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29/4/2022

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Abschaltungen von PV-Anlagen durch den Netzbetreiber verhindern

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Um bei Spitzenproduktionszeiten die Netze stabil zu halten, können Energieversorger per Gesetz in die Steuerung von privaten PV-Anlagen per Fernabschaltung eingreifen. In einem aktuell eingereichten Vorstoss möchte „Die Mitte"-Landrat Felix Keller vom Regierungsrat wissen, ob dies auch im Baselbiet der Fall ist und wie allfällige Drosselungen und Abschaltungen verhindert werden können.
Gerade wegen des steigenden Strombedarfs sowie der zunehmenden Volatilität der Stromproduktion gewinne dieses Lastmanagement an Bedeutung und könnte künftig zum Problem werden. Die Bereitstellung von Informationen sei deshalb besonders wichtig, um Planungssicherheit bei den Betroffenen zu schaffen, schreibt Keller.

Planungssicherheit schaffen
Die Sonnenenergie spielt in der Energiestrategie von Bund und Kantonen eine grosse Rolle und zählt zu den Hoffnungsträgern der Schweizer Energiepolitik. Gemäss Bundesamt für Energie (BFE) beträgt das Potenzial der Sonnenenergie im Kanton Baselland rund 1,43 TWh pro Jahr und jenes der Solarthermie rund 0,53 TWh pro Jahr. Damit könnte rund die Hälfte des Baselbieter Strombedarfs abgedeckt werden.
Um den gewünschten Ausbau der Photovoltaik insbesondere auf bestehenden Bauten voranzutreiben, müssen jedoch stärkere Anreize geschaffen werden. Denn häufig zögern interessierte Hauseigentümerinnen und -eigentümer, in eine PV-Anlage zu investieren, da verschiedene Unsicherheitsfaktoren in Bezug auf Amortisation und Wirtschaftlichkeit bestehen. Dazu zählen die tiefen und kantonal sehr unterschiedlichen Einspeisungstarife sowie die Möglichkeit der Versorger, im Falle einer Gefährdung den Strombezug zu drosseln oder gar abzustellen.

Fernabschaltung möglich
Sowohl das Lastmanagement als auch die Regelsteuerung werden im Rahmen der Stromversorgungsverordnung vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) installiert, damit ein sicherer Betrieb gewährleistet werden kann. Gemäss Gesetz darf der Netzbetreiber auch ohne Zustimmung des betroffenen Endverbrauchers ein solches intelligentes Steuer- und Regelsystem installieren und im Bedarfsfall einsetzen. Dabei gibt es keine Vorgaben, ab welcher Leistung ein Lastmanagementsystem vorgesehen ist.
Die Möglichkeit von fern einzuwirken, wird im Hinblick auf den grossen Zubau von PV-Anlagen und der damit zu erwartenden Zunahme an Netzinstabilitäten aufgebaut. Im Hinblick auf die Qualität der Stromversorgung macht dies durchaus Sinn. Eine eventuelle Übersteuerung sollte jedoch nicht zu Lasten der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer gehen.
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