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19/1/2022

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Klimaschutz ja, aber nicht so

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Am 13. Februar kommt die umstrittene Klimaschutzinitiative der Grünen zur Abstimmung. Mit der Initiative fordern die Grünen die verbindliche Umsetzung des Pariser Klimaabkommens auf kantonaler Ebene. Enorme Kosten und ein Ausufern der Bürokratie wären die Folgen.
Das Parlament empfiehlt dem Baselbieter Stimmvolk denn auch klar, die Initiative abzulehnen. So haben sich im Landrat die SVP, die FDP, die Mitte und auch die GLP geschlossen gegen die untaugliche Initiative ausgesprochen. Sogar der grüne Umweltdirektor Isaac Reber hat empfohlen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Auch aus Sicht der Liga Baselbieter Stromkunden steht der mit der Initiative verbundene Mehraufwand in keinem Verhältnis zum fraglichen Nutzen des Ansinnens.

Alleingang im Baselbiet
Gemäss Initiative soll im Kanton ein neues Klimaschutzgesetz erlassen werden, in dem die Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5 Grad Celsius und das Netto-Null-Ziel verankert werden. Der Regierungsrat müsste dafür die Treibhausgas-Emissionen genau erfassen und Reduktionspfade definieren. Dies würde insbesondere die Bereiche Gebäude, Energieversorgung, Verkehr, Landwirtschaft und Finanzmärkte betreffen.
Neben dem hohen Kosten- und Verwaltungsaufwand würde der Kanton Basel-Landschaft im Alleingang das Pariser Klimaabkommen auf kantonaler Gesetzesebene umsetzen. Dieser Alleingang würde die lokale Wirtschaft schwächen, ohne das Klima messbar zu beeinflussen.

Kein Mehrwert durch Initiative
Der Regierungsrat, der die Initiative ebenfalls ablehnt, ist der Ansicht, dass bereits heute die gesetzlichen Gefässe bestehen, mit denen der Kanton einen zielführenden Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele leisten kann. Im bestehenden Statusbericht Klima wird festgehalten, welche Auswirkungen der Klimawandel auf den Kanton Basel-Landschaft hat und welche Massnahmen zur Klimaanpassung notwendig sind. Ein Monitoring beobachtet die Entwicklung sowie die Umsetzung der Massnahmen und dient der Kommunikation und der Berichterstattung gegenüber dem Bund. Dadurch sind die Forderungen der Initiative bereits erfüllt.
 
Nach Auffassung des Regierungsrats würde die Umsetzung der formulierten Gesetzesinitiative auch hinsichtlich der Koordination von Massnahmen und bei der Verantwortlichkeit der Direktionen keinen Mehrwert ergeben.
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