Coronakrise blockiert Energiepolitik Der Coronavirus hat den Politbetrieb weitestgehend lahmgelegt. Durch den Abbruch der Frühlingssession wurde auch die Beratung des CO2-Gesetzes vertagt. Ursprünglich sollte das wichtige Gesetz am 18. und 19. März 2020 beraten werden. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratung und einer wahrscheinlichen Referendumsabstimmung ist die Inkraftsetzung des revidierten CO2-Gesetzes auf Anfang 2022 vorgesehen.
Erst Mitte Februar 2020 hat die vorberatende Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) die Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 7 Stimmen angenommen. Entsprechend dürfte das neue Gesetz auch im Nationalrat eine solide Mehrheit erreichen. Teil des neuen Gesetzes soll eine Flugticketabgabe sein. Gemäss Urek-N soll auf Flugtickets für kommerzielle Passagierflüge eine Lenkungsabgabe zwischen 30 und 120 Franken pro Fluggast erhoben werden können. Die Abgabe würde bei jedem Abflug aus der Schweiz fällig. Die Hälfte der daraus gewonnenen Gelder will die Kommission für Klimaschutzmassnahmen einsetzen. Der Rest fliesst an die Bevölkerung und an die Wirtschaft zurück. Landrat ebenfalls vertagt Auch die Landratssitzung vom 19. März 2020 wurde aufgrund des Coronavirus vertagt. Für die Sitzung waren ebenfalls energiepolitische Geschäfte traktandiert. So unter anderem das Postulat «Mehr Energiegewinnung durch Holz» sowie das Postulat «Strategie zur Nutzung der Solarenergie im Baselbiet».
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December 2022
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