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17/11/2022

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Bund überlegt sich Rückkehr in Grundversorgung für Firmen 

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Die hohen Strompreise geben allen zu kämpfen. Für Unternehmen, die im freien Strommarkt agieren, spitzt sich die Situation zu. Nachdem diese jahrelang von den tieferen Preisen im freien Markt profitieren konnten, sind sie aktuell mit exorbitanten Preissteigerungen konfrontiert. Für zahlreiche Unternehmen ist die Situation existenzbedrohend. Firmen, die ihren Stromvertrag neu verhandeln müssen, bezahlen teilweise zehn Mal mehr für die Kilowattstunde. Damit diese Firmen nicht aufgrund vorübergehender Preiseffekte Konkurs melden müssen, ist eine rasche und pragmatische Lösung nötig. Bundesrat Guy Parmelin überlegt sich nun aufgrund einer Forderung des Schweizerischen Gewerbeverbands, den betroffenen Firmen eine Rückkehr in die Grundversorgung zu ermöglichen. Da die Preise in der Grundversorgung moderater ansteigen als im freien Markt, wäre dies eine bedeutsame Entlastung.

Versorger haben kein Verständnis
Die Idee löste zahlreiche Reaktionen aus. Energieversorgungsunternehmen sind über eine Rückkehr der Firmen in die Grundversorgung besonders besorgt. Einerseits besteht die Angst, dass schlussendlich Privatpersonen die dadurch entstandenen Mehrkosten tragen müssen. Anderseitswäre der Schritt für Stromversorger, die den Strom für ihre Kunden im Voraus einkaufen, finanziell sehr schwierig.
Dieser Vorschlag wird an der nächsten Bundesratssitzung besprochen. Unterdessen wurden diesbezüglich noch weitere Alternativen von Verbänden und der Politik eingebracht.
​
Lösung für das Baselbiet?
Anfangs Oktober erkannte Christine Frey , Präsidentin der Liga Baselbieter Stromkunden, den Handlungsbedarf und reichte zu demselben Thema ein Postulat im Landrat ein. Dabei fordert sie ein Zugang zur Grundversorgung für KMU, die mit der schwierigen Stromsituation zu kämpfen haben. Sie definiert jedoch gewisse Bedingungen. Der Wechsel sollte freiwillig sein und Unternehmer sollten sich verpflichten, eine bestimmte Zeit in der Grundversorgung zu bleiben. So wäre auch eine Rückerstattung der verursachten Mehrbelastung an den anderen Grundversorgungskunden teilweise möglich.
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