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Landrat lehnt Ökoheizungszwang ab​

22.03.2018
Sehr zur Freude der Liga Baselbieter Stromkunden hat der Baselbieter Landrat an seiner Sitzung vom 22. März das von den Grünen geforderte Verbot von fossilen Heizungen abgelehnt. Mit einer Motion wollte Landrat Philipp Schoch erzwingen, dass Heizungen in bestehenden Bauten bei ihrem Ersatz auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen – soweit dies technisch möglich ist und zu keinen Mehrkosten führt.  

Schoch begründete seine Motion mit dem Argument, dass viele Heizungskäufer nicht fähig seien, eine Vollkostenrechnung zu machen und Investitionen sowie Energie, Betriebs- und Unterhaltskosten zu berechnen. Werde eine Vollkostenrechnung gemacht, sei ein erneuerbares Heizsystem in der Regel günstiger als fossile Systeme, so Schoch.  
 
Die Liga Baselbieter Stromkunden hatte sich zuvor klar gegen die geforderte politische Bevormundung der Baselbieterinnen und Baselbieter ausgesprochen. Zwar unterstützt die Liga die ambitionierten Ziele der kantonalen Energiestrategie. So sollen etwa Anreize gesetzt werden, damit die bestehenden Gebäude energetisch saniert und entsprechend energieeffizienter werden. Weiter unterstützt die Liga auch die erneuerbare Wärmeproduktion. «Der Umstieg auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien darf aber nicht auf Zwang basieren. Vielmehr müssen die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer die Wahlfreiheit haben, dort auf erneuerbare Energien umzusteigen, wo es Sinn macht und tiefere Kosten zur Folge hat», sagt Hansruedi Wirz, SVP-Landrat und Mitglied des LigaVorstands.

Zwang führt zu erheblichen Mehrkosten
Neben der Beschneidung der Eigenverantwortung führt ein Ökoheizungszwang auch zu erheblichen Mehrkosten – trotz der gegenteiligen Formulierung der Motion. So löst etwa der Ersatz einer Gasheizung durch eine Heizung mit erneuerbaren Energien rund 50 Prozent höhere Investitionskosten aus.
 
Diese hohen Investitionen lassen sich zwar durch die relativ tiefen Betriebskosten unter Umständen innerhalb von 10 bis 20 Jahren amortisieren. Trotzdem können sich zahlreiche Hauseigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter die hohen Beschaffungskosten schlicht nicht leisten. 

Dateien:
BL_Stromkunden_MM_2018-03-08_-_Windanlagen_Mindestabstand.pdf

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