Der Präsident der Liga Baselbieter Stromkunden, Christoph Buser, engagiert sich für den Bürokratieabbau beim Bau von Solaranlagen. Mit der Revision von Art. 18a des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes sei bereits die Grundlage geschaffen worden, damit «genügend angepasste» Solaranlagen auf Dächern ohne Baubewilligung erstellt werden dürfen und «nur» noch meldepflichtig sind. Dennoch scheint die Bürokratie beim Bau von Solaranlagen weiter zuzunehmen, was sich negativ auf die Rentabilität der Solarenergie auswirkt. «Alleine der bürokratische Aufwand bei der Planung einer privaten Anlage liegt heute durchschnittlich bei rund 10 Stunden», sagt Buser. Dieser Aufwand belaste sowohl die Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die eine Solaranlage bauen möchten, wie auch die KMU, die die Installation der Anlage übernehmen.
Einzelne Kantone würden diesem Trend mit dem Abbau von bürokratischen Hürden entgegen halten. Im Kanton Thurgau beispielsweise werde beim Bau einer Solaranlage von bis zu 35 m2 weder eine Baubewilligung verlangt, noch ist die Anlage meldepflichtig. Im Kanton Basel-Landschaft sei der Bau einer Solaranlage auf jeden Fall zumindest Meldepflichtig. Vorstoss zu Bürokratieabbau «Mit einem politischen Vorstoss bitte ich den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wie und in welchem Umfang im Kanton Basel-Landschaft beim Bau von Solaranlagen bürokratische Hürden abgebaut werden können», sagt Buser. Mit einem entsprechend liberalen und pragmatischen Ansatz, könnten erneuerbare Energien ohne zusätzliche Subventionen unterstützt werden. Bereits 2012 engagierte sich Buser erfolgreich politisch für den Abbau von unnötigen bürokratischen Hürden beim Bau von Solaranlagen.
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December 2022
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