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25/2/2022

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UREK-N geht Gletscher-Initiative zu weit

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Die Energiekommission des Nationalrats (UREK-N) lehnt die Gletscher-Initiative mit 14 zu 9 Stimmen ab. Grundsätzlich unterstütze die Kommission zwar das Netto-Null-Ziel bis 2050. Jedoch gehe die Initiative aus Sicht der Kommission zu weit und beinhalte übermässig einschneidende Vorschriften. Insbesondere das grundsätzliche Verbot von fossilen Brenn- und Treibstoffen wurde dabei kritisiert. Entsprechend setzt die Kommission ihre Arbeit an einem indirekten Gegenentwurf fort. Aus Sicht der Liga Baselbieter Stromkunden sollten realistische Massnahmen verfolgt werden, die auf Anreizen statt Verboten beruhen.

Kommission gibt direkten Gegenentwurf des Bundesrats eine Chance
Eine Mehrheit der Kommission unterstützt einen direkten Gegenvorschlag, wie er auch vom Bundesrat vorgeschlagen wurde. Denn auch der Entwurf des Bundesrats sieht im Gegensatz zur Volksinitiative von Verboten ab und setzt auf eine Interessensabwägung bei der Verminderung von CO2-Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen.
Im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates spricht sich die Kommission jedoch mit knapper Mehrheit gegen eine lineare Absenkung der Emissionen auf Verfassungsebene aus. Denn eine solche Reduktion um einen festgeschriebenen jährlichen Betrag sei hinsichtlich der technischen Entwicklungen und der unterschiedlichen Voraussetzungen verschiedener Branchen wenig differenziert. Gleichzeitig wurde eine Fristverlängerung um ein Jahr für die Beschlussfassung über die Volksinitiative beantragt.

Parallele Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs
Entsprechend setzte die Kommission ihre Arbeit an einem indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative fort. Bereits im Vorfeld hatte sich die Kommission mit ihrer ständerätlichen Schwesterkommission darauf geeinigt, eine solche auszuarbeiten, um eine rasche Lösung auf Gesetzesebene sicherzustellen. Nun trat die Urek-N auf einen ersten Gesetzesentwurf ein.
Dieser nimmt die Zielsetzung des direkten Gegenvorschlags auf und hält sie in einem Rahmengesetz fest. Anstelle von Verboten wollen die beiden Umweltkommissionen gesetzlich verankern, dass der Verbrauch von fossilen Treib- und Brennstoffen so weit zu vermindern ist, «wie dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist». Die Beratungen sollen im nächsten Quartal fortgesetzt werden, sodass der Nationalrat in der Sommersession 2022 über den Gesetzesentwurf der Kommission entscheiden kann.
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