Potenzial von Solargenossenschaften Die Baselbieter Regierung hat auf das Postulat von FDP-Landrätin Christine Frey zum Potenzial von Solargenossenschaften geantwortet. Solargenossenschaften und ähnliche Beteiligungsmodelle bieten Mietern oder Liegenschaftseigentümern, die ihr Dach aus verschiedenen Gründen nicht mit einer PV-Anlage ausstatten können, die Möglichkeit, sich an der Produktion von Solarenergie zu beteiligen. Interessierte können einzelne Module einer grösseren Anlage kaufen. Im Gegenzug erhalten sie über Jahrzehnte eine Gutschrift auf ihre Stromrechnung für die Strommenge, die ihre Module produzieren.
Grössere PV-Anlagen machen aus wirtschaftlicher Sicht meistens mehr Sinn – insbesondere in Kombination mit einem ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch). Mit Solargenossenschaften können auch Mieterinnen und Mieter sowie Hauseigentümerinnen und -eigentümer von Immobilien in geschützten Ortskernen in die Solarenergie investieren. Grundlagen für neues Modell werden geschaffen In der Schweiz gibt es bisher nur wenige Energieversorger, die Solargenossenschaften anbieten. Sowohl der Bund als auch der Kanton Baselland wollen jedoch dieses Modell künftig stärker fördern. In seiner Antwort erklärt der Regierungsrat, dass der Kanton mit den grossen Energieversorgern einen Dialog zu den Rückliefertarifen und weiteren Hemmnissen im Bereich der Solarenergie führen möchte. In diesem Zusammenhang sollen auch die Handlungsoptionen im Bereich der Beteiligungsmodelle generell ausgelotet werden. Auf Bundesebene sind derzeit eine Änderung der Energieverordnung und der Energieförderverordnung in Vernehmlassung. Dank der vorgeschlagenen Änderung soll bei Solaranlagen ohne Eigenverbrauch künftig eine höhere Einmalvergütung in der Höhe von bis zu 60 Prozent der massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen entrichtet werden können. Diese Änderung würde die Anreize für grosse PV-Anlagen verbessern. Die laufende Revision sieht ebenfalls vor, dass Verbraucher, die sich zu einem ZEV zusammenschliessen wollen, sich künftig nicht mehr zwingend direkt beisammen befinden müssen. Mit dieser Änderung würden die Möglichkeiten des ZEV zwar ausgeweitet, die Nutzung des Verteilnetzes wäre aber weiterhin ausgeschlossen. Kantonseigene Bauten vorerst nicht vorgesehen In seiner Antwort betont der Regierungsrat jedoch auch, dass man sich dazu entschieden habe, die Dachflächen seiner eigenen Bauten nur in Eigenregie mit PV-Anlagen aus- beziehungsweise nachzurüsten. Denn bei einer Fremdvermietung der Dachflächen müsste Dritten der Zugang zu den jeweiligen Objekten gewährt werden. Damit sind Solargenossenschaften auf kantonseigenen Gebäuden vorerst nicht vorgesehen. Nichtsdestotrotz will der Kanton den Ausbau der Solarenergie weiter voranbringen. Denn das Potenzial auf kantonseigenen Liegenschaften sei bisher nur zu 21 Prozent ausgeschöpft. Würden alle geeigneten Dächer des Kantons genutzt, könnte eine Solarstromproduktion von 6,9 Gigawattstunden pro Jahr erreicht werden. Dies entspricht ungefähr dem jährlichen Stromverbrauch einer kleinen Gemeinde wie beispielsweise Röschenz.
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Guten Tag Frau Frei,
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December 2022
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