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20/12/2021

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Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz eröffnet

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Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum neuen CO2-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 eröffnet. Vor dem Hintergrund der im Juni 2021 abgelehnten Gesetzesrevision setzt die neue Vorlage gemäss Bundesrat stärker auf Anreize statt Verbote sowie auf gezielte Förderungen und Investitionen. Mit der neuen Vorlage sollen übergeordnet die Treibhausgasemissionen bis 2030 halbiert werden. Die angestrebte Reduktion soll zu zwei Dritteln im Inland und einem Drittel im Ausland erfolgen. 

Das neue Gesetz knüpft an das geltende CO2-Gesetz an, welches das Parlament erst vor Kurzem bis 2024 verlängerte. Bewährte Instrumente, wie die CO2-Abgabe, sollen laut der Vorlage des Bundes weitergeführt werden. Gezielt möchte der Bundesrat die Bereiche Gebäude und Mobilität angehen, die für den Klimaschutz zentral seien.

Massnahmen im Gebäudesektor
Die CO2-Abgabe mit 120 Franken pro Tonne CO2 bleibt gemäss der aktuellen Vorlage bestehen. Neu soll jedoch knapp die Hälfte anstatt wie bisher ein Drittel der Mittel für Klimaschutzmassnahmen investiert werden. Die Mittel sollen wie bisher in das Gebäudeprogramm, den Technologiefonds und die Förderung von Geothermie fliessen. Neu stünden dabei für den Ersatz alter Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Systeme bis 2030 zusätzlich 40 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung.

Massnahmen im Mobilitätsbereich
Gemäss der neuen Vorlage sollen auch die Auto-Importeure in die Pflicht genommen werden und in effizientere Fahrzeuge investieren müssen. Aus den Sanktionserlösen sollen Ladestationen für Elektroautos gefördert werden. Ebenfalls möchte der Bundesrat das Steuerprivileg für Dieselbusse aufheben. Die Mehreinnahmen sollen in Elektro- oder Wasserstoffantriebe für den regionalen Busverkehr fliessen. Der Flugsektor soll ausserdem dazu verpflichtet werden, in dem in der Schweiz getanktem Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen.
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