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17/2/2020

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Energiekommission für neues CO2-Gesetz
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Die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) hat die Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 7 Stimmen angenommen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Nein-Stimmen von den sieben SVP-Vertretern in der Kommission stammen – respektive, dass sich die restlichen Parteien, inklusive CVP und FDP, geschlossen für das neue CO2-Gesetz aussprachen. Entsprechend dürfte das neue Gesetz auch im Nationalrat eine solide Mehrheit erreichen. Das Plenum der grossen Kammer wird das Gesetz in der Frühjahrssession beraten.

Teil des neuen Gesetzes soll eine Flugticketabgabe sein. Gemäss Urek-N soll auf Flugtickets für kommerzielle Passagierflüge eine Lenkungsabgabe zwischen 30 und 120 Franken pro Fluggast erhoben werden können. Die Abgabe würde bei jedem Abflug aus der Schweiz fällig. Die Hälfte der daraus gewonnen Gelder will die Kommission für Klimaschutzmassnahmen einsetzen. Der Rest fliesst an die Bevölkerung und Wirtschaft zurück.

Zugreisen sollen gefördert werden
Weiter will die Kommission  – wie auch bereits der Ständerat – die Innovationen im Klimabereich fördern. So sollen die Fondsmittel unter anderem auch für die Entwicklung von erneuerbarem Flugtreibstoff eingesetzt werden können. Dabei dürften die Förderbeiträge für erneuerbare Treibstoffe bis zu 80 Prozent der Mehrkosten gegenüber fossilem Kerosin decken. Anfänglich sind maximal 100 Mio. Franken pro Jahr dafür vorgesehen. Erweist sich die Technologie als erfolgreicher Weg, kann der Unterstützungsbeitrag auf 300 Mio. Franken ansteigen. Zudem will die Kommission sicherstellen, dass der Klimafonds auch grenzüberschreitende Zugreisen als Alternative zu Flugreisen fördern kann – einschliesslich Nachtzüge. Auch sollen CO2-neutrale Antriebstechnologien im öffentlichen Verkehr unterstützt werden.

Klimabedingte finanzielle Risiken
Die nationalrätliche Energiekommission folgt dem Ständerat auch darin, die FINMA und die Schweizerische Nationalbank dazu zu verpflichten, die klimabedingten finanziellen Risiken regelmässig zu überprüfen. So wird festgehalten, dass die verlangten Berichte öffentlich sind und auch Massnahmen vorschlagen sollen. Die Nationalbank verfügt über ein Anlageportfolio im Wert von fast 800 Mrd. Franken.
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