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11/2/2022

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Schnellere Bewilligungsverfahren für Erneuerbare Energien

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Der Bundesrat möchte die Planungs- und Bewilligungsverfahren für grosse Wasserkraft- und Windenergieanlagen beschleunigen. Auch die Zulassung von Solaranlagen soll vereinfacht werden. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 hat der Bundesrat nun eine entsprechende Anpassung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Der Ausbau ist gemäss der Landesregierung für die Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz von grosser Bedeutung.

Kantonsübergreifend koordinierte Verfahren
Ausgangslage ist gemäss Bundesrat das Fehlen einer auf die gesamte Schweiz ausgerichtete Planung sowie bundesrechtliche Vorgaben. Dafür will der Bund den Kantonen für die betreffenden Anlagen ein konzentriertes Planungs- und Bewilligungsverfahren vorschreiben. Die Vereinfachung von Verfahren betrifft besonders bedeutsame und grosse Wasser- und Windkraftwerke. Die vorgesehenen Neuregelungen würden insbesondere den Energieerzeugern entgegenkommen.
Ausserdem umfasst die Vorlage neben der Baubewilligung sämtliche weitere Bewilligungen. Der Bundesrat erwähnt dabei unter anderem gewässerschutzrechtlich notwendige Bewilligungen sowie das Enteignungsrecht. So will er verhindern, dass Projekte aufgeteilt und einzeln angefochten werden können. Stattdessen soll es künftig nur noch einen Rechtsmittelzug geben, welcher sämtliche Rechtsfragen klärt.

Vereinfachte Zulassung für Solaranlagen
Auch beim Hausbau soll es einfacher werden, Zulassungen für Solaranlagen zu erhalten. Dafür sieht die Vorlage vor, dass bei Neubauten die Investitionen steuerlich abgezogen werden können. Bisher sind diese Kosten nur bei Sanierungen abzugsfähig. Ausserdem ist eine vereinfachte Zulassung von Solaranlagen an Fassaden vorgesehen.
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