Bundesrat unterstützt Übergangsvorlage zum CO2-Gesetz Nachdem die Stimmbevölkerung das neue CO2-Gesetz am 13. Juni 2021 abgelehnt hat, drohen bestimmte Regulierungen des bestehenden Gesetzes per Januar 2022 auszulaufen. Insbesondere würde dies die Befreiung der Unternehmen von der CO2-Abgabe und die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe betreffen.
Um dies zu verhindern, hat die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) eine parlamentarische Initiative zur Verlängerung des Reduktionszieles im geltenden CO2-Gesetz eingereicht. Dabei soll das Reduktionsziel bis Ende 2024 auf jährlich 1,5 Prozent gegenüber 1990 festgesetzt werden. Der Bundesrat hat nun in seiner Stellungnahme zur Vorlage seine ausdrückliche Unterstützung betont. Um eine mehrheitsfähige Übergangslösung zu erreichen, sollen nur die unbestrittenen Regelungen übernommen werden. Damit soll auch die Ergreifung eines erneuten Referendums verhindert und Planungssicherheit bei den Betroffenen geschaffen werden. Weiterführung wichtig für Wirtschaft Ohne eine Übergangslösung könnten viele Unternehmen bereits ab 2022 keine CO2-Abgaben durch emissionsreduziertes Verhalten zurückerstattet bekommen. Dies seien immerhin rund 200 Millionen Franken zu Lasten der Wirtschaft. Damit Treibstoffimporteure weiterhin in Klimaschutzprojekte investieren, soll ebenfalls die Kompensationspflicht weitergeführt werden. Ohne diese Kompensationspflicht wären viele Klimaschutzprojekte wie zum Beispiel Biogasanlagen nicht mehr ausreichend finanziert. Zu klären bleibt noch die Frage, ob die bis Ende 2023 befristeten Steuererleichterungen von nachhaltig produzierten biogenen Treibstoffen verlängert werden. Klimaziele schwieriger zu erreichen Nichtsdestotrotz wies der Bundesrat darauf hin, dass der mit der Initiative eingeschlagene Absenkpfad von 1,5 Prozent pro Jahr nicht ausreichen wird, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren und das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen. Es werde eine grosse Herausforderung sein, den Wegfall von Massnahmen, die in der Totalrevision vorgesehen gewesen wären, und die zeitliche Verzögerung, bis wiederum ein Nachfolgegesetz in Kraft treten kann, wettzumachen. Die Vorlage stellt daher nur einen Kompromiss dar. Der Bundesrat wies aber bereits auf die festgelegten Eckwerte für ein neues umfassendes Gesetz hin. Die Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende Jahr vorliegen.
0 Comments
Leave a Reply. |
Archiv
December 2022
|