Kantonales Energiegesetz: Kanton überweist Vorlage dem LandratDie Baselbieter Regierung hat ihre Vorlage zum neuen Energiegesetz unverändert dem Landrat überwiesen. Trotz zahlreiche Rückmeldungen und scharfer Kritik, hat der Regierungsrat entschieden keine Änderungen an seinen Entwurf zum Energiegesetz vorzunehmen. Statt Anreize zu schaffen und auf neue Technologie zu setzten, soll nun mit Geboten und Verboten regiert werden. Dieses Vorgehen ist nicht zielführend.
Die Liga der Baselbieter Stromkunden hat im Rahmen der Vernehmlassung im Frühling 2022 schon Kritik an der Vorlage geäussert. Zwar unterstützt die Liga den Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit eingehergehende Forcierung der Eigenproduktion von Strom. Dieses Gesetz kommt aber nach wie vor einer politischen Bevormundung der Baselbieterinnen und Baselbieter gleich. Der Umstieg auf erneuerbare Systeme darf nicht auf Zwang basieren. Die Eigentümerschaft sollte stattdessen die Wahlfreiheit haben, dort auf erneuerbare Energien umzusteigen, wo der wirtschaftliche Nutzen hoch ist. Wenn die Anreize richtig gesetzt werden, wird es im Eigeninteresse der Betroffenen liegen, in klimafreundliche Technologien zu investieren. Das neue Energiegesetz verhindert aber diese Entwicklung weiter durch seine einseitigen Forderungen. Es setzt nur auf ausgewählte Technologien wie die Elektromobilität und die Photovoltaik und schafft so eine Technologieeinschränkung. Weiter wird im neuen Gesetz die Problematik, woher der Strom kommen soll, aussen vorgelassen. Um den steigenden Strombedarf zu decken, wird der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausreichen. Die Liga der Baselbieter Stromkunden ist der Meinung, dass das aktuelle Energiegesetz ausreichend ist und dass die Wirtschaftlichkeit es richten wird.
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Erneuerbare Energie: Es soll vorwärts gehenLaut Regierungsrat Isaac Reber muss es im Kanton Baselland in Sachen erneuerbare Energie vorwärtsgehen. Dabei scheinen praktisch alle Technologien recht zu sein. Im Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2026 wird die Klima- und Energiepolitik zum Schwerpunktthema. Mit den erneuerbaren Energien soll den fossilen Energien den Kampf angesagt werden. In diesem Rahmen setzt der Vorsteher der Bau- und Umweltschutzdirektion, Isaac Reber, die Geothermie wieder auf die politische Agenda.
Die Nutzung von Erdwärme trägt bisher schweizweit nur wenig zur Energieversorgung bei. Wenn, dann werden vor allem Erdwärmesonden genutzt, installiert in einer Tiefe von bis zu 500 Metern. In der Regel sind es kleine Anlagen für einzelne Gebäude. Pro Jahr liefert die Geothermie aus dieser Tiefe ungefähr 4 Milliarden Kilowattstunden an Wärme. Damit deckt sie 4 bis 5 Prozent des landesweiten Wärmebedarfs. In unserer Region ist Riehen Vorreiterin in Sachen Geothermie. In der Baselstädtischen Gemeinde wird schon seit 1994 mit dieser Technologie Wärme erzeugt. Derzeit ist die hydrothermale Anlage in Riehen in ihrer Art die einzige in der Schweiz. Bald soll aber eine weitere Anlage dazukommen. Isaac Reber verfolgt die Entwicklungen dort aufmerksam. Im Rahmen der Erweiterung in Riehen, wurde auch der Boden in Münchenstein und Muttenz untersucht. Die Gegend würde sich laut Resultate grundsätzlich für Geothermie eignen. Theoretisch hätte es noch Potenzial im Land: Der Branchenverband Geothermie Schweiz schätzt das wirtschaftlich nutzbare Potenzial der mitteltiefen Anlagen für Wärme auf 8 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr, was ungefähr 9 Prozent des nationalen Wärmebedarfs entspricht. Ob die Geothermie aber tatsächlich eine Option für Baselland wäre, bleibt noch offen. Plan des Bundesrates im Fall einer StrommangellageEnde November hat der Bundesrat seinen Massnahmenplan für eine Strommangellage vorgestellt. Obwohl Experten die Wahrscheinlichkeit einer Mangellage als gering einordnen, kann sie laut Bundesrat nicht ausgeschlossen werden. Die weitgreifenden Vorschläge der Regierung sind bis am 12. Dezember in der Vernehmlassung.
Mit Hinblick auf einen möglichen Gasmangel hat der Bundesrat schon Mitte November mitgeteilt, dass er im Krisenfall eine Einschränkung der Heiztemperatur für Private auf 20 Grad und eine Rationierung für Unternehmen vorsieht. Bei Wärmepumpen und Elektroheizungen wäre das Maximum sogar 18 Grad. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Gasverbrauch aber schon abgenommen. Ob das ausreicht, um eine Mangellage zu vermeiden, steht jedoch noch aus. Der Plan im Falle einer Strommangellage ist viel detaillierter und hat als oberste Priorität die Sicherung der Netzstabilität und somit der Stromversorgung. Die verschiedenen Eskalationsschritte reichen vom simplem Sparappell an alle Stromverbraucher bis hin zu Netzabschaltungen. Der Bundesrat sieht weiter grosses Sparpotenzial bei Grossverbrauchern, die einen Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden aufweisen. Eine gestaffelte Kontingentierung der über 34‘000 Strom-Grossverbraucher wäre ein zentraler Schritt im Sparvorgehen und könnte Netzabschaltungen vermeiden. Das oberste Ziel des Bundesrates bleibt aber, mit allen Mitteln eine Mangellage ganz zu vermeiden. |
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December 2022
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