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5/3/2021

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Anreize für energetische Sanierungen von Neubauten
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Energiesparende Investitionen sollen auch bei Neubauten abzugsfähig sein. Dies fordert der Ständerat Roberto Zanetti aktuell in einer Motion. Modernisierungsmassnahmen an Liegenschaften, die dem Energiesparen oder der Umwelt dienen, gelten als abzugsberechtigte Unterhaltungskosten. Dies bezieht sich allerdings nur auf bestehende Gebäude. Obschon vom Eidgenössische Finanzdepartement nicht genau definiert, gilt in der Praxis eine fünfjährige Karenzfrist bis Eigentümer einer neuen Liegenschaft steuerliche Erleichterungen für energiesparende Investitionen erhalten. Mittels Motion möchte Ständerat Zanetti diese Frist nun verkürzen und kantonsübergreifend harmonisieren. Für Hauseigentümer, die aufgrund der Kosten zu Beginn ihres Neubauprojekts eher auf energiesparende Massnahmen verzichten, soll damit ein Anreiz geschaffen werden frühzeitig zu modernisieren.

Liga unterstützt Vorstoss
Schon im vergangenen Jahr trat die neue Liegenschaftskostenverordnung in Kraft. Dieses erste Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 beinhaltet einige Neuerungen zugunsten von Energieeinsparungen bei Immobilien und schafft steuerliche Anreize für Betroffene. Unter anderem können Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer ihre Investitionskosten auf die zwei nachfolgenden Steuerperioden verteilen, sofern sie in der laufenden Steuerperiode nicht vollständig berücksichtigt werden konnten. Der Vorstoss des Ständerats geht nun weiter und fordert, dass nicht nur älterer Gebäude von diesen Steuererleichterungen erfasst werden.

Am 10. März hat der Ständerat die eingereichte Motion angenommen. Als nächstes wird der Nationalrat über diese abstimmen. Da das Vorhaben nicht nur aus ökologischer Sicht wünschenswert ist, sondern auch die Hauseigentümerinnen und -eigentümer bei ihrem energetischen Engagement entlastet, unterstützt die Liga Baselbieter Stromkunden die Motion.
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