Bundesrat konkretisiert CO2-GesetzAm 14. April 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur CO2-Verordnung eröffnet. Damit schafft er Klarheit über die noch offenen Fragen zum revidierten CO2 Gesetz, über welches das Volk im Juni abstimmen wird. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz stark reduziert werden. Die nun zur Diskussion vorgestellte CO2-Verordnung sieht Reduktionsziele gegenüber 1990 in Höhe von -65% im Gebäudebereich, -25% im Verkehr, -35% in der Industrie und -20% in der Landwirtschaft vor.
Konkretisierung der Flugticketabgabe In seiner Vernehmlassung hat der Bundesrat nun die genauen Preise für die Flugticketabgabe definiert. Nach einem abgestuften Prinzip sollen für Kurzstreckenflüge in der Economy Klasse, wie von Zürich nach Berlin, künftig zusätzliche 30 CHF und für Langstreckenflüge zusätzliche 90 CHF anfallen. Höhere Reiseklassen sollen mit noch höheren Abgaben belastet werden (je 30 CHF mehr als Economy). Die Fluggesellschaften können den Abgabesatz für ihre Passagiere um 20% reduzieren, wenn sie ihre Treibhausgasemissionen vermindern, wie etwa durch die Beimischung erneuerbarer Flugtreibstoffe. CO2-Grenzwerte für Gebäude und geplante Ausnahmen Gemäss dem bestehenden CO2-Gesetz dürfen Wärmeerzeugungsanlagen von Neubauten bereits heute keine Treibhausgase mehr verursachen und für Altbauten besteht ein Grenzwert von 20 kg CO2 aus fossilen Brennstoffen pro m2 Energiebezugsfläche. Dieser Wert muss in Fünfjahresschritten um jeweils 5 kg CO2 reduziert werden. Neu soll laut Verordnung der Grenzwert um 5 kg erhöht werden, wenn die Massnahmen eine gegebene Kostenschwelle übersteigen oder nur sehr schwer umsetzbar sind. Ausserdem sollen Altbauten bis zu acht Jahre von den Grenzwerten befreit werden, wenn ein Anschluss an ein vorwiegend erneuerbares (Fern-)Wärmenetz bevorsteht. Der Bezug erneuerbarer Gase kann zur Einhaltung der CO2-Grenzwerte zwischen 50 und 100% angerechnet werden. Die vollständige Anrechnung erfolgt jedoch nur, wenn entweder der Standard Minergie oder die Bewertung C für die Effizienz der Gebäudehülle und die Bewertung B für die Gesamtenergieeffizienz nach dem GEAK nachgewiesen werden. Mittelverwendung des Klimafonds Erstmal äusserte sich der Bundesrat auch zur Mittelverwendung des Klimafonds, welcher aus CO2- und Flugticketabgabe gespeist wird. Unter anderem sollen Haus- und Wohneigentümerinnen und Eigentümer für den Ersatz einer fossilen Heizung oder elektrischen Widerstandsheizung mit bis zu 5'000 CHF unterstützt werden und für die Impulsberatung «erneuerbar heizen» pauschale 500 CHF erhalten. Ausserdem soll die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit bis zu 10'000 CHF pro Mehrparteiengebäude gefördert werden, darunter höchstens 500 CHF für eine neue Ladestation und höchstens 400 CHF für die Installation einer privat zugänglichen neuen Basisinfrastruktur. CO2-Abgabe für Firmen Der Bundesrat legte zudem mögliche Erhöhungsschritte der CO2 Abgabe von 2024 bis 2030 fest, falls die geplanten Zwischenziele verfehlt werden. Die maximale Abgabehöhe von 210 CHF pro Tonne CO2 wird demnach frühestens ab 2028 zur Anwendung kommen. Neu sieht das Gesetz vor, dass sich alle Schweizer Firmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können, wenn sie im Gegenzug ihren CO2-Ausstoss vermindern. Firmen mit sehr grossem CO2-Ausstoss bleiben in das mit der EU verknüpfte Emissionshandelssystem eingebunden und zahlen daher keine CO2-Abgabe.
0 Comments
Leave a Reply. |
Archiv
December 2022
|