Potenzial von Solargenossenschaften Interessierte Hauseigentümerinnen und -eigentümer mit Immobilien in geschützten Ortskernen sowie Mieterinnen und Mieter sollen sich unter Umständen an Solaranlagen beteiligen können. Dies fordert FDP-Landrätin Christine Frey im Rahmen eines politischen Vorstosses.
Bundespolitik setzt auf Photovoltaik Zur Erreichung der nationalen Klimaziele setzt die Bundespolitik insbesondere auf den Ausbau der Sonnenenergie. Wie der Bundesrat am 12. November 2020 mitteilte, stehen im Jahr 2021 alleine für den Ausbau der Photovoltaik (PV) 470 Millionen Franken an Fördergeldern zur Verfügung. Beispielsweise Eigentümerinnen und -eigentümer von Immobilien in geschützten Ortskernen sowie Mieterinnen und Mieter haben jedoch keine eigene Dachfläche für eine PV-Anlage zur Verfügung – wären jedoch unter Umständen daran interessiert, sich an Solaranlagen zu beteiligen. In verschiedenen Gemeinden können sich solche Personen im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsmodells an PV-Anlagen beteiligen. Für eine Beteiligung erhalten die Kundinnen und Kunden während einer definierten Laufzeit einen gewissen Anteil des Solarstroms. Dieser Anteil wird auf der Stromrechnung aufgeführt und reduziert den Rechnungsbetrag der Kundinnen und Kunden entsprechend. Solargenossenschaften prüfen Vor diesem Hintergrund bittet Christine Frey den Regierungsrat zu prüfen, welches Potenzial Solargenossenschaften im Kanton Basel-Landschaft haben. Konkret soll auch geprüft werden, ob der Kanton die Dachflächen von kantonseigenen Gebäuden für den Bau von Solargenossenschaften zur Verfügung stellen kann. Ebenfalls wird angeregt, dass der Kanton betreffend dem Bau solcher Anlagen den Kontakt zu den Energieversorgungsunternehmen EBL und Primeo Energie aufnimmt. Wirtschaftlichkeit und Speicherlösungen Weiter soll auch geprüft werden, inwiefern solche Solargenossenschaften wirtschaftlich betrieben werden können und unter welchen Umständen solche Solargenossenschaften vor dem Hintergrund fehlender Speicherlösungen überhaupt Sinn machen. Ebenfalls wird der Regierungsrat gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass der Strom von Solargenossenschaften mittels Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) auch tatsächlich genutzt werden kann. Ein ZEV ist ein vertraglicher Zusammenschluss zwischen mehreren Parteien, die ihren selbst-produzierten Solarstrom gemeinsam verbrauchen. Der Zusammenschluss besteht aus dem Eigentümer, respektive dem Betreiber der Anlage, und mehreren Endverbrauchern. Endverbraucher können sowohl Stockwerkeigentümer als auch Mieter sein. Vorstoss Christoph Buser Die Möglichkeit von Solargenossenschaften wurde in der kantonalen Energiekommission im Rahmen der Beratung des Postulats «Bürokratieabbau beim Bau von Solaranlagen» thematisiert. Mit diesem Vorstoss wurde der Regierungsrat von Christoph Buser, Präsident der Liga Baselbieter Stromkunden, gebeten zu prüfen, wie und in welchem Umfang im Kanton Basel-Landschaft beim Bau von Solaranlagen bürokratische Hürden abgebaut werden können. Die Bürokratie beim Bau von Solaranlagen wirkt sich negativ auf deren Rentabilität aus.
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December 2022
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