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2/8/2022

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Höhere Rückliefervergütungen bei PV-Anlagen

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Im Kanton Basellandschaft bekommen Besitzende einer PV-Anlage nur wenige Rappen zurück, wenn sie ihren Strom nicht selbst brauchen und stattdessen ins Netz einspeisen. Die Tarife für die Rücklieferung sind schweizweit sehr unterschiedlich und hängen vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Um die Installation von Solaranlagen attraktiver zu machen, hat Landrat Hanspeter Weibel aktuell eine Motion eingereicht, die eine Regulierung und Harmonisierung der Tarife durch den Kanton fordert.

Die Eigenverbrauchsquote bei einem Einfamilienhaus liegt im Normalfall bloss zwischen 20 und 30 Prozent. Somit muss die Hauseigentümerschaft den grössten Anteil des selbst produzierten Stroms an Dritte veräussern. Die tiefen Rückliefertarife machen es für Interessenten unattraktiv, in eine Solaranlage zu investieren.

Regierungsrat prüft Anliegen
In seiner Stellungnahme führt der Regierungsrat aus, dass sich die Rückliefertarife nach den bundesrechtlichen Vorgaben orientieren. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den vermiedenen Beschaffungskosten. Das entspricht in etwa dem Preis, den Energieversorger für ihren Stromeinkauf zahlen. Der Frage, ob Kantone die Kompetenz haben, auf die Vergütungstarife der Netzbetreiber Einfluss zu nehmen, oder gar harmonisierend einzugreifen, sei umstritten. Im Kanton Basel-Stadt liegen die Tarife beispielsweise höher, da der Regierungsrat über den Betrag verfügen kann. Im Gegensatz dazu handelt es sich im Kanton Baselland um privatrechtlich organisierte Genossenschaften, die vom Kanton völlig unabhängig sind.

Ob der Kanton den Netzbetreibern unter diesen Voraussetzungen Vorgaben hinsichtlich der Rückliefertarife machen kann, möchte der Regierungsrat nun mittels Postulats sauber abklären. In diesem Zusammenhang könnte das Modell des Kantons St. Gallen geprüft werden. Dort hat der Kanton den Netzbetreibern einen Leistungsauftrag erteilt und höhere Vergütungssätze für Herkunftsnachweise erwirkt.

Primeo Energie erhöht Tarife
Nennt man sich Besitzer einer Photovoltaikanlage bei Primeo Energie, erhält man ab dem 1. Juli 2022 14,65 Rappen pro eingespiesener Kilowattstunde Solarstrom rückvergütet. Dies entspricht einer Verdoppelung des bisherigen Tarifs von 6,20 Rappen. Die Tariferhöhung ist eine vorzeitige Anpassung an die steigenden Strompreise. Die Erhöhung betrifft all jene Photovoltaikanlagen, welche nach dem 1. Januar 2017 ans Netz gegangen sind. Die Vergütung für den Herkunftsnachweis bleibt unverändert. Seit Ende 2021 haben sich die Strompreise fast vervierfacht.
Da nun die Rückliefervergütungen höher ausfallen, der Strom einen vielfach höheren Marktpreis erzielt, ist der Bau einer Photovoltaikanlage noch attraktiver geworden. Durch den günstiger produzierten Solarstrom können die Besitzenden ihre eigenen Ausgaben senken. 
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