Solaranlagen steuerlich entlasten Der Landrat hat in der Sitzung vom 28. November 2019 einen Vorstoss zur steuerlichen Entlastung von Solaranlagen überwiesen. Aktuell werden Photovoltaikanlagen sowohl bezüglich Einkommens- als auch Vermögenssteuer unnötig belastet, was sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit einer Anlage auswirkt. So muss die Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) steuerlich als Einkommen deklariert werden. Weiter muss der Ertrag für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz als steuerbarer Mietertrag deklariert werden. Zusätzlich erfährt eine Liegenschaft durch den Bau einer Photovoltaikanlage eine Wertsteigerung. Dies wiederum führt zu einem höheren Gebäudeversicherungs- und Katasterwert. Der Katasterwert wirkt sich direkt auf die Vermögenssteuer aus. Da der Eigenmietwert im Kanton Basel-Landschaft auf der Basis des Gebäudeversicherungswertes berechnet wird, steigt auch dieser, was zu einer weiteren Erhöhung der Einkommenssteuer führt.
Mit dem überwiesenen Postulat wird der Regierungsrat gebeten zu prüfen und zu berichten, wie und in welchem Umfang im Baselbiet die Steuerfolgen von Photovoltaikanlagen verbessert und somit der Bau von entsprechenden Anlagen gefördert werden kann. Die Liga Baselbieter Stromkunden begrüsst die Überweisung des Vorstosses.
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December 2022
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