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23/1/2020

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CO2-Gesetz nimmt Form an
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Nach dem Ständerat hat sich auch die die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) für eine Flugticketabgabe ausgesprochen. Die Kommission hat am 13. und 14. Januar 2020 zum ersten Mal in der neuen Zusammensetzung die Vorlage zur Totalrevision des CO2-Gesetzes beraten. Gemäss Urek-N soll auf Flugtickets für kommerzielle Passagierflüge eine Lenkungsabgabe zwischen 30 und 120 Franken pro Fluggast erhoben werden können. Die Abgabe würde bei jedem Abflug aus der Schweiz fällig. Auch private Flüge, die nicht von einer Flugticketabgabe erfasst sind, müssen laut Kommissionsmehrheit eine Lenkungsabgabe zahlen. Sie soll pro abgehenden Flug aus der Schweiz zwischen 500 und 5000 Franken betragen, abhängig von der Grösse des Luftfahrzeugs. Schulungsflüge sowie Werks- und Arbeitsflüge dürften von dieser Abgabe befreit werden.

Möglichkeit der Abgabebefreiung auch für KMU
Bereits seit 2008 ist es für grosse und energieintensive Unternehmen möglich, sich von der CO2-Abgabe zu befreien, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu begrenzen. Die Kommission fordert nun, dass diese Möglichkeit der Abgabebefreiung neu allen Unternehmen offensteht. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat mehrheitlich, den Schwellenwert von jährlich 10‘000 Franken (Ständerat) respektive 15’000 Franken (Bundesrat) CO2-Abgabelast zu streichen. Damit hätten auch die KMU Zugang zu Verminderungsverpflichtungen. Die Kommission hält fest, dass Zielvereinbarungen auch für kleinere Unternehmen ein wirksames Instrument zur Reduktion der Emissionen darstellen.

Unterstützung für den Klimafonds
Weiter hat die Kommission mehrheitlich den vom Ständerat neu entworfenen Klimafonds befürwortet. Sie unterstützt es, dass ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe (maximal 450 Millionen Franken) und 49 Prozent aus der Flugticketabgabe dem Klimaschutz dienen. Zudem hat sich die Kommission mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Ersatzleistungen von Autoimporteuren in den Klimaschutz fliessen. Diese werden dann fällig, wenn die Importeure die CO2-Zielvorgaben für ihre Neuwagenflotten nicht einhalten. Zusammen mit weiteren Einnahmen aus Sanktionen und Versteigerungen könnten damit Massnahmen finanziert werden, die durch den Klimawandel bedingte Schäden vermeiden. Weiter beantragt die Kommission, im Klimafonds-Artikel explizit Doppelförderungen auszuschliessen. Zudem will sie die ständerätliche Fassung mit dem Zusatz ergänzen, dass die Mittel aus dem Klimafonds auch für Forschungs- und Innovationsförderung im Bereich der Luftfahrt eingesetzt werden sollen.
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