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Blogbeitrag

6/7/2021

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Bundesrat will Versorgungssicherheit mit erneurbaren Energien

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Der Bundesrat möchte den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken. Dazu hat er aktuell seine Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Vor dem Hintergrund der Energiestrategie 2050, ist die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors unausweichlich. Dieser steigende Strombedarf soll durch einen stärkeren Ausbau der inländischen Stromversorgung aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Mit seiner Vorlage schlägt der Bundesrat nun die notwendigen Änderungen im Energiegesetz und im Stromversorgungsgesetz vor.

Neue Zielwerte und Förderinstrumente
Grundsätzlich werden die bereits bestehenden Förderinstrumente bis 2035 verlängert. Ausserdem enthält das Energiegesetz neue verbindliche Zielwerte für die Jahre 2035 und 2050. Diese Zielwerte legen den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf fest.

Neben der Wasserkraft werden unterschiedliche Technologien wie Photovoltaik, Windenergie, Geothermie und Biomasse gefördert. Beispielsweise sollen grosse Photovoltaikanlagen mittels wettbewerblicher Ausschreibungen unterstützt werden und für grosse Wasserkraftanlagen stehen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung.Die Finanzierung erfolgt wie bisher über den Netzzuschlag von maximal 2,3 Rp./kWh, welcher nicht erhöht jedoch entsprechend länger erhoben werden soll. Das aktuelle Einspeisevergütungssystem läuft wie geplant aus.

Laut Bundesrat sind die Mittel des Netzzuschlagsfonds zur Erreichung der Ausbauziele 2035 knapp bemessen. Allerdings geht der Bundesrat davon aus, dass die neuen Ausbauziele nichtsdestotrotz erreicht werden können. Dies soll durch innovative Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit der angedachten Strommarktöffnung, technologischem Fortschritt bei der Photovoltaik sowie den steigenden CO2- und Strompreisen erreicht werden.

Stromversorgungssicherheit im Winter
Die Fähigkeit, sich selbst mit Strom versorgen zu können, bleibt gemäss Bundesrat gerade wegen dem Ausstieg aus der Kernenergie ein wichtiges Thema. Das gescheiterte Stromabkommen mit der EU führe zusätzlich zu einer schwierigeren Situation. Denn dadurch kann künftig verstärkt mit Engpässen gerechnet werden und gleichzeitig muss sich die Schweiz auf ihre inländische Produktion verlassen.

Aus diesem Grund sollen zu der bereits angestrebten erneuerbaren Stromproduktion von 39 TWh bis 2050 zusätzliche 2 TWh dazu gebaut werden, die im Winter sicher abrufbar sind. Dabei will der Bund prioritär grosse Wasserspeicherkraftwerke mit einem Winterzuschlag finanzieren. Die bisherige Selbstversorgungsfähigkeit der Schweiz, welche aktuell im Mittel rund 22 Tage beträgt, soll so ausgebaut werden.

Grundsätzlich zeigt der Bundesrat mit seiner Vorlage wichtige Schritte auf, den zunehmenden Strombedarf besser abzufedern. Andererseits wird der alleinige Ausbau der Wasserkraft die hochgesteckten Zielwerte kaum erreichen. Um die Versorgungssicherheit der Schweiz sicherzustellen, sollte der Bund daher das Fördersystem technologieoffen halten und auch andere klimafreundliche Technologien konsequenter in seine Strategie einbeziehen.

Biogasbetriebene WKK-Anlagen könnten hierbei eine wichtige Stütze darstellen, da sie sehr flexibel einsetzbar sind. Die Hürden, die bei der Einfuhr von Biogas immer noch bestehen, müssten hierfür abgebaut werden. Weiterhin leistet der Ausbau der erneuerbaren Energien nur einen Teil zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Wichtig ist auch, dass die technischen Möglichkeiten – insbesondere im Gebäudebereich – optimal ausgeschöpft werden. Beispielsweise durch eine periodische Betriebsoptimierung der Gebäudetechnik.
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