Geringere Hürden für PV-Anlagen Solaranlagen in Schutz- und Kernzonen, sowie bei durch Bund oder Kanton geschützten Bauten sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung, das sogenanntes ISOS, führt auch Gebiete auf, die ausserhalb der Kernzonen liegen. Für diese Gebiete hat die Denkmalpflege im Baselbiet basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen eine Lockerung der Kriterien erarbeitet.
Neu können nun auf rund 77 Prozent dieser Gebiete ausserhalb von Kernzonen Solaranlagen bewilligt werden, sofern diese optisch «genügend angepasst» sind. Die Liga Baselbieter Stromkunden begrüsst die Lockerung der Kriterien. Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien müssen solche Hürden abgebaut werden. Keine PV-Anlagen in Kernzonen Gemäss Mitteilung des Regierungsrats gelten die strengeren Kriterien für kantonal geschützte Objekte, ISOS-Gebiete sowie Baugruppen und Einzelelemente mit Erhaltungsziel A weiterhin, sofern diese in Kernzonen liegen oder eine besondere Bedeutung aufweisen. Eigentümerschaften, für die es aufgrund der Abwägung von denkmalpflegerischen und umweltschützerischen Interessen nicht möglich sei, eine eigene Solaranlage zu installieren, könnten bei einem Stromanbieter Sonnenstrom kaufen. Nichtsdestotrotz sind in den meisten Gemeinden Solaranlagen schon heute bewilligungsfrei. Bei 93 Prozent der Dachflächen in Bau- und Landwirtschaftszonen im Baselbiet genügt eine einfache Meldung. Bei den übrigen sieben Prozent der Dachflächen können auf gut zwei Dritteln der Dachflächen «genügend angepasste» Solaranlagen bewilligt werden.
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December 2022
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