Nationalratskommission stellt wichtige Weichen in der Klimapolitik Der Nationalrat bestimmt aktuell die Klimapolitik für die Jahre 2021 bis 2030. Ganz konkret und folgenreich. Dies nachdem Klimafragen – insbesondere im Wahlkampf – meist hoch ideologisch und unkonkret diskutiert wurden. So berät die Energiekommission der grossen Kammer (Urek-N) aktuell, noch in alter Besetzung, die Revision des CO2-Gesetzes. Beschlossen wird das Gesetz dann vom neuen «grüneren» Parlament.
In ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2019 folgt die Urek-N weitgehend den Beschlüssen des Ständerates. So bestätigt sie den ständerätlichen Entscheid, wonach die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis im Jahr 2030 gegenüber 1990 halbieren muss. Dabei sollen mindestens 60 Prozent der Verminderung im Inland erfolgen. Entsprechend dem Ständeratsbeschluss möchte die Kommission ebenfalls den Aufschlag auf die Treibstoffpreise deckeln: bis 2024 höchstens 10 Rappen, ab 2025 höchstens 12 Rappen pro Liter. Mit 13 zu 12 Stimmen unterstützt die Kommission den Ständerat auch darin, einen Teil der über den Treibstoffpreis finanzierten Klimaschutzmassnahmen für die Elektrifizierung des Verkehrs oder die Entwicklung alternativer Antriebskonzepte zu reservieren. Dies kann aus Sicht der Kommission dazu beitragen, dass die verkehrsbedingten CO2-Emissionen langfristig eingedämmt werden. Fuder nicht überladen Über einige wesentliche Punkte des CO2-Gesetzes hat die Kommission noch nicht entschieden. Dazu gehören etwa die Flugticketabgabe und Gebäudemassnahmen. Bereits jetzt warnen Parlamentarier – wie der SP-Nationalrat und Fraktionschef Roger Nordmann – davor, das CO2-Gesetz nicht zu überladen. Dies vor dem Hintergrund, dass das CO2-Gesetz voraussichtlich einer Referendumsabstimmung standhalten muss. Unter anderem das CO2-Gesetz wir zeigen, wie teuer der Klimaschutz tatsächlich sein darf.
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December 2022
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