Bürokratieabbau bei Energieberatungen Der Förderprozess für einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK plus) im Baselbiet soll kundenfreundlicher und effizienter werden. Dies fordert Markus Meier, SVP-Landrat und Direktor HEV Schweiz, in einem aktuellen Vorstoss. Der Regierungsrat möchte den als verbindliche Motion eingereichten Vorstoss als Postulat entgegennehmen und möchte mittels eines Postulatberichts die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahrensvarianten erörtern. Ein GEAK plus ist gemäss Meier ein wichtiges Element des erfolgreichen Baselbieter Energiepakets und wird folgerichtig auch mit 1‘000 Franken über das kantonale Förderprogramm unterstützt – dies entspricht rund der Hälfte der Gesamtkosten.
Unnötige bürokratische Hürden sollen abgebaut werden Im Baselbiet kommt zurzeit das sogenannte zweistufige Gesuchsverfahren zur Anwendung. Dabei müssen anders als etwa bei den durch das Energiepaket geförderten Impulsberatungen «erneuerbar heizen», bei denen direkt die Beratenden die Fördermittel erhalten und diese an die Investierenden weitergeben, die Hauseigentümerinnen und -eigentümer den entsprechenden Förderbeitrag im Voraus selbst beantragen. Erst wenn das eingereichte Gesuch zugesichert worden ist, kann ein GEAK plus erstellt werden. Erfolgt der Antrag jedoch nicht zu einem vorgegebenen frühen Zeitpunkt, wird eine Kostenübernahme der GEAK-plus-Beratung durch das Baselbieter Energiepaket verwehrt. «Dies sorgt verständlicherweise immer wieder für Frust und Unverständnis bei den Baselbieter Hauseigentümerinnen und -eigentümern», sagt Meier. Um das wichtige Engagement der Hauseigentümerinnen und -eigentümer zugunsten der Umwelt zu unterstützen, müsse diese bürokratische Hürde eliminiert werden. Andere Kantone wie Zürich und Aargau würden den Förderprozess mit einem einstufigen Verfahren wesentlich kundenfreundlicher gestalten und rechnen die GEAK-plus-Förderbeiträge direkt über die Beratenden ab. Einstufiges Verfahren macht Sinn Ein Gespräch mit der Energiefachstelle des Kantons Aargau zeigt klar, dass ein einstufiges Verfahren durchaus Sinn macht. Gemäss des zuständigen Verantwortlichen gibt es oft Unklarheiten über die genauen Anforderungen, wenn die betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Fördergelder selbst beantragen. Die Beratenden hingegen würden den Prozess kennen, sodass die Fördergelder schnell und einfach ausbezahlt werden können. So könne eine einwandfreie und zügige Abwicklung gewährleistet werden. Ausserdem kann beim einstufigen Verfahren laut Fachperson sichergestellt werden, dass die Beratenden gute Arbeit leisten. Denn durch die Möglichkeit der Zurückhaltung von Geldern habe der Kanton ein gewisses Druckmittel gegenüber den jeweiligen Beratenden. Liga unterstützt Vorstoss Auch die Liga Baselbieter Stromkunden unterstützt den Vorstoss, da damit Klarheit bei den betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümern geschaffen und Hürden abgebaut werden. Die Liga Baselbieter Stromkunden plädiert entsprechend dafür, dass der Vorstoss als Motion überwiesen wird.
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December 2022
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