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Blogbeitrag

24/12/2021

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Frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Ein ereignisreiches und energiepolitisch spannendes Jahr neigt sich dem Ende zu. Auch 2021 engagierte sich die Liga Baselbieter Stromkunden für eine nachhaltige, sichere, wirtschaftliche und realisierbare Energiepolitik.

Der Umbau des schweizerischen Energiesystems ist in vollem Gange. Nach der knappen Niederlage des CO2-Gesetzes, welches grosse Debatten ausgelöst hatte, ist der Bund nun dabei die Klimapolitik für die Zeit von 2025 bis 2030 neu zu bestimmen. Erst kürzlich eröffnete er die Vernehmlassung zur Vorlage.

Auch im Baselbiet bleibt die Energie- und Klimapolitik in den kommenden Jahren hochaktuell. So haben beispielsweise die Grünen – wie es scheint als Einstimmung in den Wahlkampf 2023 – eine Initiative lanciert, die im Kanton die globalen und nationalen Ziele aufnehmen und umsetzen soll. Im Februar 2022 werden die Baselbieter über diese Klimaschutz-Initiative abstimmen. Auch soll im kommenden Jahr das Baselbieter Energiegesetz revidiert werden.

Selten zuvor waren die Gestaltungsmöglichkeiten im Energiesektor grösser – dies bietet zahlreiche spannende Gelegenheiten, aber auch Risiken. Die Liga Baselbieter Stromkunden behält den Überblick und beteiligt sich konstruktiv an der Gestaltung unserer Energiezukunft.

Nach den engagierten energiepolitischen Debatten im 2021 wünscht die Liga Baselbieter Stromkunden Ihnen allen friedliche Weihnachten mit Ruhe, Entspannung, sowie Gesundheit, Glück und Erfolg im neuen Jahr. Wir freuen uns auf einen energiegeladenen Austausch mit Ihnen im 2022.

Freundliche Grüsse

Vorstand und Geschäftsstelle der Liga Baselbieter Stromkunden
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Blogbeitrag

22/12/2021

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Bürokratieabbau bei Energieberatungen

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Der Förderprozess für einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK plus) im Baselbiet soll kundenfreundlicher und effizienter werden. Dies fordert Markus Meier, SVP-Landrat und Direktor HEV Schweiz, in einem aktuellen Vorstoss. Der Regierungsrat möchte den als verbindliche Motion eingereichten Vorstoss als Postulat entgegennehmen und möchte mittels eines Postulatberichts die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahrensvarianten erörtern. Ein GEAK plus ist gemäss Meier ein wichtiges Element des erfolgreichen Baselbieter Energiepakets und wird folgerichtig auch mit 1‘000 Franken über das kantonale Förderprogramm unterstützt – dies entspricht rund der Hälfte der Gesamtkosten.

Unnötige bürokratische Hürden sollen abgebaut werden
Im Baselbiet kommt zurzeit das sogenannte zweistufige Gesuchsverfahren zur Anwendung. Dabei müssen anders als etwa bei den durch das Energiepaket geförderten Impulsberatungen «erneuerbar heizen», bei denen direkt die Beratenden die Fördermittel erhalten und diese an die Investierenden weitergeben, die Hauseigentümerinnen und -eigentümer den entsprechenden Förderbeitrag im Voraus selbst beantragen. Erst wenn das eingereichte Gesuch zugesichert worden ist, kann ein GEAK plus erstellt werden. Erfolgt der Antrag jedoch nicht zu einem vorgegebenen frühen Zeitpunkt, wird eine Kostenübernahme der GEAK-plus-Beratung durch das Baselbieter Energiepaket verwehrt. «Dies sorgt verständlicherweise immer wieder für Frust und Unverständnis bei den Baselbieter Hauseigentümerinnen und -eigentümern», sagt Meier.
 
Um das wichtige Engagement der Hauseigentümerinnen und -eigentümer zugunsten der Umwelt zu unterstützen, müsse diese bürokratische Hürde eliminiert werden. Andere Kantone wie Zürich und Aargau würden den Förderprozess mit einem einstufigen Verfahren wesentlich kundenfreundlicher gestalten und rechnen die GEAK-plus-Förderbeiträge direkt über die Beratenden ab.

Einstufiges Verfahren macht Sinn
Ein Gespräch mit der Energiefachstelle des Kantons Aargau zeigt klar, dass ein einstufiges Verfahren durchaus Sinn macht. Gemäss des zuständigen Verantwortlichen gibt es oft Unklarheiten über die genauen Anforderungen, wenn die betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Fördergelder selbst beantragen. Die Beratenden hingegen würden den Prozess kennen, sodass die Fördergelder schnell und einfach ausbezahlt werden können. So könne eine einwandfreie und zügige Abwicklung gewährleistet werden. Ausserdem kann beim einstufigen Verfahren laut Fachperson sichergestellt werden, dass die Beratenden gute Arbeit leisten. Denn durch die Möglichkeit der Zurückhaltung von Geldern habe der Kanton ein gewisses Druckmittel gegenüber den jeweiligen Beratenden.

Liga unterstützt Vorstoss
Auch die Liga Baselbieter Stromkunden unterstützt den Vorstoss, da damit Klarheit bei den betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümern geschaffen und Hürden abgebaut werden. Die Liga Baselbieter Stromkunden plädiert entsprechend dafür, dass der Vorstoss als Motion überwiesen wird.
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20/12/2021

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Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz eröffnet

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Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum neuen CO2-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 eröffnet. Vor dem Hintergrund der im Juni 2021 abgelehnten Gesetzesrevision setzt die neue Vorlage gemäss Bundesrat stärker auf Anreize statt Verbote sowie auf gezielte Förderungen und Investitionen. Mit der neuen Vorlage sollen übergeordnet die Treibhausgasemissionen bis 2030 halbiert werden. Die angestrebte Reduktion soll zu zwei Dritteln im Inland und einem Drittel im Ausland erfolgen. 

Das neue Gesetz knüpft an das geltende CO2-Gesetz an, welches das Parlament erst vor Kurzem bis 2024 verlängerte. Bewährte Instrumente, wie die CO2-Abgabe, sollen laut der Vorlage des Bundes weitergeführt werden. Gezielt möchte der Bundesrat die Bereiche Gebäude und Mobilität angehen, die für den Klimaschutz zentral seien.

Massnahmen im Gebäudesektor
Die CO2-Abgabe mit 120 Franken pro Tonne CO2 bleibt gemäss der aktuellen Vorlage bestehen. Neu soll jedoch knapp die Hälfte anstatt wie bisher ein Drittel der Mittel für Klimaschutzmassnahmen investiert werden. Die Mittel sollen wie bisher in das Gebäudeprogramm, den Technologiefonds und die Förderung von Geothermie fliessen. Neu stünden dabei für den Ersatz alter Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Systeme bis 2030 zusätzlich 40 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung.

Massnahmen im Mobilitätsbereich
Gemäss der neuen Vorlage sollen auch die Auto-Importeure in die Pflicht genommen werden und in effizientere Fahrzeuge investieren müssen. Aus den Sanktionserlösen sollen Ladestationen für Elektroautos gefördert werden. Ebenfalls möchte der Bundesrat das Steuerprivileg für Dieselbusse aufheben. Die Mehreinnahmen sollen in Elektro- oder Wasserstoffantriebe für den regionalen Busverkehr fliessen. Der Flugsektor soll ausserdem dazu verpflichtet werden, in dem in der Schweiz getanktem Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen.
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