Ausländische Übernahmen von Energie-Infrastrukturen sollen verhindert werden Die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) will die strategische Infrastruktur der Energiewirtschaft vor ausländischen Übernahmen schützen. Eine Vorlage zur entsprechenden Änderung der Lex Koller, die im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet wurde, hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen verabschiedet.
Betroffen von der vorgeschlagenen Änderung sind Wasser- und Kernkraftwerke, das Stromnetz sowie Rohrleitungen, in denen gasförmige Brenn- oder Treibstoffe befördert werden. Künftig sollen ausländische Personen, die eine solche Infrastruktur kaufen wollen, eine Bewilligung benötigen. Für die Schweiz sind die energiewirtschaftlichen Infrastrukturen für die Versorgungssicherheit gemäss der Kommissionsmehrheit zentral. Zudem würden inländische Investoren verdrängt und Renditen ins Ausland abfliessen, da die Energie-Infrastrukturen oft mit Staatsmitteln gestützt werden. Daher sollen sie nur noch unter eng definierten Bedingungen ins Ausland verkauft werden dürfen. Die Vorlage der Urek-N wurde nun in die Vernehmlassung geschickt, welche bis Anfang 2022 abgeschlossen sein soll. Alpiq und China Mit ein Auslöser für die Initiative und die nun vorgesehene Gesetzesänderung waren die Pläne des Energieunternehmens Alpiq, 49 Prozent seiner Anteile an Schweizer Wasserkraftwerke zu verkaufen. Begünstigt wurde das Anliegen zudem durch die Übernahme des Basler Agrochemie-Konzerns Syngenta durch den chinesischen Staatskonzern «Chem China» und die Befürchtung, dass chinesische Konzerne auch Teile der schweizerischen Energieinfrastruktur übernehmen könnten.
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December 2022
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