Weniger Bürokratie beim Einsatz von Wärmepumpen Das Baselbiet fördert den Ausbau von Wärmepumpen – dennoch sind für deren Einsatz in manchen Gemeinden bis anhin strenge Bewilligungsverfahren nötig. Diese sollen nun vereinfacht und vereinheitlicht werden. Damit erfüllt die Baselbieter Regierung einen politischen Vorstoss des CVP-Landrats Simon Oberbeck. Mit einem Postulat forderte Oberbeck, dass Wärmepumpen unkomplizierter gebaut werden können. Bei der ohnehin geplanten Verordnungsrevision zum Raumplanungsgesetz für das 2. Quartal 2021 sollen gemäss Regierung Wärmepumpen explizit in der entsprechenden Verordnung aufgeführt werden, um eine einheitliche Gesetzesgrundlage zu schaffen und bürokratische Hürden abzubauen. Künftig sind dadurch Wärmepumpen bis zu einem Volumen von 2m³ von der Bewilligungspflicht befreit.
Bewilligungsbefreiung analog zu Baselstadt Ausgegangen war das Postulat von der Problematik, dass Wärmepumpen, die im Freien stehen, wegen der baulichen Massnahmen und des Lärmschutzes in der Nachbarschaft häufig aufwendig bewilligt werden müssen. Umweltfreundliche Heizungen werden bereits durch das Baselbieter Energiepaket finanziell gefördert. Bei der Umsetzung stehen Hauseigentümerinnen und -eigentümer bislang allerdings vor Herausforderungen, wenn sie für die Bewilligung von Wärmepumpen bei ihrer Gemeinde Bauprofile, Lärmschutznachweis oder Katasterpläne nachweisen müssen. Im Stadtkanton Basel gibt es ein vereinfachtes Verfahren schon länger. Der Kanton Basel-Landschaft wird nun diese Vorschriften übernehmen, sodass die Praxis in den beiden Halbkantonen einheitlich ist. Zusätzlich zur Baubewilligungsbefreiung kleinerer Geräte bedeutet die Neuerung jedoch auch die Einführung einer Meldevorschrift für alle im Freien stehender Wärmepumpen, um dem Problem des Lärmschutzes gerecht zu werden.
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December 2022
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