besteht und diese nicht ausreichend aus erneuerbarer Produktion zur Verfügung gestellt werden kann oder wenn es zu Stromausfällen kommt. Weiter sollen die Anlagen möglich rasch auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
Das Projekt soll bis 2050 rund 3,4 Milliarden Franken kosten, was sich bei Blackout-Kosten von drei bis vier Milliarden pro Tag deutlich rentiert. Damit die auf Abruf geplanten Gaskraftwerke auch finanziert werden können, schlägt der Verband eine Versicherungsprämie vor, bei der die Stromkunden einen Netzzuschlag zahlen, der in den Ausbau gesteckt wird.

Liga Strom unterstützt Stossrichtung
Die Liga Baselbieter Stromkunden engagiert sich schon seit langem für eine pragmatische Lösung bei der Versorgungssicherheit – auch durch den Einsatz von WKK-Anlagen. Diese können bedarfsgerecht schnell hochgefahren werden und leisten so einen Beitrag zur Stabilität des lokalen Verteilernetzes und zur Versorgungssicherheit insgesamt.
Vor dem Hintergrund einer drohenden Winterstrommangellage sind WKK-Anlagen ausserdem wesentlich CO2-schonender als der Import von oftmals fossilbasiertem Winterstrom aus den Schweizer Nachbarstaaten. Denn die Anlagen können grundsätzlich auch komplett mit Biogas und somit quasi CO2-neutral betrieben werden. Der CO2-Wert des durch WKK-Anlagen erzeugten Stroms beträgt aktuell weniger als 50 Prozent des CO2-Wertes für Winterstromimporte.

Bereits Anfang Jahr bat Felix Keller, CVP-Landrat und Vorstandsmitglied der Liga Baselbieter Stromkunden, den Regierungsrat Baselland in einem politischen Vorstoss, das Potenzial von WKK-Anlagen zu klären. In seiner Antwort betonte der Regierungsrat, dass diese Technologie eine wichtige Ergänzung zu den Wasserkraftwerken und Stromimporten darstellt. Andererseits ist der Kanton nicht bereit fossil betriebene Anlagen zu fördern und das Biomassepotenzial sei sehr beschränkt.
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