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25/5/2022

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UREK-N stellt indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative vor

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Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) hat kürzlich die Eckpunkte ihres indirekten Gegenvorschlags zur Gletscherinitiative vorgestellt. Dieser würde das Netto-Null Ziel 2050 auf Gesetzesebene verankern, jedoch von einem Verbot fossiler Energieträger absehen. Zudem sieht er weitere Massnahmen wie Technologieförderungen oder Förderungen im Gebäudebereich vor. Bereits im vergangenen Jahr präsentierte die Bundesregierung ihren direkten Gegenentwurf, der jedoch einigen nicht konkret genug war. Aus Sicht der Liga Baselbieter Stromkunden sind pragmatische Ansätze in der Energiepolitik ebenfalls zu befürworten. Andererseits ist die genaue Ausgestaltung des Gesetzes weiterhin zu beobachten. Zusätzliche Kosten und weitere Regulierungen müssen unbedingt verhindert werden.

Konkrete Massnahmen
Im Gegensatz zum direkten Gegenentwurf, welcher einen alternativen Verfassungsartikel zur Gletscherinitiative vorsieht, führt der indirekte Vorschlag als Gesetzesentwurf konkrete Massnahmen aus. Unter anderem sollen Negativtechnologien möglich sein und Unternehmen, die freiwillig Treibhausgasemissionen senken vom Bund unterstützt werden. Weiterhin sind 1,2 Milliarden Franken Fördergelder während sechs Jahren für neue Technologien und Prozesse sowie 200 Millionen Franken während zehn Jahren für den Gebäudebereich vorgesehen. Im Sinne einer Vorbildfunktion soll der Bund verpflichtet werden, mit seiner zentralen Verwaltung bereits im Jahr 2040 das Netto-Null-Ziel zu erreichen.
Mit den detaillierten Zielsetzungen will das Gesetz eine Grundlage schaffen, um in Zukunft die geeigneten kurzfristigen Klimaschutzmassnahmen zu ergreifen, insbesondere im CO2-Gesetz. Diese Massnahmen sollen sozialverträglich und auf eine Stärkung der Volkswirtschaft ausgerichtet sein.
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