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10/10/2018

1 Comment

 
Maximalforderungen torpedieren Energiewende
Bild
Die Energiewende ist ohne Einbezug des Gewerbes sowie der Hauseigentümerinnen und -eigentümer nicht mehrheitsfähig. Dies belegt der unterschiedliche Ausgang der Abstimmungen zu den kantonalen Energiegesetzen in Luzern und Solothurn. Während die Stimmbevölkerung des Kantons Luzern am 10. Juni 2018 das revidierte Energiegesetz klar angenommen hat, sprachen sich die Solothurner am selben Tag mit rund 70 Prozent Nein-Stimmen wuchtig gegen das angepasste kantonale Energiegesetz aus. In beiden Kantonen ging es darum, die so genannten «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) umzusetzen. Mit den von der Energiedirektorenkonferenz erarbeiteten MuKEn werden auf kantonaler Ebene die Weichen für den Energieeinsatz im Gebäudebereich gestellt.

Biogas macht den Unterschied
Interessant ist die Tatsache, dass im Kanton Luzern das Gesetz sowohl vom Gewerbeverband als auch von der Handelskammer, von den Gemeinden wie auch von der FDP unterstützt wurde. Im Kanton Solothurn wehrten sich dieselben Gruppen sowie insbesondere auch der Hauseigentümerverband (HEV) vehement gegen das Energiegesetz, das sich nur in Details von jenem des Kantons Luzern unterschied. Diese vermeintlichen Details hatten es jedoch in sich. Das Luzerner-Gesetz beinhaltete so die Anerkennung von Biogas und synthetischen Gasen als erneuerbare Energieträger beim Heizungsersatz. Ein entsprechender Passus fehlte beim Gesetz in Solothurn. Vielmehr sollten in Solothurn sämtliche Details auf Verordnungsstufe definiert werden. Das wurde von der Stimmbevölkerung nicht goutiert. Die Abstimmung vom 10. Juni hat gezeigt, dass insbesondere die Hauseigentümer, die von MuKEn unmittelbar betroffen sind, bei der Energiewende nicht aussen vor gelassen werden dürfen.

Vorreiter Kanton Baselland
Das Baselbiet ist einer von nur fünf Kantonen, in denen die MuKEn bereits umgesetzt wurden. Das Baselbieter Energiegesetz wurde im Jahr 2016 im Landrat mit einem 4/5-Mehr angenommen. Deshalb konnte das Gesetz sogar ohne obligatorische Volksabstimmung in Kraft treten. Dieser Erfolg – im Sinne der geplanten Energiewende –, konnte nur dank der für Wirtschat und Hauseigentümer verträglichen Ausgestaltung des Gesetzes realisiert werden. Genau diese erfolgsgarantierende breite Abstützung der Energiepolitik wird jedoch durch rot-grüne Maximalforderungen regelmässig in Frage gestellt. So musste der Landrat am 22. März 2018 beispielsweise ein von den Grünen gefordertes Verbot von fossilen Heizungen beraten.

Gasheizungen helfen bei CO2-Reduktion
Vom geforderten Verbot wären auch Gasheizungen betroffen gewesen. Ein entsprechend teures Verbot – der Ersatz einer Gasheizung durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien löst rund 50 Prozent höhere Investitionskosten aus – macht zum jetzigen Zeitpunkt absolut keinen Sinn. So ist Heizöl in Schweizer Haushalten nach wie vor der mit Abstand wichtigste Energieträger. Laut Daten des Statistischen Amts des Kantons Basel-Landschaft werden noch immer rund 40 Prozent aller Gebäude im Kanton mit Öl beheizt. Durch den Ersatz von Öl durch Erdgas mit 10 Prozent Biogas – was dem heutigen Standard entspricht – kann der CO2-Ausstoss bereits um 34 Prozent gesenkt werden. Wird die Erdgas/Biogas-Heizung mit einer Solaranlage kombiniert, reduziert sich der CO2-Ausstoss um 50 Prozent. Wird ausschliesslich mit Biogas geheizt, wird gar kein CO2 ausgestossen.

Postulat im Landrat
Unter Einbezug dieser Ausgangslage setzt sich der Wirtschaftskammerdirektor und Präsident der Liga Baselbieter Stromkunden, Christoph Buser,  im Landrat für eine wirtschafts- und hauseigentümerfreundliche Realisierung der ambitionierten kantonalen Klimaziele ein. So bittet Buser mit einem aktuell eingereichten Postulat im Landrat die Regierung, zu prüfen, wie viele Ölheizungen im Kanton durch Gasheizungen ersetzt werden könnten. «Die Umrüstung von Öl auf Gas lässt sich bereits mit überschaubaren Kosten realisieren – die sich aufgrund der gesteigerten Effizienz sowie der tieferen Reparatur- und Wartungskosten rasch amortisieren lassen», so der Liga-Präsident. Der Umstieg schone entsprechend neben dem Klima auch die Finanzen. Folglich will Buser vom Regierungsrat weiter wissen, inwiefern der Kanton den Ersatz von Ölheizungen durch Gasheizungen unterstützt, respektive welche Rolle Erdgas und Biogas in der kantonalen Energieversorgung der Zukunft spielen.

Während beispielsweise die Links-Grün regierte Stadt Zürich Gasheizungen mit einer Umweltprämie fördert, versuchen gewisse Baselbieter Politiker  ein Verbot von Gasheizungen durchzusetzen. Dabei scheint vergessen zu gehen, dass die Bezahlbarkeit der Energiewende die wesentliche Grundvoraussetzung für eine breite Akzeptanz derselben ist.

1 Comment
Heinz Mangold
1/10/2020 02:54:34

Anstatt die Erträge zum Beispiel in die Reduktion von
Anschlussbeiträgen für Fernheizungen fliessen zu lassen,
sollen damit Krankenkassenbeiträge finanziert werden?????

Es wäre nun an der Zeit die Oelheizungen zu ersetzen.
An unserer Strasse wurde eine Fernheizung gebaut -
wegen der hohen Anschlussbeiträge haben aber von
über 50 Häuser nur deren 2 angeschlossen....BRAVO

Das vorliegende Gesetz ist kein Fortschritt - sondern ein schizofrener Unsinn!!

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