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20/12/2022

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Kantonales Energiegesetz: Kanton überweist Vorlage dem Landrat

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Die Baselbieter Regierung hat ihre Vorlage zum neuen Energiegesetz unverändert dem Landrat überwiesen. Trotz zahlreiche Rückmeldungen und scharfer Kritik, hat der Regierungsrat entschieden keine Änderungen an seinen Entwurf zum Energiegesetz vorzunehmen. Statt Anreize zu schaffen und auf neue Technologie zu setzten, soll nun mit Geboten und Verboten regiert werden. Dieses Vorgehen ist nicht zielführend.
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Die Liga der Baselbieter Stromkunden hat im Rahmen der Vernehmlassung im Frühling 2022 schon Kritik an der Vorlage geäussert. Zwar unterstützt die Liga den Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit eingehergehende Forcierung der Eigenproduktion von Strom. Dieses Gesetz kommt aber nach wie vor einer politischen Bevormundung der Baselbieterinnen und Baselbieter gleich. Der Umstieg auf erneuerbare Systeme darf nicht auf Zwang basieren. Die Eigentümerschaft sollte stattdessen die Wahlfreiheit haben, dort auf erneuerbare Energien umzusteigen, wo der wirtschaftliche Nutzen hoch ist. Wenn die Anreize richtig gesetzt werden, wird es im Eigeninteresse der Betroffenen liegen, in klimafreundliche Technologien zu investieren. Das neue Energiegesetz verhindert aber diese Entwicklung weiter durch seine einseitigen Forderungen. Es setzt nur auf ausgewählte Technologien wie die Elektromobilität und die Photovoltaik und schafft so eine Technologieeinschränkung.

Weiter wird im neuen Gesetz die Problematik, woher der Strom kommen soll, aussen vorgelassen. Um den steigenden Strombedarf zu decken, wird der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ausreichen.

Die Liga der Baselbieter Stromkunden ist der Meinung, dass das aktuelle Energiegesetz ausreichend ist und dass die Wirtschaftlichkeit es richten wird. 
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