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27/6/2019

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Erfolgsgeschichte geht weiter
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Die Liga Baselbieter Stromkunden begrüsst die Vorlage des Regierungsrats zur Weiterführung des Baselbieter Energiepakets. Die Regierung beantragt dem Landrat, dass das kantonale Förderprogramm nahtlos bis und mit 2025 weitergeführt wird. Basierend auf den Vernehmlassungsantworten sowie hinsichtlich der ambitionierten Klimaziele schlägt der Regierungsrat zudem eine Erhöhung der jährlichen kantonalen Förderbeiträge von aktuell 3 Mio. Franken auf 4 Mio. Franken vor.

Mit den jährlich 4 Mio. Franken vom Kanton würden Bundesmittel in der Höhe von 8 Mio. Franken ausgelöst. Inklusive dem Sockelbeitrag stünden dem Kanton so rund 15 Mio. Franken im Jahr für die Unterstützung von energetischen Sanierungen zur Verfügung – und damit leicht mehr als in den Vorjahren. Damit könnten die Anstrengungen zur Erreichung der gesteckten Ziele nochmals intensiviert werden. 

Wichtiges Engagement der Hauseigentümerinnen und -eigentümer 

«Das Baselbieter Energiepaket setzt dort an, wo mit dem eingesetzten Franken die beste Wirkung erzielt werden kann und leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der kantonalen Klimaziele», kommentiert Liga-Präsident und Präsident des HEV Baselland, Christoph Buser, die Vorlage. Zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele seien die Anstrengungen der  Hauseigentümerinnen und -eigentümer unerlässlich. So beansprucht der bestehende Schweizer Gebäudepark rund 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs.

Die Baselbieter Hauseigentümerinnen und –eigentümer leisten mit einer beeindruckenden Anzahl an energetischen Gebäudesanierungen einen ganz entscheidenden Beitrag an den Klimaschutz. «Alleine seit 2010 konnten so über 255 GWh fossile Energie eingespart werden. Dies entspricht rund 426 Bahnwaggons gefüllt mit Heizöl», so Buser. Weiter konnte eine Gebäudefläche von mehr als 1,5 Mio. Quadratmetern – mit einer Fläche von mehr als 220 Fussballfeldern –  saniert werden.

Steuerbelastung mindert Attraktivität

Mit der geplanten Weiterführung des Energiepakets stehen den Baselbieter Hauseigentümerinnen und -eigentümern sowie den Eigentümerinnen und Eigentümern von gewerblichen Immobilien somit voraussichtlich auch in den Jahren 2020 bis und mit 2025 attraktive Förderbeiträge bei energetischen Gebäudesanierungen zur Verfügung.

«Die Attraktivität des erfolgreichen Förderprogramms wird jedoch durch die Tatsache getrübt, dass die Fördergelder des Baselbieter Energiepakets als Einkommen versteuert werden müssen», sagt Buser. Die geplante Neugestaltung des Förderprogramms biete eine gute Möglichkeit, diese Fehlkonstruktion zu korrigieren.  «Vor diesem Hintergrund engagiere ich mich mittels eines politischen Vorstosses dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die Fördergelder des Baselbieter Energiepakets ab dem Jahr 2020 nicht mehr als Einkommen versteuert werden müssen.»
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